Neue Gesetze und VorschriftenDiese Rechte und Pflichten ändern für Sie im neuen Jahr
Höhere AHV-Rente, mehr Freiheiten für Erblasser, strengere Vorgaben für Drohnenpiloten und anderes mehr: eine Übersicht über die wichtigsten Anpassungen 2023.
Verkehr
Fahrgemeinschaften: Der Bundesrat will einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem er Fahrgemeinschaften fördert. Für solche Gemeinschaften ist ein neues Verkehrsschild eingeführt worden, das ein Auto mit mehreren Personen abbildet. Eine entsprechend signalisierte Fahrspur darf nur von Autos mit einer bestimmten Mindestzahl an Insassen genutzt werden.
Führerausweis: Ab April gibt es einen neuen Führerausweis, der einen sichereren Schutz vor Fälschungen bieten soll. Der bisherige Führerausweis bleibt gültig. Ein Umtausch gegen eine Gebühr ist möglich.
Tempo 30: Verkehrszonen mit einer Höchstgeschwindigkeit können einfacher umgesetzt werden. So sind unter gewissen Bedingungen keine vorgängigen Gutachten mehr nötig.
Velowege: Das neue Gesetz über Velowege soll für bessere und sicherere Velowege sorgen. Bund und Kantone werden damit verpflichtet, entsprechende Wegnetze zu erstellen oder auszubauen.
Konsum
Corona-Test: Wer sich wegen einer Auslandsreise oder wegen eines Verdachts auf eine Infektion testen lässt, muss das jetzt selber bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur noch in Ausnahmefällen wie allenfalls im Zusammenhang mit einer Spitalüberweisung.
Säule 3a: Ab diesem Jahr sind höhere Einzahlungen in die Säule 3a möglich. Für Angestellte steigt der Maximalbetrag auf 7056 Franken. Personen ohne Pensionskasse dürfen höchstens 20 Prozent ihres Nettoeinkommens oder 35’280 Franken einzahlen.
Familie
Adoptionsrecht: Bei der Adoption eines Kindes besteht neu Anspruch auf zwei Wochen bezahlter Ferien. Bedingung ist allerdings, dass das Kind weniger als 4 Jahre alt ist. Wenn beide Eltern arbeiten, können sie die zwei Wochen auch untereinander aufteilen. Einige Kantone haben die Adoptionsferien schon früher eingeführt.
Erbrecht: Eine umfassende Revision des Erbrechts bietet jetzt mehr Flexibilität bei der Verteilung des Nachlasses. Mit der neuen Regelung werden die Pflichtteile reduziert und teilweise sogar ganz abgeschafft. Dabei geht es um die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile am Nachlass, die den Erbinnen und Erben nicht gegen deren Willen entzogen werden können. Damit erhalten Erblasser mehr Spielraum, um ihr Vermögen nach persönlichen Vorzügen zu verteilen. So kann zum Beispiel der Konkubinatspartner oder die Konkubinatspartnerin mit einem grösseren Anteil als bisher berücksichtigt werden. Voraussetzung ist aber, dass dies schriftlich festgehalten wird. Ohne Testament gelten die gesetzlichen Erbteile, die unverändert bleiben.
Kinderbetreuung: Für die Fremdbetreuung von Kindern können Eltern bei den direkten Bundessteuern neu einen höheren Abzug geltend machen. Bisher lag das Maximum bei 10’100 Franken, neu bei 25’000 Franken. Anspruch darauf haben Eltern, die aufgrund ihrer Arbeit auf Fremdbetreuung angewiesen sind und deren Kinder jünger als 14 Jahre alt sind.
Soziales
AHV-Rente: Die Renten für AHV und IV werden um 2,5 Prozent erhöht. Der Grund ist die Teuerung. Die Mindestrente steigt von 1195 auf 1225 Franken. Und die Höchstrente für Einzelpersonen von 2390 auf 2450 Franken. Für Ehepaare liegt die Obergrenze neu bei 3675 Franken (bisher 3585).
Ergänzungsleistungen: Auch Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen werden angepasst. Alleinstehende erhalten jährlich neu 20’100 Franken, um ihren allgemeinen Lebensbedarf zu decken. Das entspricht einer Erhöhung von ungefähr 40 Franken pro Monat. Paare erhalten monatlich rund 61 Franken mehr, was einem jährlichen Betrag von 30’150 Franken entspricht.
Solidaritätsprozent: Seit 2011 mussten Personen mit einem Einkommen von mehr als 148’200 Franken zusammen mit ihren Arbeitgebern einen Solidaritätsbeitrag von einem Prozent an die Arbeitslosenversicherung entrichten. Dieser Beitrag fällt jetzt weg, da die Arbeitslosenversicherung saniert werden konnte.
Wirtschaft
Aktienrecht: Ein Teil der Aktienrechtsrevision ist schon 2021 in Kraft getreten, auf Anfang dieses Jahres wird jetzt noch der grössere Teil der Reformvorlage umgesetzt. Bei dieser Revision geht es um eine Vielzahl von Anpassungen. Unter anderem wird die «Abzocker-Initiative», die das Stimmvolk 2013 angenommen hat, ins Gesetz überführt. Zudem ermöglicht die Revision mehr Flexibilität bei Firmengründungen und bei der Kapitalisierung. Weiter können Unternehmen ihre Generalversammlung vollständig virtuell oder für abwesende Aktionäre auch teilweise virtuell durchführen.
Geldwäscherei: Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäscherei sieht strengere Vorschriften für Finanzintermediäre vor. So müssen sie zum Beispiel genauer hinschauen, wenn es darum geht, wirtschaftlich berechtigte Personen festzustellen.
Landwirtschaft
Wolfsschutz: Nutztierhalter, die im Sommer auf geschützten Weiden Schafe haben, erhalten höhere Beiträge für den Schutz vor Wölfen. Das sieht die geänderte Verordnung für Direktzahlungen vor.
Hülsenfrüchte: Die steigende Nachfrage nach vegetarischen Nahrungsmitteln wirkt sich auf landwirtschaftliche Subventionen aus. So unterstützt der Bund nun den Anbau von essbaren Lupinen, Bohnen, Linsen, Erbsen und Kichererbsen mit 1000 Franken je Hektare. Bisher wurde nur der Anbau von Hülsenfrüchten für Tierfutter gefördert.
Sicherheit
Drohnen: Für den Drohnenflug gelten jetzt strengere Vorschriften. So müssen Nutzerinnen und Nutzer eine Prüfung ablegen, wenn ihr Fluggerät schwerer als 250 Gramm ist. Zudem müssen sie sich bei solchen Geräten – oder auch wenn eine Kamera im Einsatz ist – registrieren. Wer die Drohne selbstständig bedienen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem darf die Drohne nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen, sonst braucht es eine Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt.
Terrorbekämpfung: Der Verkauf von Stoffen, die sich zum Bau von Bomben eignen, wird für Privatpersonen eingeschränkt. Dabei geht es um rund hundert Produkte, die vor allem in Drogerien oder Apotheken verkauft werden. Bei hoher Konzentration können Privatpersonen die gelisteten Chemikalien grundsätzlich nur mit einer Bewilligung des Bundesamts für Polizei erwerben.
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