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Kolumne «Ertappt»
Die haltlose Hündin

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Zur alltäglichen Routine gehört für Hundebesitzer der Rundgang mit ihrem Vierbeiner. Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Man trifft auf andere Hündeler und kennt sich untereinander. Meist erfolgen solche Treffen ohne nennenswerte Zwischenfälle.

Doch Hunde sind – auch wenn sie als bester Freund des Menschen gelten – immer noch Tiere und handeln hin und wieder instinktiv. Dann oft zum Leidwesen ihres Besitzers. So auch die Schäferhündin einer 48-jährigen Frau. Die Besitzerin schloss gerade ihre Haustür in Wädenswil ab und wollte mit dem Vierbeiner spazieren gehen, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht.

Doch statt auf das Frauchen zu warten, stürmte die nicht angeleinte Hündin los. Sie hatte eine andere Spaziergängerin mit Hund erblickt. Mit grosser Wucht rammte die Hündin gegen den Oberschenkel der Frau. Diese verlor daraufhin das Gleichgewicht und fiel in die Rabatte auf ihr linkes Knie. Durch den Sturz zog sie sich einen Riss des vorderen Kreuzbandes und eine Zerrung des Seitenbandes sowie einen Einriss am Innenmeniskus zu.

Mehrere Wochen war sie deswegen arbeitsunfähig und musste einige Male den Arzt konsultieren. Sie erstattete Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dabei wäre der Vorfall durchaus zu verhindern gewesen. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass die Schäferhündin aggressiv wurde, ausriss und auf andere Hunde und Menschen zustürmte.

Die Beschuldigte wurde bereits zweimal wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und das kantonale Hundegesetz vom Statthalteramt des Bezirks Horgen wegen eines Angriffs ihrer Hündin auf andere Hunde verurteilt. Für den letzten Vorfall wird ihr eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätze zu je 30 Franken auferlegt. Ausserdem muss sie eine Busse von 300 Franken bezahlen. Bleibt zu hoffen, dass sie beim nächsten Mal die Hündin an die Leine nimmt, bevor diese noch schlimmere Schäden anrichtet.