Brandursache geklärtBetrunkener vergass Topf auf dem heissen Herd
Im vergangenen September stand in Hombrechtikon ein Haus in Flammen. Jetzt ist klar, weshalb. Ein Mieter wird bestraft.

An einem Freitagabend im vergangenen September brausten mehrere Einsatzwagen der Hombrechtiker und Stäfner Feuerwehr ins Wohnquartier an der Heusserstrasse in Hombrechtikon: In einem Mehrfamilienhaus brannte es. Die Feuerwehr brachte einen Mieter über den Balkon seiner Wohnung in Sicherheit. In der Küche des Mannes war ein Feuer ausgebrochen, er musste wegen einer Rauchgasvergiftung ins Spital eingeliefert werden.
Zudem geleiteten die Einsatzkräfte neun weitere Hausbewohner über das Treppenhaus ins Freie. Den Brand in der Küche konnte die Feuerwehr zwar bald löschen, allerdings war die völlig verrauchte Wohnung vorerst nicht mehr bewohnbar.
Herd nicht ausgestellt
Unmittelbar nach dem Vorfall war die Brandursache noch unklar. Spezialisten des Brandermittlungsdienstes der Kantonspolizei haben diese aber inzwischen eruiert. Dies geht aus einem Strafbefehl hervor, mit dem die Staatsanwaltschaft See/Oberland den 41-jährigen Mieter vor kurzem verurteilt hat.
Demzufolge hatte der Rumäne einen Kochtopf mit Öl auf einer eingeschalteten Herdplatte stehen lassen und die Küche verlassen. Das Öl überhitzte sich, sodass der Kochtopf Feuer fing. Der Brand griff schliesslich auf das Küchenmobiliar über. Als der Mann das Feuer bemerkte, war es schon derart ausser Kontrolle, dass er es nicht mehr selbst löschen konnte und er die Feuerwehr alarmieren musste. Gemäss dem Strafbefehl entstand ein Sachschaden von 31’000 Franken.
Mieter war stark betrunken
Der Fall erinnert an ein ähnliches Ereignis ein paar Monate zuvor in Stäfa, wo eine Frau in ihrer Mietwohnung Hackfleisch angebraten hatte und sich auf der eingeschalteten Herdplatte das Restöl in der Pfanne erhitzte, während sie sich schlafen legte.
Beim Brand in Hombrechtikon war zusätzlich Alkohol im Spiel: Gemäss den Ermittlern war der Mieter dermassen betrunken, dass er wohl schlicht nicht mehr wusste, was er tat. Als er wegen seiner Rauchvergiftung in das Spital Wetzikon eingeliefert wurde, mass man dort einen Blutalkoholwert von 3,5 Gewichtspromillen. Ab diesem Wert besteht die Gefahr einer Lähmung des Atemzentrums und somit Lebensgefahr.
Mildernde Umstände
Dass der Mann so stark betrunken war, kommt ihm nun bei der Strafzumessung zugute. Es sei aufgrund des sehr hohen Alkoholwerts von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit auszugehen, was strafmildernd zu berücksichtigen sei, heisst es im Strafbefehl.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschuldigten wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Hinzu kommen eine Busse von 500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 1300 Franken.
Fehler gefunden?Jetzt melden.