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Kolumne «Ertappt»
Versicherungsagent stürzt arglose Frau ins Elend

Ist die Zeit reif für einen Wechsel? Bevor man die bisherige Krankenkasse kündigt, sollte man Vorteile und Risiken gut gegeneinander abwägen.
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Im Herbst herrscht bei Krankenkassen und Versicherungsberatern emsiger Betrieb: Jetzt gilt es, neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Denn bis zum 30. November kann man seine Krankenkasse kündigen, um auf das neue Kalenderjahr hin zu einer neuen zu wechseln. Dass sich Versicherte dabei gut überlegen sollten, worauf sie sich einlassen und wem sie sich anvertrauen, zeigt ein Beispiel aus Oetwil: Die Staatsanwaltschaft hat kürzlich per Strafbefehl einen betrügerischen Versicherungsagenten verurteilt, der dort eine arglose Frau über den Tisch gezogen hatte.

Der Mann suchte die Oetwilerin vor zwei Jahren zu Hause auf. Ob sie ihn zu sich bestellt oder ob er es auf gut Glück versucht hatte, geht aus dem Urteil nicht hervor. Der Agent war von einer Firma angestellt, die auf die Akquirierung neuer Versicherter von Krankenkassen spezialisiert ist und dafür Provisionen einstreicht. Der damals 25-Jährige ging dabei ziemlich skrupellos vor. Als ihn die Oetwilerin über diverse Vorerkrankungen informierte, die sie für Anbieter von Zusatzversicherungen unattraktiv machen, beteuerte er, dies stelle kein Problem dar.

Der Agent liess die Frau mehrere Antragsformulare einer Krankenkasse ausfüllen, die er später wahrheitswidrig ergänzte. Insbesondere merkte er an, dass die Antragstellerin nicht unter Vorerkrankungen leide und somit für die Kasse kein Risiko darstelle. So kam es zum Vertragsabschluss – doch einige Zeit später flog der Schwindel auf. Die Krankenkasse kündigte der Oetwilerin die Zusatzversicherungen und zeigte den Versicherungsagenten an.

Dieser hat nun wegen Betrugs und Urkundenfälschung eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken erhalten. Zudem muss er eine Busse von 500 Franken bezahlen. Leidtragende dieser Geschichte ist die getäuschte Versicherte. Für den Wechsel zum neuen Anbieter kündigte sie ihre bisherigen Zusatzversicherungen bei der früheren Krankenkasse und muss nun auf entsprechende Leistungen verzichten.