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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Maskenverweigerer rastete in S-Bahn aus

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Pandemie und kein Ende. Die Corona-Krise und die Massnahmen schlagen vielen aufs Gemüt. Manche reagieren mit Wut. Ob ein 26-Jähriger in der S-Bahn darum ausrastete oder einfach generell ein Gewaltproblem hat, muss offenbleiben. Verständlich ist sein Verhalten jedenfalls nicht.

Der Kosovare war im April dieses Jahres im Feierabendverkehr unterwegs. Er nahm die S-Bahn im Stadelhofen Richtung Meilen. Eine Hygienemaske trug er dabei nicht. Möglicherweise sprach ihn ein anderer Fahrgast darauf an. Jedenfalls trat der Mann einem anderen Passagier mit voller Wucht ins Gesicht. Der sitzende, telefonierende und entsprechend völlig unvorbereitete Geschädigte prallte mit dem Kopf gegen das Fenster. Er zog sich eine Schwellung des linken Ohrs, eine Verletzung am linken kleinen Finger und eine Schädelprellung zu.

Der Geschädigte musste sich nach der unvermittelten Attacke wegen Schmerzen und Übelkeit notfallmässig ins Spital begeben. Der Angreifer wurde einige Monate später verhaftet. Dass möglicherweise nicht nur die Corona-Krise «schuld» an seinem Verhalten ist, zeigt das Urteil. Im Strafbefehl ist vermerkt, dass der 26-Jährige zwei Vorstrafen im Strafregister aufweist. Diese dürften eher gravierend sein, denn die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn mit Verweis darauf zu einer Freiheitsstrafe. Sechs Monate muss der Mann nun hinter Gitter.

Weil der Beschuldigte im Zug keine Maske trug, kommt eine Busse über 200 Franken dazu. Ebenfalls zahlen muss er 1100 Franken Gebühren. Geldstrafen würden den Vorbestraften nicht vor weiteren Taten abschrecken, schreibt die Staatsanwaltschaft. Vollziehen könnte man diese zudem wohl auch nicht. Beim Arbeitslosen ohne Einkommen gibt es offenbar nichts zu holen.