Kommentar zur Swiss-RettungEin Lehrbeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte
Die Finanzkontrolle hat den Bundesämtern ein schlechtes Zeugnis für die Ausgestaltung der Luftfahrtrettung ausgestellt. Einige Vorgänge lesen sich haarsträubend.
Auf den ersten Blick ist die Luftfahrt-Rettung durch Bund und Banken ein Erfolg: Die Eidgenossenschaft hat im Frühjahr 2020 schnell reagiert; die Firmen haben das Geld zurückbezahlt. Die öffentliche Hand nimmt dank Zinsen und Gebühren ein paar Dutzend Millionen ein.
Alles gut also, zurück zum Tagesgeschäft? Auf keinen Fall. Der neue Bericht der Finanzkontrolle (EFK) lässt nur den Schluss zu, dass vieles völlig falsch aufgegleist war: Für die Überwachung der Staatshilfe hätte die Luftfahrtstiftung zuständig sein sollen. Aber dass diese im Ernstfall kritisch und unabhängig gewesen wäre, muss bezweifelt werden.
Alle Stiftungsräte wurden von der Swiss bezahlt, die Swiss führte das Sekretariat, die Swiss lieferte die Daten, die zur Kontrolle notwendig waren, die Swiss verfasste nach der Massenentlassung vom Mai 2021 einen entscheidenden Berichtsentwurf zuhanden des Bundes. Zudem schickte die Swiss zu jeder Sitzung jeweils den Chef und den Finanzchef: Da diese nicht stimmberechtigt waren, hatte die Swiss damit zwar nicht die Stimmen-, aber wahrscheinlich die personelle Mehrheit im Raum.
Was, wenn sich der Luftverkehr in der Schweiz nicht so gut erholt hätte wie geschehen?
Alle Akteure müssten bei einer Staatshilfe von 1,5 Milliarden versuchen, nur schon den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Die Luftfahrtstiftung war weit entfernt davon.
Das mag alles technisch klingen, viel Konjunktiv, ist ja nichts passiert. Tatsächlich gibt es heute keine Anzeichen dafür, dass die Swiss die Kreditbedingungen geritzt hätte oder dass etwas an ihrer Dokumentation zuhanden der Luftfahrtstiftung nicht gestimmt hätte.
Was aber, wenn sich der Luftverkehr in der Schweiz nicht so gut erholt hätte wie geschehen und die Swiss-Mutterfirma Lufthansa Anreize gehabt hätte, ihre deutschen Drehkreuze gegenüber Zürich zu bevorzugen?
Es ist zweifelhaft, ob die Stiftung dann den Durchblick und den Biss gehabt hätte, um die Interessen der Schweiz zu verteidigen. Der Umgang mit ihr ist darum ein Lehrbeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.
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