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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Ein Nickerchen mit Folgen

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Der Morgen dämmerte schon fast, als sich ein 22-jähriger Mann im April um 4.30 Uhr in Zürich in sein Fahrzeug setzte, um sich auf den Heimweg zu machen. Er fuhr auf der Autobahn A3 in Richtung Chur. Als er schon eine ganze Weile auf der monotonen Autobahnstrecke gefahren war, übermannte ihn wohl die Müdigkeit. Kurz nach der Raststätte Herrlisberg nickte der Fahrer hinter dem Steuer ein. Dieser Augenblick der Unaufmerksamkeit reichte, und das Fahrzeug lenkte unkontrolliert nach links. Dort kollidierte es mit der Mittelleitplanke. Durch den Aufprall wurde der Fahrer jäh geweckt, sodass dieser das Lenkrad erschrocken nach rechts riss. Er überquerte die Fahrspur und den Pannenstreifen und kollidierte so mit der Leitplanke auf der rechten Seite. 

Den durch seine Unachtsamkeit entstandenen Sachschaden hätte er unverzüglich der Polizei melden müssen. Doch vermutlich war er zu müde. Statt eine zwingend notwendige Fahrpause einzulegen, verliess er die Unfallstelle und fuhr noch rund 50 Kilometer weiter in den Kanton Glarus. 

Das Nickerchen hinter dem Steuer kommt ihn nun teuer zu stehen. Wegen fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken, also insgesamt 1500 Franken, verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 400 Franken bezahlen. Zahlt er diese nicht, kann er sich vier Tage im Gefängnis ausschlafen.