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Regeln beim Postempfang
Ärger bei der Zustellung – so kommt das Päckli sicher an

Post „Zustellung von regionalen Produkten“ in Rapperswil am Dienstag 04. April 2017.

Die Postbotin mit einem DPX Roller auf Tour in Rapperswil.
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BotTalk

Elsa B. (Name der Redaktion bekannt) ärgerte sich, als ihre Abonnementszeitschrift an einem Freitag im Februar nicht wie üblich in ihrem Briefkasten lag. «Ich rief den Abo-Dienst an und erhielt Tage später einen Ersatz», sagt sie. Am Freitag darauf fehlte das Magazin erneut im Briefkasten. Elsa B. ruft auf Rat einer freundlichen Pöstlerin den Post-Kundenservice an. Die Post-Mitarbeiterin zeigt Verständnis für ihren Ärger und offeriert einen Gutschein über 30 Franken – einzulösen am Postschalter.

Tage später dankt ihr eine Bekannte aus dem Nachbarhaus für die beiden Magazine, die in ihrem Briefkasten lagen. Elsa B. staunt: Ihre Exemplare landeten zufällig zweimal bei derselben Kollegin.

«Jede Sendung, die nicht korrekt ankommt, ist eine zu viel», sagt Post-Sprecherin Jacqueline Bühlmann. Fehlzustellungen wie bei Elsa B. würden sehr selten geschehen. «Die Post verteilt täglich 14 Millionen Briefe und 600’000 Pakete. Da sind menschliche Fehler nicht zu vermeiden.»

Das müssen Sie über die Zustellung durch die Post wissen

Bei der Zustellung von Briefen und Paketen kennt die Post viele Regeln, die den Kundinnen und Kunden oft unbekannt sind. Ebenfalls unbekannt ist vielen von ihnen, dass sie die Ankunft und den Empfang von Postsendungen steuern können, wie es in den folgenden Tipps zur Zustellung erwähnt wird.

Briefpost

Wenn ein Brief nicht oder am falschen Ort ankommt

Am besten spricht man in einem solchen Fall den Pöstler oder die Angestellte in der nächsten Postfiliale darauf an. Telefonisch kann man sich beim Kundendienst der Post über die Nummer 0848 888 888 beschweren. Hilfe über Chat oder WhatsApp gibt es ebenfalls über die Post-Website. Der Kundendienst schaut den Verhalt laut Auskunft der Post mit der zuständigen Zustellstelle an, damit sich die Zustellfehler nicht wiederholen.

Wann wird eine Sendung immer persönlich übergeben?

Die Pöstlerin muss klingeln, wenn eine Zusatzleistung eine persönliche Übergabe erfordert. Das ist zum Beispiel beim Zusatz «Eigenhändig» (Zusatzkosten: 6 Franken) oder «Einschreiben» (Zusatzkosten: 5.30 Franken) der Fall.

Wer kann bei eingeschriebenen Briefen unterschreiben?

Der Pöstler muss sich den Empfang eingeschriebener Briefe immer mit einer Unterschrift bestätigen lassen. Allerdings: Auch Nachbarn können dies tun, wenn sie im gleichen Haus oder auf einem angrenzenden Grundstück leben. Die Pöstlerin hinterlässt dann der Empfängerin oder dem Empfänger eine Mitteilung darüber, bei welchem Nachbarn sie den Brief zugestellt hat.

Kann ich einen eingeschriebenen Brief im Briefkasten zustellen lassen?

Ja. Wer der Post eine sogenannte Zustellgenehmigung erteilt, gibt dieser damit die Erlaubnis, eingeschriebene Briefe im Briefkasten zu deponieren. Dazu muss man sich vorab bei der Post online registrieren. Danach ist es möglich, den Empfang eines jeden eingeschriebenen Briefs über die Post-Website oder in der Post-App auf dem Smartphone unter «Meine Sendungen» zu steuern.

Paketpost

Was tun, wenn ein Päckli nicht ankommt?

Wer feststellt, dass ein versandtes Paket nicht ankommt, kann auf der Post-Website einen Nachforschungsauftrag erteilen.

Muss die Pöstlerin bei Paketen immer klingeln?

Nein. Wenn ein Paket geliefert wird, muss der Postbote grundsätzlich nicht beim Adressaten klingeln, wenn das Paket Platz im Milchkasten hat.

Wann muss sie bei Paketen klingeln?

Hat ein Paket keinen Platz im Milchkasten, muss die Pöstlerin bei der Empfängerin oder dem Empfänger klingeln. Es gibt allerdings keine Regel dazu, wie lange sie warten muss, bis jemand am Hauseingang erscheint.

Was passiert, wenn die Empfängerin nicht zu Hause ist?

Ist das Paket zu gross für den Milchkasten und ist die Empfängerin nicht daheim, so kann das Paket auch einer Nachbarin oder einem Nachbarn im gleichen Wohn- oder Geschäftshaus ausgehändigt werden. Eine Mitteilung im Briefkasten informiert darüber, wem das Paket übergeben wurde.

Was passiert, wenn keine Nachbarn das Paket entgegennehmen können?

Ist die Übergabe an Nachbarn nicht möglich, können Päckchen auch an einem wettergeschützten und sicheren Ort rund ums Haus deponiert werden.

Was passiert, wenn kein sicherer Ort für das Paket vorhanden ist?

Gibt es keinen sicheren Deponierort, legt der oder die Postangestellte einen Abholschein in den Briefkasten mit der Aufforderung, das Paket in einer Poststelle abzuholen.

Wie verhält es sich bei eingeschriebenen Paketen?

Eingeschriebene Pakete müssen immer am Hauseingang zugestellt werden. Wenn niemand zu Hause ist, kann der Bote versuchen, die Sendung einem Nachbarn gegen Unterschrift zu übergeben. Ausnahme: wenn beim Versenden die Leistung «Eigenhändig» (Zusatzkosten: 6 Franken) gewählt wurde. Dann erfolgt die Übergabe an die gewünschte Einzelperson persönlich, und deren Identität wird von der Postbotin geprüft. Ebenfalls persönlich übergeben werden Sendungen in Dispoboxen, juristische Urkunden «mit Spezialzustellung» sowie eingeschriebene Sendungen mit der Zustellanweisung «Keine Zustellung ins Ablagefach oder an Nachbar, keine Deponierung».

Wie kann ich Nachbarn vom Empfang ausschliessen oder auswählen?

Wenn ich nicht möchte, dass ein Paket für mich einem (bestimmten) Nachbarn abgegeben wird, muss ich dies in einem Formular festhalten, das man am Postschalter oder bei der Pöstlerin bestellt. Ist man bei der Post registriert, kann man den Vorbehalt auch online oder auf der Smartphone-App unter «Meine Sendungen» anbringen. Dauereinstellungen wie etwa die Zustellung an einen bestimmten Nachbarn, aber auch die Einschränkung der Zustellung an Nachbarn ist auch am Schalter mit dem entsprechenden Formular möglich.

Wie kann ich der Post angeben, wo das Paket deponiert werden soll?

Mit einer sogenannten Zustellermächtigung gibt man der Post die Möglichkeit, Pakete an einer definierten Stelle zu deponieren. Sie kann von angemeldeten Post-Kundinnen und -Kunden online über «Meine Sendungen», aber auch an einem Postschalter mit dem entsprechenden Formular ausgestellt werden.

Was kann man tun, wenn das Paket nicht im Treppenhaus deponiert werden soll?

Auch die Deponierung eines Pakets im Hauseingang oder Treppenhaus kann man auf diese Weise unterbinden. In diesem Fall wird die Pöstlerin einen Abholschein im Briefkasten deponieren.