50 Franken für BagatellfällePatienten sollen bei unnötigen Notfall-Besuchen mitzahlen
Die Gesundheitskommission des Nationalrats schickt zwei Umsetzungsvarianten in die Vernehmlassung.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) will, dass Patienten für nicht gerechtfertigte Besuche im Spital-Notfall 50 Franken zahlen müssen. Dies hat die SGK am Donnerstag aufgrund einer parlamentarischen Initiative des früheren GLP-Nationalrats Thomas Weibel entschieden. Heute vertritt Weibels Parteikollege Martin Bäumle den Vorstoss.
Allerdings sei eine Gebühr von 50 Franken pro Notfall-Besuch, wie die Initiative dies fordert, nicht verfassungskonform, befand die Kommission. Sie hat sich deshalb für eine Umsetzung entschieden, bei der die Patienten die 50 Franken via Erhöhung des Selbstbehalts oder der Kostenbeteiligung bezahlen. Die erste Variante sieht vor, den jährlichen Höchst-Selbstbehalt pro Notfall-Besuch um 50 Franken zu erhöhen. Sie würde rund 10 Prozent der Versicherten betreffen, nur so viele schöpfen den Selbstbehalt voll aus. Bei der zweiten Variante würde die Kostenbeteiligung bei jeder Konsultation um 50 Franken erhöht. Diese Variante beträfe 54 Prozent der Versicherten. Die Kommission favorisiert Variante 1, gibt aber im Herbst beide Möglichkeiten in die Vernehmlassung.
Ausgenommen von der 50-Franken-Gebühr wären Kinder, Schwangere und Personen, die von einem Arzt, einem Apotheker oder von einem Zentrum für Telemedizin zugewiesen wurden. Zudem soll es den Kantonen überlassen sein, ob sie die Bagatellgebühr umsetzen wollen.
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