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Klima-Urteil gegen die Schweiz
Klimaseniorinnen drohen mit Gang zum Europarat

epa11266964 Activists of Climate Seniors from Switzerland give statements to the press in front of the European Court of Human Rights (ECHR), after the judgement in a case against different European countries accused of climate inaction at the European court of Human Rights in Strasbourg, France, 09 April 2024. The Strasbourg-based court ECHR (European Court for Human Rights) has ruled on 09 April, in favour of Switzerland's Senior Women for Climate Protection, in a first ruling by an international court on climate change, condemning Switzerland for climate inaction for failure to meet past greenhouse gas reduction targets. The ECHR  was asked to rule in a trio of cases brought by a French mayor, six Portuguese young people, and more than 2,000 members of Switzerland's Senior Women for Climate Protection. The ECHR  judgments are not legally binding for all 46 of the European Council's member states, but could set a legal precedent against which future lawsuits would be judged.  EPA/RONALD WITTEK
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Die Klimaseniorinnen haben am Mittwoch die Rechtskommission des Ständerats scharf kritisiert. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei für die Schweiz bindend und dürfe nicht ignoriert werden. Falls nötig werde der Europarat informiert.

Die Schweiz sei verpflichtet, dieses Urteil umzusetzen. «Die Menschenrechte unterliegen nicht politischen Mehrheiten», sagte Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen, vor den Medien. «Wir erwarten vom Bundesrat, dass er die Institutionen und den Rechtsstaat konsequent schützt und einer allfälligen Erklärung des Ständerats keine Folge leistet.»

Vom Parlament verlangen die Klimaseniorinnen, dass es «seiner Verantwortung nachkommt». Sollte dies nicht eintreffen, wollen die Klimaseniorinnen das Ministerkomitee des Europarates einschalten und dieses über «jegliche Entwicklungen und Unterlassungen in der Schweiz informieren».

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Aufgabe, die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu überprüfen.

Rechtskommission will Urteil ignorieren

Auslöser für diese Ankündigung war ein Entscheid der Rechtskommission des Ständerates vom 21. Mai. Sie kam zum Schluss, dass der EGMR mit seinem Klima-Urteil «das Recht auf unzulässige Weise überdehnt» habe.

Die Kommission beantragte, eine Erklärung abzugeben, dass die Schweiz keinen Anlass sehe, dem Urteil weitere Folge zu leisten. Der Ständerat wird in der Sommersession über die Annahme dieser Erklärung entscheiden.

«Urteil ist zufällig auf die Schweiz gefallen»

Der EGMR hatte Anfang April dem Verein Klimaseniorinnen Recht gegeben und eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt. Die Schweiz sei ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachgekommen.

«Das Urteil ist zufällig auf die Schweiz gefallen», sagte Wydler-Wälti weiter. Es hätte auch ein andere Land angeklagt werden können. «Wir können das Urteil auch als Chance ansehen und so zu einem Vorbild für andere Staaten werden.»

SDA/pash/oli