Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Erwerbslosigkeit
Was tun, wenn man mit dem RAV Probleme hat oder pausieren will?

Eingang zum Büro der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) in Zürich Altstetten mit Öffnungszeiten und Verbotsschildern.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk
In Kürze:
  • Beim RAV gibt es die Möglichkeit, die Beraterin zu wechseln.
  • Ein formeller Antrag für einen Wechsel kann schriftlich gestellt werden.
  • Längere Auslandaufenthalte können zum Verlust von Arbeitslosentaggeldern führen.
  • Bei erneuter Anmeldung sind ausreichende Arbeitsbemühungen nachzuweisen.

Wie vorgehen, wenn es beim RAV Probleme gibt?

Ich bin beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet und verstehe mich nicht mit meiner Beraterin. Das wird für mich zunehmend zu einer Belastung. Kann ich mich auch ohne vermittelte Stelle wieder beim RAV abmelden?

Ja, Sie dürfen sich jederzeit abmelden und damit auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosentaggelder verzichten. 

Ich empfehle Ihnen aber zumindest in einem ersten Schritt, eine andere Lösung auszuprobieren. Denn es ist nicht ungewöhnlich, dass die Chemie zwischen RAV-Berater oder -Beraterin und stellensuchender Person nicht stimmt. Ist das der Fall, sollten Sie zunächst Ihre Beraterin offen auf die Probleme ansprechen und einen Wechsel zu einer anderen Fachperson verlangen. Bei einer professionellen Haltung hat sie dafür Verständnis. Denn es darf nicht sein, dass durch die RAV-Beratung zusätzliche Probleme entstehen. 

Wenn das nicht fruchtet, können Sie ein Gespräch mit der vorgesetzten Person verlangen. Und schliesslich dürfen Sie einen Beraterwechsel beantragen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf einen Wechsel. Dennoch wird das an Ihrem Wohnort im Kanton Zürich ermöglicht. Zu Recht abgelehnt wird es allerdings, wenn der oder die Stellensuchende mit den generellen Spielregeln des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Mühe hat und beispielsweise jede Kooperation verweigert. 

Wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht akzeptieren wollen, könnten Sie sich umgehend vom RAV abmelden. Nach einer Abmeldung können Ihnen allenfalls die Sozialdienste der Gemeinde mit Rat zur Seite stehen. Es gibt aber auch kirchliche Fachstellen, die in solchen Fällen Unterstützung anbieten. 

Darf ich für einen Auslandaufenthalt beim RAV pausieren?

Ich bin beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet und erhalte Erwerbslosengelder. Nun möchte ich sechs Wochen im Ausland bei meinen Kindern verbringen. Ich hätte dort auch einen Zwischenverdienst. Darf ich so lange vom RAV pausieren?

Versicherte Personen haben nach je 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug Anspruch auf 5 aufeinanderfolgende kontrollfreie Tage, die grundsätzlich frei gewählt werden können. Während der kontrollfreien Tage muss die versicherte Person nicht vermittlungsfähig sein. 

Bei Ihnen geht es jedoch um eine längere Auszeit. Auch das ist möglich. Während dieser Zeit haben Sie aber natürlich keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder. Vor einer solchen Auszeit ist es für das RAV schwierig, jemanden zu vermitteln. Deshalb können in solchen Fällen auch schon vor der Auszeit Arbeitslosentaggelder wegfallen. Wie Sie aber ausführen, würden Sie auf den Auslandaufenthalt verzichten, wenn Sie vorher noch eine Stelle finden. Wenn Sie das dem RAV glaubhaft darlegen können, dürften keine zusätzlichen Taggelder wegfallen. Das wird im Einzelfall geprüft.

Schliesslich ist empfehlenswert, sich mit dem RAV über das Ende der Auszeit zu unterhalten. Sie werden bei einer Wiederanmeldung genügend Arbeitsbemühungen vorweisen müssen. Andernfalls drohen wiederum Einstelltage, an denen Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Lassen Sie sich dazu von der zuständigen Fachperson beraten.