Kolumne «Ertappt»Noch im Gefängnis wurde er wieder straffällig
Sollten Gefangene kurz vor der Entlassung ihrem Frust freien Lauf lassen? Das ist keine gute Idee, wie ein Beispiel aus Meilen zeigt.
Kann man ein Verbrechen begehen, wenn man bereits im Gefängnis sitzt? Oder in einem Gefangenentransporter? Man kann, wie ein 30-jähriger Rumäne bewiesen hat. Er befand sich in einem vergitterten und verschlossenen Zellenabteil eines Transportwagens auf dem Areal des Gefängnisses Meilen und wartete darauf, dass er ausgeladen werden sollte. Offenbar war er ziemlich gereizt und nicht gut auf seine Bewacher zu sprechen. Nur so lässt es sich erklären, dass er aus dem Transporter herausspuckte und dabei – wohl mit Absicht – einen Mitarbeiter der Sicherheitsassistenz der Kantonspolizei traf: am Oberkörper, im Gesicht und in beiden Augen.
Besagte Sicherheitsassistenz ist im Kanton Zürich für den Transport von Gefangenen zuständig, zum Beispiel für Verlegungen, beim Vorführen vor Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Polizeistellen. Rund 40’000 Transporte wickelt sie jährlich ab, und als wichtigste Anforderung führt die Kantonspolizei im Jobprofil psychische Stabilität, Ausgeglichenheit und Selbstbeherrschung an.
Wie ruhig der Bespuckte im Vorfall von Meilen tatsächlich blieb, ist nicht bekannt – hingegen, was den Gefangenen danach erwartete: Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Dies geht aus ihrem kürzlich ausgestellten Strafbefehl hervor. Der Verurteilte kassierte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Auf eine Geldstrafe, hielt die Staatsanwaltschaft fest, wurde deshalb verzichtet, weil offenbar keine Aussicht bestand, dass der Verurteilte diese jemals bezahlen können würde.
Dumm für den Mann ist: Seine erste Freiheitsstrafe – im Strafbefehl ist nicht erwähnt, weshalb er ursprünglich verurteilt worden war – hatte er just am Tag seiner Spuckattacke abgesessen. Und nun muss er bereits wieder ins Gefängnis. Psychische Stabilität, Ausgeglichenheit und Selbstbeherrschung wären also auch für ihn von Vorteil gewesen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.