Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Gastkommentar zur Konzerninitiative
Für Menschenrechte und Umwelt – aber mit den richtigen Mitteln

Nicht nur Konzerne sind von der Konzernverantwortungsinitiative betroffen, sondern auch Tausende von KMU.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Rudolf Strahm hat in seiner «Tages-Anzeiger»-Kolumne für die Annahme der Konzernverantwortungsinitiative geworben. Er hat dabei Bundesrätin Karin Keller-Sutter persönlich angegriffen . Wir geben der Justizministerin hier Gelegenheit, den Standpunkt des Bundesrats darzulegen. (red.)

Man würde es angesichts der harten Auseinandersetzung nicht denken, aber es gibt wichtige Gemeinsamkeiten zwischen den Befürwortern und den Gegnern der «Initiative für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt». Beide Seiten sind der Meinung, dass auch Unternehmen die Menschenrechte und die Umwelt zu beachten haben. Und beide finden es selbstverständlich, dass Unternehmen auch dann haften, wenn sie im Ausland einen Schaden verursachen.

Warum kommen sie dennoch zu unterschiedlichen Schlüssen? Die Antwort findet sich im Kleingedruckten, im konkreten Verfassungstext, über den wir am 29. November abstimmen. Bundesrat und Parlament teilen das Kernanliegen der Initiative. Sie sind aber überzeugt, dass sie mehr Probleme schafft, als löst. Und dass es einen besseren Weg gibt: Den indirekten Gegenvorschlag.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Initiative mehr Probleme schafft, als löst.

Dieser verpflichtet grosse Schweizer Unternehmen erstmals, die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für Mensch und Umwelt transparent darzulegen, und ebenso, was sie dagegen unternehmen. Zur Bekämpfung der Kinderarbeit und des Handels mit «Konfliktmineralien» sieht er zudem weitgehende Sorgfaltsprüfungspflichten vor. Kurz: Der Gegenvorschlag bedeutet das Ende der Freiwilligkeit.

Es gibt zentrale Unterschiede zwischen Initiative und Gegenvorschlag: Die Initiative sieht eine Verknüpfung der Sorgfaltsprüfungspflichten mit einer neuen Haftungsnorm vor. Diese wäre weltweit einzigartig. Folglich verlangt sie einen Alleingang der Schweiz, während der Gegenvorschlag international abgestimmt ist.

Der Gegenvorschlag bleibt beim heutigen Haftungsrecht. Denn bereits heute haftet jedes Schweizer Unternehmen, wenn es im In- oder im Ausland einen Schaden anrichtet. Es haftet aber nur für Schäden, die es selber verursacht, und es haftet in der Regel nach dem Recht vor Ort. Das sind bewährte Rechtsgrundsätze.

Die Initiative bricht mit diesen Grundsätzen. Sie will eine zusätzliche Haftung: Eine Schweizer Firma soll künftig auch für Schäden geradestehen, die eine Tochtergesellschaft oder ein wirtschaftlich abhängiger Zulieferer verursacht hat. Das Schweizer Unternehmen würde in einem solchen Fall grundsätzlich haften – unabhängig vom eigenen Verschulden.

Will es sich aus dieser Haftung befreien, muss es selber beweisen, dass der Schaden entstanden ist, obschon es sorgfältig gehandelt hat. Das ist eine äusserst hohe Beweishürde, weil kein Unternehmen –auch kein Hilfswerk – je alle Risiken für Mensch und Umwelt vor Ort erkennen und kontrollieren kann.

Zu wie vielen Klagen die Initiative führen würde, ist nicht entscheidend. Ein Unternehmen, selbst wenn es nach bestem Wissen und Gewissen handelt, muss das Risiko einer Klage – oder einer Klageandrohung – berücksichtigen. Risiken, auch Reputationsrisiken, sind Kosten.

Falls ein Unternehmen diese Kosten nicht tragen will oder kann, hat es zwei Optionen: Es zieht in ein Land mit tieferen gesetzlichen Anforderungen als die Schweiz. Oder es zieht sich aus Ländern zurück, in denen es die Risiken nicht genügend kontrollieren kann. Damit gefährdet die Initiative Arbeitsplätze nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Entwicklungsländern.

Der Bundesrat vertritt nicht die Interessen einzelner Konzerne, er vertritt die Interessen des Landes und seiner Bevölkerung.

Verschärft wird dieses Problem dadurch, dass das Haftungsregime der Initiative weltweit einmalig wäre. Die Initiative sorgt also nicht für gleich lange Spiesse, sondern benachteiligt – ausgerechnet in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – Schweizer Unternehmen. Und zwar längst nicht nur Konzerne: Sie betrifft gemäss einer Studie der Forschungsstelle Sotomo potenziell auch Zehntausende unserer KMU. Zudem verkennt die Initiative den Beitrag von Schweizer Unternehmen an die wirtschaftliche Entwicklung in ärmeren Ländern.

Der Bundesrat vertritt weder die Interessen einzelner Konzerne noch einzelner Branchen, er vertritt die Interessen des Landes und seiner Bevölkerung. Ein Nein zur Initiative ist auch kein Nein zu Menschenrechten und Umweltschutz. Es ist ein Ja zum Gegenvorschlag. Er ist entwicklungsfähig und – anders als die Initiative – sofort umsetzbar.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.