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Kolumne «Ertappt»
Keine Maske tragen, aber spucken wie ein Lama

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Sind Masken sinnvoll oder überflüssig im Kampf gegen das Coronavirus? Diese Frage soll hier nicht geklärt werden. Ein 20-Jähriger fand es im Januar dieses Jahres zumindest unnötig, in der S-Bahn eine zu tragen. Dumm für ihn, dass im öffentlichen Verkehr Tragepflicht gilt. Noch dümmer, dass um 12 Uhr mittags zwei Sicherheitsangestellte in derselben S-Bahn an der Goldküste unterwegs waren. Sie machten ihn darauf aufmerksam, dass er entweder eine Maske tragen oder den Zug verlassen müsse.

Der junge Mann entschied sich für Letzteres und verliess in Uetikon die S-Bahn. Die Sicherheitsmitarbeiter stellten sicher, dass er rausging. Das missfiel dem Beschuldigten offenbar, er spuckte mehrfach in Richtung eines Securitymitarbeiters, der sich bei der Tür postiert hatte. Einmal traf die Spucke diesen am Kopf. Der Kollege alarmierte daraufhin die Polizei, der 20-Jährige versuchte, sich aus dem Staub zu machen.

Doch die beiden Männer konnten den Spucker zurückhalten. Er wehrte sich nach Kräften, versuchte sich mit einer Drehbewegung dem Griff zu entziehen. Die Sicherheitsleute reagierten ziemlich unzimperlich auf die Befreiungsversuche: Als sie den jungen Mann zu Boden führten, brachen sie ihm den Oberarm.

Seine Aktion führte den Maskenverweigerer zur Staatsanwaltschaft. Diese verurteilt ihn wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Geldstrafe von 30 mal 30 Franken. Diese muss er bezahlen, was darauf hindeutet, dass er kein unbeschriebenes Blatt ist. Die Securitymitarbeiter gelten wegen ihrer Funktion als Beamte, wie etwa Polizisten, darum werden kriminelle Handlungen gegen sie separat erfasst. Weiter wird die Probezeit einer Vorstrafe verlängert. Weil der junge Mann zudem mindestens am Tatmorgen einen Joint geraucht hatte, kassiert er zusätzlich eine Busse über 100 Franken.