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Krankenversicherung bei Schwangerschaft
Lohnt es sich, das Kind schon vor der Geburt zu versichern?

Eltern wünschen sich für ihr Kind den bestmöglichen Schutz. Bei der Krankenkasse haben sie die Wahl zwischen verschiedenen Zusatzversicherungen.
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Während der Schwangerschaft und der Geburt stellen sich für die Krankenversicherung einige besondere Fragen. Dazu hier die wichtigsten Antworten:

Bis wann muss ein Kind bei der Krankenkasse angemeldet werden?

Grundsätzlich gilt, dass Neugeborene bis spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse versichert werden müssen. Die Grundversicherung ist für alle Bürgerinnen und Bürger obligatorisch. Oft erinnert die bereits bestehende Krankenkasse die Eltern daran, dass das Kind angemeldet werden sollte.

Felix Schneuwly, Krankenversicherungsexperte bei der Vergleichsplattform Comparis, relativiert allerdings die Frist etwas: Entscheidend sei, dass die Anmeldung erfolge und die Prämien rückwirkend bis zum Geburtsdatum bezahlt würden. Und genau genommen liege es letztlich in der Verantwortung der Kantone, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherung hätten.

Ist es sinnvoll, ein Kind schon vor der Geburt zu versichern?

Bei dieser Frage geht es um Zusatzversicherungen. Soll das Kind eine Halbprivat- oder eine Privatversicherung erhalten, die eine freie Arztwahl und einen Spitalaufenthalt im Zweier- oder Einzelzimmer ermöglichen, ist es ratsam, die Krankenversicherung schon vor der Geburt abzuschliessen. Denn wenn ein Kind zum Beispiel wegen Komplikationen bei der Geburt gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann die Krankenkasse Vorbehalte geltend machen oder eine Versicherung sogar ganz ablehnen, wenn die Anmeldung erst nachträglich erfolgt.

Auch aufgrund vorgeburtlicher Untersuchungen ist eine Ablehnung möglich. Liegen solche Informationen vor, so müssen Eltern diese nach geltendem Recht vor einem Versicherungsabschluss gegenüber der Krankenkasse offenlegen. Diese Informationen verlangt die Krankenkasse mit einem Gesundheitsfragebogen für Zusatzversicherungen. «Die Krankenkasse darf aber keine solchen Untersuchungen verlangen – Eltern müssen also nur deklarieren, was sie bereits wissen», stellt Schneuwly klar.

Schneuwly empfiehlt auch für das Kind insbesondere Zusatzversicherungen für Krankentransport und Rettungstransport. Denn dafür verrechnen die Krankenkassen sonst einen vergleichsweise hohen Selbstbehalt von der Hälfte der Kosten bis zu maximal 500 oder 5000 Franken.

Wann lohnt es sich, Zahnstellungskorrekturen für Kinder zu versichern?

Da heute viele Kinder Zahnspangen erhalten und Zahnärzte dafür erhebliche Kosten in Rechnung stellen, empfehlen Experten in der Regel, dieses Risiko frühzeitig zu versichern. Manche Eltern schliessen dafür schon vor der Geburt eine Zusatzversicherung ab. In der Regel könnten Eltern damit aber auch warten, bis das Kind ungefähr drei bis vier Jahre alt sei, sagt Felix Schneuwly. Auch hier gilt allerdings: Das Kind muss versichert sein, bevor Zahnstellungsprobleme diagnostiziert worden sind. Zudem gilt bei neu abgeschlossenen Zusatzversicherungen eine Karenzfrist – die Versicherung vergütet Leistungen also nicht sofort ab Vertragsabschluss.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse während der Schwangerschaft?

Frauen müssen sich nicht an medizinischen Kosten beteiligen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft anfallen. Sie übernehmen also weder Franchise noch Selbstbehalt. Sogar die für Erwachsene sonst üblichen 15 Franken Selbstbeteiligung je Spitaltag werden nicht verrechnet. Ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind zudem allgemeine medizinische Leistungen von einer Kostenbeteiligung befreit.

Auch Geburtsvorbereitungskurse, Stillberatung, Hebammen und ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Milchpumpe oder Stützstrümpfe bezahlt die Krankenkasse. Und Frauen mit einem Hausarzt- oder Telmedmodell dürfen direkt zu einem Gynäkologen und müssen nicht zuerst einen Hausarzt oder eine telemedizinische Beratung konsultieren.

Die Grundversicherung übernimmt weiter die vollständigen Kosten der Geburt, wenn diese auf der allgemeinen Abteilung in einem Spital oder einem Geburtshaus stattfindet, das auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. Auch eine Hausgeburt wird finanziert.

Eltern dürfen den Geburtsort selber wählen. Findet die Geburt in einem anderen Kanton statt, in dem ein Spital einen höheren Referenzpreis verrechnet, müssen Eltern ohne Zusatzversicherung «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» allerdings den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.

Bezahlt die Krankenkasse auch eine Geburt im Ausland?

Ja. Diese Frage war selbst bei Krankenkassen umstritten. In einem konkreten Fall verweigerte die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Geburt in Deutschland. Das Bundesamt für Gesundheit stellte aber auf Anfrage der Ombudsstelle Krankenversicherung klar, dass die Krankenkasse zahlen muss, wenn eine Frau im Ausland gebären will, weil sie dort familiäre Unterstützung in Anspruch nehmen kann. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Schwangere wegen einer bestimmten Fachperson für Geburtshilfe ins Ausland reisen will. Die Ombudsstelle Krankenversicherung erhält wiederholt Anfragen von Frauen, die in der Schweiz versichert sind, ihr Kind aber in einem EU-Staat in der Nähe von Familienangehörigen zur Welt bringen wollen.

Für welche Leistungen brauchen Schwangere eine Zusatzversicherung?

Die Bedeutung einer privaten oder halbprivaten Spitalzusatzversicherung nimmt generell ab. So quartieren Spitäler auch grundversicherte Patientinnen und Patienten vermehrt in Einzel- und Doppelzimmern ein, da sie grosse Zimmer mit vier und sechs Betten abschaffen. Auch bei der Arztwahl sind die Unterschiede nicht mehr allzu gross. Schwangere haben grundsätzlich aber den Vorteil, dass sie mit einer privaten Zusatzversicherung Anspruch auf ein Einzelzimmer, freie Arztwahl und Geburt in einer Privatklinik haben.

Zudem dürfen Frauen frei wählen, ob sie einen Kaiserschnitt wünschen. Und für Väter wird ein zusätzliches Bett zur Verfügung gestellt, damit sie gemeinsam mit Frau und Kind die Nacht im Spital verbringen können. Krankenversicherungsexperte Felix Schneuwly relativiert allerdings den Kaiserschnitt-Wunsch: «Da dieser Eingriff heute kein grosses Risiko mehr ist, entscheiden sich Ärzte auch gemeinsam mit grundversicherten Frauen oft für diese Lösung, um andere Risiken zu vermeiden.»