Entscheide des BundesratsRenten von AHV und IV steigen um 2,5 Prozent
Die Minimalrente bei der ersten Säule wird ab 2023 um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat. Auch beim BVG hat die Landesregierung einen Entscheid gefällt.
Die Renten von AHV und IV steigen steigen ab dem Jahr 2023 um 2,5 Prozent. Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente um 60 Franken auf 2450 Franken.
Der Bundesrat passte am Mittwoch die Renten von AHV und IV gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex an. Alle zwei Jahre geprüft werden muss, ob die Renten an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen. Die Empfehlung der eidgenössische AHV/IV-Kommission wird berücksichtigt.
Im laufenden Jahr wird laut der Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung um 2 Prozent ausgegangen, daher der Mischindex von 2,5 Prozent. Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, so der Bundesrat. Letztmals wurden die Renten für das Jahr 2021 angepasst.
Forderungen auf dem Tisch
Auf dem Tisch liegt aber die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. In den Räten sind dazu drei Motionen hängig. Auch wird eine tiefere Teuerungs-Schwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit ist sie bei 4 Prozent.
Werden diese Vorstösse in der Wintersession verabschiedet, könnte das Gesetz in der Frühjahrssession dringlich verabschiedet werden, schreibt der Bundesrat. Die höheren Renten könnten dann rückwirkend auf den 1. Januar ausbezahlt werden.
Der Bundesrat hat auch die Mindestbeiträge für Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken.
100 Millionen Franken mehr EO
Neben der IV und AHV wird in der Erwerbsersatzordnung (EO) der Höchstbetrag der Entschädigung angepasst von aktuell 245 auf 275 Franken. Diese Erhöhung führt zu Kosten von 100 Millionen Franken für die EO. Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst.
Für Alleinstehende steigt er von 19'610 auf 20'100 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 29'415 auf 30'150 Franken und für Kinder über 11 Jahre auf 10'515 Franken, respektive 7380 Franken für jüngere Kinder. Diese Anpassungen führen zu zusätzlichen Kosten von rund 5,2 Millionen Franken zulasten des Bundes und 3,5 Millionen Franken für die Kantone.
Die Beiträge an die Miete werden ebenfalls erhöht respektive an die Teuerung angepasst. Der Anstieg beläuft sich auf 7,1 Prozent. Neu sind es pro Jahr je nach Region zwischen 15'540 und 17'580 Franken. Die Kosten für diese Erhöhung belaufen sich auf 37,8 Millionen Franken. Auch die Pauschale für Neben- und Heizkosten wird erhöht, von 2520 Franken auf 3060 Franken pro Jahr.
BVG-Mindestzinssatz bleibt gleich hoch
Ebenso kam es zu einem Entscheid beim BVG: Pensionskassen müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im kommenden Jahr zu mindestens einem Prozent verzinsen. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wird nicht verändert, wie der Bundesrat ebenfalls am Mittwoch kommunizierte.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist einerseits die Höhe der Rendite auf Bundesobligationen, andererseits sind es die Renditen auf Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Durch die jüngsten Entwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, ergaben sich in beiden Bereichen Veränderungen.
Die Rendite der Bundesobligationen ist gemäss Mitteilung deutlich gestiegen. Die Verzinsung der zehnjährigen Bundesobligationen lag Ende 2021 noch bei minus 0,13 Prozent. Mitte September 2022 war sie auf 1,09 Prozent angestiegen. Anders die Entwicklung bei Aktien und Immobilien: Diese entwickelten sich im Jahr 2021 positiv, während im aktuellen Jahr deutliche Rückschläge zu verzeichnen waren.
Insgesamt sei trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von einem Prozent gerechtfertigt, folgerte die Landesregierung in der Gesamtschau. Sie muss den BVG-Mindestzinssatz laut Gesetz mindestens alle zwei Jahre überprüfen. Sie wird dies nach eigenen Angaben im kommenden Jahr tun, dieses Jahr wird darauf verzichtet.
Gewerkschaften unzufrieden
Auch die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte sich Ende August dafür ausgesprochen, den Satz bei einem Prozent zu belassen.
Kritik am bundesrätlichen Entscheid äusserte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Schon seit fünf Jahren verharre der BVG-Mindestzinssatz auf dem rekordtiefen Wert von einem Prozent, schrieb er in einer Stellungnahme. Begründet worden sei dies mit den negativen Zinsen – doch nun habe die Zinswende eingesetzt. Es sei für die Versicherten unverständlich, dass die Landesregierung auf eine Erhöhung verzichtet habe.
SDA/fal
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