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Private Altersvorsorge
Säule 3a: Einkäufe sollen rückwirkend möglich werden

Banknoten und Muenzen, fotografiert in Basel am Dienstag, 12. Januar 2021. Die Volksinitiative "Kein Lohn unter 23 Franken" fordert die Einfuehrung eines kantonalen Mindestlohns von CHF 23.00 pro Arbeitsstunde. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
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Beitragslücken in der Säule 3a sollen künftig durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Er handelt dabei im Auftrag des Parlaments, das vor drei Jahren eine entsprechende Motion des Obwaldner Mitte-Ständerats Erich Ettlin angenommen hatte.

Die Steuereinnahmen könnten sich mit der neuen Regelung um bis zu 600 Millionen Franken vermindern. Mit der neuen Regelung soll die individuelle Selbstvorsorge gestärkt werden, wie die Bundesbehörden mitteilen.

Wenn keine oder nicht die maximal zulässigen Beiträge in die Säule 3a eingezahlt wurden, können die so entstandenen Beitragslücken nachträglich durch Einkäufe bis zu zehn Jahre rückwirkend ausgeglichen werden. Diese können dann, gleich wie bei den heutigen Einzahlungen in die Säule 3a, von den Steuern abgezogen werden.

Kritik vom Gewerkschaftsbund

Allerdings soll es bloss möglich sein, Beitragslücken zu stopfen, die nach Inkrafttreten der Verordnungsänderung entstehen. Ein Einkauf setzt voraus, dass im betreffenden Jahr der ordentliche Jahresbeitrag vollständig entrichtet wird.

Laute Kritik kommt vom Gewerkschaftsbund: Während die erste Säule, also die AHV, laufend geschwächt werde, werde die private Vorsorge privilegiert, schreibt er in einer Medienmitteilung. Er verweist darauf, dass das Parlament zum Beispiel im Frühjahr einen vollen Teuerungsausgleich für AHV-Bezüger abgelehnt hatte.

Den Gewerkschaften haben vorerst keine andere Möglichkeit, als öffentlich Kritik zu üben. Da es sich um eine Verordnungsänderung handelt, ist kein Referendum möglich. Der Gewerkschaftsbund hofft jedoch, dass die aktuelle Vorlage seiner Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente Aufschwung gibt. Die Stimmbevölkerung wird Anfang März 2024 darüber befinden.

Happige Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Gemäss der Steuerstatistik der direkten Bundessteuer 2019 beanspruchen rund zehn Prozent der Steuerpflichtigen den jährlich zulässigen Maximalabzug für die steuerprivilegierte Selbstvorsorge.

Nach einer groben Schätzung ist durch die neue Regelung mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Millionen Franken gerechnet werden. Davon entfällt etwas mehr als ein Fünftel auf die Gemeinden und der Rest auf den Bund.

Bei den Einkommensteuern der Kantone und Gemeinden ist nach einer groben Schätzung von Mindereinnahmen zwischen 200 bis 450 Millionen Franken pro Jahr auszugehen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. März 2024.

cpm/kst/SDA