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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Streitereien unter Kollegen

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Dass der Ton auf Baustellen auch mal etwas rauer sein kann, ist nichts Neues. Sichtlich im Ton vergriffen hat sich aber ein 64-jähriger Chauffeur. «Huere Witz», «Arschloch» und «huere Usländer». So beschimpfte er einen Arbeitskollegen, der offensichtlich ausländische Wurzeln hat. Auf einer Grossbaustelle in Wädenswil waren die beiden im November 2019 aneinandergeraten. Was der Auslöser für die zuerst verbale Auseinandersetzung war, ist unklar.

Die Beschimpfungen sind aber belegt, ebenso wie zwei Bisse des 64-Jährigen in den Arm des Kontrahenten. Dieser trug ein 14 Zentimeter langes Hämatom davon und war sechs Tage lang arbeitsunfähig. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den aggressiven Übeltäter wegen einfacher Körperverletzung und Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 mal 120 Franken. Die Probezeit ist auf drei Jahre angesetzt. Eine Busse über 500 Franken und 800 Franken Gebühren muss er bezahlen.

Tatort eines weiteren Streits ist eine berühmt-berüchtigte Beiz in Adliswil. Im Sommer 2020 deutlich nach Mitternacht wurde ein 64-Jähriger laut. Der Alkohol dürfte reichlich geflossen sein. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, das ist noch nicht so schlimm. Doch der Alkohol darf keine Rechtfertigung dafür sein, eine Kollegin anzuschreien, an den Oberarmen zu packen und kräftig zu schütteln. Das geht nämlich, wie die Staatsanwaltschaft nüchtern feststellt, « über das gesellschaftlich geduldete Mass hinaus». Verletzt wurde die Frau nicht. Der Trinkkumpan wird wegen Tätlichkeiten verurteilt. Weil seine Aktion verhältnismässig harmlos war, muss er bloss 100 Franken Busse bezahlen sowie 200 Franken Verfahrenskosten. Einen Eintrag ins Strafregister gibt es nicht.