AboKolumne von Rudolf StrahmKonzernhaftung gehört zur Marktwirtschaft
Verantwortung für seine Taten zu übernehmen, gehört zu den urschweizerischen Tugenden – auch für Unternehmen. Der Kampf der Konzerne gegen die Konzernverantwortungsinitiative ist anachronistisch und paradox.
In der urschweizerischen Tradition galt immer diese unumstössliche Pflicht: Wer dem Nachbarn einen Schaden zufügt, haftet dafür. Der Bauer haftete, wenn seine Gülle oder sein Wasser in Nachbars Küche oder Keller rann. Der Gewerbetreibende haftete, wenn sein Gefährt des Nachbarn Haus beschädigte. Von alters her ist die Schadenhaftung eine Grundlage des guten Zusammenlebens.