Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Kolumne «Ertappt»
Der verhängnisvolle Parfümdeckel

Der Parfümdeckel landete auf dem Fussboden des Beifahrersitzes – und das Auto kurz darauf auf einer Fussgängerinsel.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Fussgängerinseln scheinen ein beliebtes Ziel von Autofahrerinnen und Autofahrern zu sein. Vor kurzem wurde eine 48-jährige Deutsche zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, die – zugedröhnt mit Schlafmitteln – auf einer Mittelinsel in Zollikon ein Verkehrsschild gerammt und aus der Verankerung gerissen hatte.

Ähnlich ist es neulich einem 29-jährigen Peruaner auf der Seestrasse in Feldmeilen ergangen. Der Mann verlor eines Abends auf der Höhe von Aldi und Denner die Kontrolle über sein Fahrzeug und krachte in die beiden Schutzpfosten auf der Fussgängerinsel. Obwohl die Pfosten wie auch das Auto beschädigt wurden, fuhr er unbeirrt weiter Richtung Rapperswil. Ein Teil des linken Kotflügels war abgerissen, und aus seinem Wagen lief eine Flüssigkeit aus. Dennoch schaffte es der Fahrer bis nach Hause. Dort konnte ihn die Polizei aber tags darauf ausfindig machen.

Offenbar war der Mann kurz vor dem Unfall abgelenkt gewesen, weil er den Deckel einer Parfümflasche vom Fussraum des Beifahrersitzes aufheben wollte. Dies geht aus dem Strafbefehl hervor, den die Staatsanwaltschaft kürzlich gegen ihn ausgestellt hat. Sie hat ihn wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und fahrlässigen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt.

Zudem moniert die Staatsanwaltschaft, dass die Polizei wegen der Flucht des Mannes nicht rechtzeitig einen Alkoholtest durchführen konnte, um festzustellen, ob er zum Zeitpunkt des Unfalls überhaupt fahrfähig war. Ob er zu viele Promille hatte, bleibt somit dahingestellt. Hätte er tatsächlich zu viel intus gehabt, hätte ihm wohl auch die Parfümflasche nichts genützt: Selbst mit dem besten Duftwasser hätte er eine Alkoholfahne vermutlich nicht kaschieren können.