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Betrunkener Autofahrer verurteilt
In Stäfa kriegte er die Kurve nicht mehr

Nasse Kurve an der Bergstrasse bei Stäfa mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h, fotografiert am 27. Januar 2025. Ein blaues Auto fährt in der regnerischen Umgebung.
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Wer von Oetwil nach Stäfa fährt, sollte den Fuss rechtzeitig vom Gaspedal nehmen. Denn nach dem Mühlehölzli, das wissen Einheimische nur zu gut, macht die Bergstrasse eine scharfe Linkskurve. Schon manchem Auto- und Töfffahrer ist sie zum Verhängnis geworden. Im vergangenen September auch einem 44-Jährigen, der sich tagsüber betrunken ins Auto gesetzt hatte.

Das war keine gute Idee, denn an besagter Stelle die Kurve zu kriegen, ist schon in nüchternem Zustand eine Herausforderung. Mit 2,33 Promille sowieso und in Kombination mit Arzneimitteln erst recht. Prompt kam der Mann, der es immerhin unfallfrei von Uster bis hierhergeschafft hatte, in der Kurve von der Fahrbahn ab. Er krachte oberhalb der dortigen Pferdeweide in einen massiven Zaun, der ohnehin schon arg verbogen ist, weil dort immer mal wieder ein Auto hineinfährt.

Auch einen Randleitpfosten riss der Mann mit. Doch das schien ihn nicht zu kümmern. Mit einem abgerissenen Seitenspiegel und einem platten Reifen fuhr er weiter ins Stäfner Zentrum bis zum Bahnhof.

Saftige Busse

Nun ist der Automobilist von der Staatsanwaltschaft See/Oberland per Strafbefehl wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs verurteilt worden.

Der Ungar erhält eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 200 Franken, dabei gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Sofort bezahlen muss der Unfallverursacher hingegen eine Busse von 4000 Franken sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 6700 Franken.

Wie der Mann erwischt wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Mit einem defekten Wagen beim Bahnhof Stäfa anzuhalten, ist jedoch gewiss keine gute Idee: Gleich gegenüber befindet sich der Posten der Kantonspolizei.

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