Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Affäre um Beschattungen
Finma wirft Credit Suisse schwere Aufsichts­rechts­verletzungen vor

Das Logo der Credit Suisse am Hauptsitz am Zürcher Paradeplatz. (Symbolbild)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma schliesst ihr Verfahren gegen die Credit Suisse im Zusammenhang mit der sogenannten Beschattungsaffäre ab. Wie die Finma am Dienstag in einer Mitteilung schreibt, seien bei der Grossbank «gravierende organisatorische Mängel im Zusammenhang mit Observationstätigkeiten» festgestellt worden.

Die Finma verfügt Massnahmen gegen die Bank, rügte zwei Personen und eröffnete Enforcementverfahren gegen drei weitere Personen.

Die Untersuchung der Finanzmarktaufsicht ergab, dass die Credit Suisse im Zeitraum zwischen 2016 und 2019 sieben Beschattungen plante und grösstenteils durchführte. Der Finma zufolge wurden in zwei Fällen Geschäftsleitungsmitglieder in der Schweiz observiert sowie weitere damalige Mitarbeitende und Drittpersonen im Ausland.

«Die Art und Weise der Planung und Durchführung der Beschattungen zeigte erhebliche Mängel in der Unternehmensführung der Bank auf», schreibt die Finma weiter. So seien Beschattungen zwar nicht verboten, aber auch nicht spezifisch geregelt gewesen. «In den meisten Fällen wurde formlos und ohne nachvollziehbare Begründung über die Observationen entschieden.»

Schliesslich seien die Beschattungen und deren Hintergründe verschleiert worden. Der Untersuchung zufolge wurden – entgegen der internen Weisungen – externe Kommunikationsmittel eingesetzt, Drittanbieter dazwischengeschaltet und eine Rechnung nachträglich abgeändert, um die Kosten für eine Observation zu kaschieren.

Laut der Finma war der Sicherheitsdienst der Grossbank in die beschriebenen Vorgänge «massgeblich involviert». Auch Mitglieder der damaligen Geschäftsleitung hätten über die Beschattungen Bescheid gewusst.

Weitreichende Konsequenzen

Im Herbst 2019 war bekannt geworden, dass die Credit Suisse ihren zur UBS gewechselten ehemaligen Spitzenmanager Iqbal Khan von Detektiven beschatten liess. Die Affäre sorgte während Monaten für Schlagzeilen in der nationalen und internationalen Presse. Khan und seine Frau reichten in der Folge Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung ein, im Gegenzug reichte laut Medienberichten aber auch das Detektivbüro eine Gegenanzeige gegen Khan ein.

Die Beschattungsaffäre hatte auch weitreichende Konsequenzen auf personeller Ebene. So mussten in den Tagen nach Bekanntwerden der Bespitzelung der damalige Chief Operating Officer (COO) Pierre-Olivier Bouée sowie der Leiter der Sicherheitsdienste der Bank zurücktreten.

Eine tragische Note erhielt die Affäre dadurch, dass ein als Mittelsmann dienender externer Sicherheitsexperte Suizid beging. Nach dem Bekanntwerden weiterer Bespitzelungen von CS-Managern trat im Februar 2020 schliesslich der damalige Konzernchef Tidjane Thiam zurück.

Fehler bei der Aufarbeitung

Der Credit Suisse sei es im Rahmen einer internen Untersuchung «über längere Zeit» auch nicht gelungen, das ganze Ausmass der «Beschattungs-Affäre» aufzudecken. «Öffentlich und gegenüber der Finma gemachte Aussagen der Bank erwiesen sich in der Folge als teilweise unvollständig oder gar unzutreffend.»

Die Finanzaufsicht stellte während der Untersuchung organisatorische Mängel bei der Credit Suisse fest. Diese würden das Verhalten von Teilen der Geschäftsleitung, die Dokumentation sowie die Aufarbeitung von risikorelevanten Ereignissen und die bankinterne Kommunikation umfassen.

Aufgrund der fehlenden Organisation im betroffenen Sicherheitsbereich im Sinne des Schweizer Bankengesetzes, bot die Credit Suisse laut der Finma im massgeblichenZeitraum «auch keine Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit».

Beschattungen müssen von ganz oben genehmigt werden

Obschon die Credit Suisse im Rahmen der «Beschattungs-Affäre» zahlreiche Massnahmen durchgeführt hat, verpflichtet die Finanzaufsicht die Grossbank, ein internes Reporting aufzubauen. Allfällige Beschattungen müssen künftig vom CEO und dem Verwaltungsrats-Präsidium genehmigt werden.

«Ausserdem hat die Finma zwei Personen schriftlich gerügt sowie gegen drei weitere Personen Verfahren eröffnet.» In dem Verfahren geht es der Mitteilung zufolge um den Wissensstand und die Verantwortlichkeit der betroffenen Personen im Zusammenhang mit den festgestellten Gesetzesverletzungen.

CS muss in Mosambik-Affäre zahlen

Auch in der Mosambik-Affäre hat die Credit Suisse eine Einigung erzielt. Die Grossbank habe einem Vergleich in Höhe von 547 Millionen Dollar zugestimmt, teilte das US-Justizministerium am Dienstagabend mit. Dafür wird die Strafverfolgung für drei Jahre ausgesetzt.

Konkret zahlen muss die Grossbank fast 475 Millionen Dollar, wie die US-Börsenaufsicht SEC ihrerseits mitteilte. Davon gingen rund 275 Millionen an das US-Justizministerium (Department of Justice) und die SEC «unter Berücksichtigung verschiedener Erleichterungen infolge von Überschneidungen bei den Strafzahlungen», erklärte die Credit Suisse in einer Stellungnahme.

Zudem bezahlt die Grossbank eine Busse von 200 Millionen Dollar an die britische Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA). Darüber hinaus hat die Bank mit der FCA vereinbart, Mosambik Schulden in Höhe von 200 Millionen Dollar zu erlassen.

Die Credit Suisse habe im Zusammenhang mit Kreditgeschäften aus dem Jahr 2013 mit Staatsunternehmen aus Mosambik schwer gegen das Organisationserfordernis und die geldwäschereirechtliche Meldepflicht verstossen, teilte die Finma ihrerseits am Dienstagabend mit.

Deshalb verhängt die Finanzmarktaufsicht Auflagen für das Kreditneugeschäft der Credit Suisse mit finanzschwachen und korruptionsanfälligen Staaten. Damit schliesse die Finma ein Verfahren zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts ab, hiess es weiter.

Konkret ging es um zwei vom Staat Mosambik garantierte Kredite von insgesamt einer Milliarde Dollar an zwei mosambikanische Staatsgesellschaften. Mit diesen Krediten, die fast sechs Prozent des Bruttoinlandproduktes von Mosambik ausgemacht hätten, sollten vor allem Küstenwachschiffe sowie eine Thunfischfangflotte finanziert werden, wie die Finma erklärte.

Dabei habe die Grossbank Hinweise auf Zweckentfremdung der Kreditgelder gehabt und schwer gegen die Meldepflicht von Geldwäscherei verstossen.

Mit Material der SDA