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Meinung

AboKolumne von Rudolf Strahm
Konzernhaftung gehört zur Marktwirtschaft

Proteste 2018 gegen eine Ausstellung im Kunstmuseum Bern von Lafarge Holcim – einem der Unternehmen, deren Geschäftspraktiken im Ausland in der Kritik stehen.
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In der urschweizerischen Tradition galt immer diese unumstössliche Pflicht: Wer dem Nachbarn einen Schaden zufügt, haftet dafür. Der Bauer haftete, wenn seine Gülle oder sein Wasser in Nachbars Küche oder Keller rann. Der Gewerbetreibende haftete, wenn sein Gefährt des Nachbarn Haus beschädigte. Von alters her ist die Schadenhaftung eine Grundlage des guten Zusammenlebens.

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