Leserinnen und Leser fragenMuss die Verwaltung bei der Aussentreppe einen Handlauf montieren?
Wann haben ältere Menschen Anspruch auf einen Handlauf bei Treppen? Und kann ich für die Unfallversicherung bei der Krankenkasse eine separate Franchise wählen? Die Antworten.
Muss an der Treppe ein Handlauf installiert werden?
Wir sind ein älteres Ehepaar und leben in einer Überbauung, die durch eine Treppe erreicht werden kann. Da wir da kaum noch hochkommen, haben wir die Verwaltung gebeten, wenigstens auf einer Seite einen Handlauf anzubringen. Unsere Verwaltung will das zwar prüfen, sie ist aber skeptisch. Ist ein Handlauf nicht Pflicht?
Gemäss schweizweit gültigen baurechtlichen Normvorschriften muss bei einer Treppe ab fünf Stufen ein Handlauf montiert werden. Manchmal wird aufgrund der Formulierung darum gestritten, ob dies nun ab der fünften oder erst ab der sechsten Stufe gilt. Doch in Ihrem Fall erübrigt sich diese Diskussion, da es um sieben Stufen geht.
Der Baufachexperte Othmar Helbling aus Rapperswil-Jona empfiehlt dringend, diese Treppe mit einem Handlauf zu ergänzen. Und zwar unabhängig davon, ob es um ein Mietobjekt oder um Wohneigentum geht. Denn verletze sich jemand durch einen Sturz auf der Treppe, drohten unangenehme Haftungsfragen. Wenn sich herausstellt, dass die Treppe wegen des fehlenden Geländers nicht den Bauvorschriften entspricht, könnten Verwaltung, Eigentümerinnen und Eigentümer zur Rechenschaft gezogen werden.
Ist bei der Krankenkasse für Unfall eine andere Franchise möglich?
Ich werde demnächst pensioniert und muss mich deshalb bei meiner Krankenkasse auch gegen Unfälle versichern. Da habe ich für die Krankenversicherung die höchste Franchise von 2500 Franken. Für Unfälle gibt es ja bei der Krankenkasse ebenfalls eine Franchise. Im Alter steigt das Unfallrisiko. Kann ich nur für die Unfallversicherung eine tiefere Franchise von 300 Franken wählen?
Nein, bei der Krankenkasse gibt es sowohl für die Kranken- wie auch die Unfallversicherung nur eine einheitliche Franchise. Die Franchise ist die Kostenbeteiligung der Versicherten. Die Krankenkasse übernimmt nur jene Behandlungskosten, welche innerhalb eines Jahres die Franchise übersteigen.
Sie können aber für Krankheit und Unfall gemeinsam eine tiefere Franchise wählen. Mit der tieferen Franchise bezahlen Sie jedoch eine höhere Krankenkassenprämie. Wie viel das ausmacht, erfahren Sie über Vergleichsdienste wie Priminfo.ch.
Der Grund für die einheitliche Franchise bei der Krankenkasse liegt in den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Dieses sieht vor, dass in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auch Leistungen bei Unfall enthalten sind. Solange jemand nachweisen kann, dass zum Beispiel durch ein Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung vorliegt, bleibt die Unfalldeckung durch die Krankenkasse sistiert. Sobald das nicht mehr möglich ist, ist automatisch wieder die Krankenkasse für die Unfallversicherung zuständig.
Angestellte sind durch das Unternehmen gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Damit erhalten sie bessere Leistungen als bei einer Krankenkasse. Manche Versicherte stellen erst mit der Pensionierung fest, dass sie nicht mehr die gleiche Unfalldeckung erhalten.
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