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Radio- und Fernsehabgabe
Warum betreibt die Serafe Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen?

Eine Frau oeffnet einen Umschlag mit der Rechnung von Serafe am 3. Juni 2020 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Darf mir die Serafe ungerechtfertigte Betreibungsgebühren verrechnen?

Als Bezüger von Ergänzungsleistungen bin ich von der Radio- und Fernsehabgabe befreit. Dennoch hat die Serafe gegen mich eine Betreibung eingeleitet. Muss ich die Gebühren für das Betreibungsverfahren übernehmen?

Ja, an diesen Gebühren führt wohl kein Weg vorbei. Doch der Reihe nach. Auf die Berichterstattung dieser Redaktion über eine verjährte Rechnung haben sich zwei Personen mit dem Hinweis gemeldet, dass die Serafe bei Bezügerinnen sowie Bezügern von Ergänzungsleistungen wiederholt auf Zahlung der Radio- und Fernsehabgabe beharre. In beiden Fällen war auch von Betreibungen und sogar von angedrohten Pfändungen die Rede. Dies, obwohl gemäss Gesetz alle Personen eines Haushalts von der Abgabe befreit sind, wenn nur eine davon Ergänzungsleistungen (EL) bezieht.

Die Serafe bestreitet den Vorwurf. Sie teilt mit: «Die Erhebungsstelle betreibt keine Kundinnen und Kunden, von denen sie korrekt und im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen über den Ergänzungsleistungsbezug informiert worden ist.» Mit anderen Worten: Die Serafe betreibt zwar auch EL-Bezüger. Dies aber nur dann, wenn diese die Serafe zuvor nicht korrekt darüber informiert haben.

Die Befreiung von der Radio- und Fernsehabgabe erfolgt nicht automatisch. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss die Befreiung mit einem Gesuch bei der Serafe beantragen. Zum Gesuch gehört zwingend eine Kopie der rechtskräftigen Bestätigung durch die zuständige Ausgleichskasse, die zeigt, wann der EL-Bezug begonnen hat.

In Ihrem Fall teilt die Serafe mit, dass Sie diese Bestätigung erst eingereicht haben, nachdem die Betreibung eingeleitet worden ist. Deshalb müssen Sie laut Serafe die Gebühren des Betreibungsverfahrens übernehmen. Die Radio- und Fernsehabgabe wird Ihnen aber nicht mehr in Rechnung gestellt. Nähere Angaben will die Serafe dazu aus Datenschutzgründen nicht machen.

Wer muss die Daten im Einwohnerregister ändern?

Die Serafe stellt mir aufgrund falscher Daten überhöhte Beträge in Rechnung. Sowohl die Wohngemeinde als auch die Serafe teilen mir mit, dass die andere Behörde für die Korrektur der Daten zuständig sei. Wer hat recht?

Soweit ich das gemäss den vorliegenden Dokumenten beurteilen kann, hat die Serafe recht. Wie die Wohngemeinde Ihnen gegenüber bestätigt hat, sind vermutlich aufgrund von Umzügen für Ihren Haushalt im Einwohnerregister falsche Daten erfasst. Die Gemeinde hat Ihnen mitgeteilt, dass sie diese nicht rückwirkend korrigieren kann. Sie bestätigte mit einem Schreiben an die Serafe die veränderte Wohnsituation und veranlasste einen Mahn- und Rechnungsstopp.

Doch die Serafe darf diese Daten nicht aufgrund einer Bestätigung per Brief mutieren. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund rechtlicher Vorschriften ist ihr das nicht erlaubt, wie sie mitteilt. Stattdessen muss Ihre Wohngemeinde die Änderung über ein Webportal beantragen, auf das alle Gemeinden Zugriff haben. Dieses Webportal wurde laut Serafe speziell für solche Fälle eingerichtet und ist seit Ende 2023 in Betrieb.