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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Mit dem Auto durch den Gartenzaun

Nun steht alles wieder: Der Briefkasten, der Hydrant und der Gartenhag, den das Auto beim Fussgängerstreifen umgemäht hat.
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Eine Schrecksekunde hat eine Gruppe von Fussgängern im vergangenen Sommer an der Seestrasse in Küsnacht erlebt. Die Passanten standen am Fussgängerstreifen auf der Höhe der Kläranlage, als völlig unerwartet ein Auto herangeschossen kam. Womöglich wollten sie gerade die Strasse überqueren, denn ein erster Wagen hatte pflichtbewusst vor dem Streifen gehalten.

Die Fahrerin im Auto dahinter, die wie der Wagen vor ihr Richtung Erlenbach unterwegs war, bemerkte dies aber offenbar zu spät. Um einen Auffahrunfall zu verhindern, riss die 78-Jährige im letzten Moment das Steuer herum, statt zu bremsen. Sie fuhr übers Trottoir und um ein Haar in die Menschengruppe hinein. Dann rammte sie einen gelben Briefkasten der Post und einen Hydranten, durchbrach den Gartenzaun eines angrenzenden Grundstücks, fuhr über dessen Vorplatz und krachte dort in ein parkiertes Auto.

Nun hat die Staatsanwaltschaft die Unfallverursacherin per Strafbefehl verurteilt. Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln erhält die Schweizerin eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 150 Franken.

Die Newsplattform Nau erwähnte damals in einer Unfallmeldung zwei leicht verletzte Personen: die Beifahrerin sowie eine Fussgängerin. Ganz so schlimm war es am Schluss aber offenbar nicht. Denn die Staatsanwaltschaft hält in ihrem Strafbefehl fest, dass nur Sachschaden entstanden und niemand verletzt worden sei. Zwei Personen aber seien gestürzt und nur dank Glück nicht zu Schaden gekommen – wahrscheinlich stand da auch noch ein Schutzengel am Strassenrand.