Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Pressekonferenz des Bundesrats
Schluss mit 5er-Regel: Party und Familienfest bereits ab Samstag möglich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Am 6. Juni dürfen alle bisher noch geschlossenen Betriebe die Tore öffnen, sofern sie ein Schutzkonzept vorweisen können.
  • Von den Lockerungen profitieren zum Beispiel Bergbahnen, Campingplätze und andere touristische Angebote, Schwimmbäder, Zoos, Kinos und Theater.
  • Bereits am 30. Mai wird die 5er-Regel aufgehoben, künftig sind wieder spontane Zusammenkünfte bis 30 Personen zugelassen.
  • Der Bundesrat lässt auch Veranstaltungen bis 300 Personen zu, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Ist diese nicht möglich, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden aufgenommen werden.
  • Grosseltern dürfen ihre Enkel wieder hüten.
  • Die Grenzen zwischen der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich werden am 15. Juni geöffnet.
  • Die «ausserordentliche Lage» wird per 19. Juni aufgehoben.

Frage: Wie will der Bundesrat die Rückverfolgung in Restaurants, Casinos oder Theater sicherstellen?

«Ab jetzt gilt: Für Gruppen über 4 Personen ist es Pflicht, im Restaurant die Personalien anzugeben», sagt Gesundheitsminister Alain Berset. «Wir werden verlangen, dass im Schutzkonzept die Rückverfolgbarkeit, also Personenlisten, enthalten ist.»

Budnespräsidentin Simonetta Sommaruga ergänzt: «Wir haben alle ein Interesse daran, dass Infektionszahlen tief bleiben. Das gilt auch für die Veranstalter und die Betriebe.»

Frage: Sind Massnahmen vorgesehen für Schweizer, die etwa in Italien Ferien machen?

Grundsätzlich seien Massnahmen nach einem Auslandaufenthalt für gewisse Personengruppen möglich. «Das Ganze hängt davon ab, wie viele Schweizer nach Italien reisen in einer Phase, wo die Grenze nicht offen ist. Wir möchten verhindern, dass es gerade im Kanton Tessin zu einer übermässigen Mobilität kommt», sagt Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Der Bundesrat will die Lage beobachten ­ vor allem in Bezug auf die Auswirkungen der einseitigen Grenzöffnung Italiens am 3. Juni. «Denkbare Massnahmen wären das Ausfüllen eines Formulars oder das Abgeben eines Gesundheitsattests.»

Frage: Wie soll der Schutz in Ferienlagern funktionieren?

«In einem Sommerlager haben die Verantwortlichen sämtliche Namen und Adressen der Teilnehmenden. Das erleichtere es, Infektionsketten allenfalls nachvollziehen zu können», sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Natürlich seien aber auch hier Schutzkonzepte nötig.

Frage: Wie sollen Polizeikorps die Grösse einer Gruppe überprüfen?

Dem Bundesrat sei die Schwierigkeit für die Polizeikorps bewusst, sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Die Situation für die Polizei sei tatsächlich nicht immer einfach. «Wir sprechen hier aber von spontanen Versammlungen. Mit mehr als 30 Personen ist das schon eine kleine Kundgebun», sagt Berset. «Gruppen mit mehr als 30 Personen gelten als Veranstaltung. Dort gibt es immer eine verantwortliche Person, die der Polizei als Ansprechperson Auskunft geben kann.»

Laut Berset braucht es bei der Durchsetzung der Corona-Massnahmen auch ein wenig Fingerspitzengefühl: «Gruppen mit bis 30 Personen, die picknicken oder Sport treiben, sind kein Problem. Heute ist es sehr einfach, zu sehen, dass es nicht mehr als fünf Personen sind, aber schwierig zu erklären, weshalb man sich nicht zu sechst treffen darf. Dieses Problem wird wegfallen.»

Frage: Koch kündete im SRF Fussballspiele mit Zuschauern im Juli an. Was sagt der Bundesrat dazu?

Alain Berset: «Es gilt, was der Bundesrat entschieden hat. Wir haben klar kommuniziert, dass Grossveranstaltungen über 1000 Personen bis Ende August verboten bleiben. Es gibt aber auch Lockerungen, die den Sport betreffen. Ein Spiel vor 200 oder 300 Zuschauern sei jetzt dann schon wieder möglich. Nicht aber Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen.»

Koch ergänzt, dass er stets betont habe, dass der Bundesrat entscheidet und dass das Wichtigste die Rückverfolgung möglicher Infektionen sei. «Das wird der Bundesrat sicher berücksichtigen, falls es zu weiteren Lockerungen kommt.»

Frage: Welcher Abstand gilt zwischen den Gruppen in Restaurants?

«Zwischen den einzelnen Tischen in einem Restaurant muss weiterhin ein Abstand von 2 Metern bestehen», erklärt Alain Berset. «Menschen die gemeinsam an einem Tisch sitzen, wollen sich offensichtlich treffen.» Wenn eine der Personen tatsächlich an Covid-19 erkrankt ist, könne das Restaurant auf die Informationen zurückgreifen, die die Gäste im Restaurant hinterlassen müssen. «Daher ist es wichtig, dass alle Gastrobetriebe Kontaktangaben von mindestens einer Person am Tisch aufnehmen.»

Bundesrat will nicht jeden einzelnen Schritt vorschreiben

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga appelliert im Hinblick auf die weitgehenden Lockerungen auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. «Wir müssen uns davon lösen, dass der Bundesrat jeden einzelnen Schritt und jede Massnahme vorschreiben muss.»

Alle wüssten, wie das Virus in Schach gehalten werden könne, alle wüssten, wie die Massnahmen umzusetzen seien: «mit dem gesunden Menschenverstand», sagt Sommaruga.

Der Bundesrat gebe nun einen Teil der Verantwortung an die Veranstalter und Anbieter ab. «Man hat uns Mikromanagement vorgeworfen, heute sind die Regeln auf dem Tisch.» Jeder müsse sie selber einhalten.

Gesundheitsminister Alain Berset gibt zu, dass die Grenze zwischen Erlaubtem und Nichterlaubtem manchmal schwierig zu setzen sei. Aber irgendwo müsse man sie setzen. Der Bundesrat arbeite daran, die heute geltenden Empfehlungen, Schutzkonzepte und Verordnungen verständlicher zu machen, sagt Sommaruga.

Entscheidend bei der weiteren Eindämmung des Virus sei die Rückverfolgbarkeit, sagt Berset. «Dafür werden wir Energie investieren müssen.» Es gebe Orte, bei denen die Angabe der Kontaktdaten weniger gut funktioniere. Das müsse sich ändern, denn das Contact-Tracing sei «der Weg, der es uns erlaubt, weiterhin lockern zu können».

«Die Schweiz wird ihre Grenzen zu Italien nicht ab dem 3. Juni öffnen»

Auch bei den Grenzkontrollen gibt es bereits ab dem 8. Juni weitere Lockerungen. ««Das ist äusserst erfreulich, wir erhalten nach und nach unsere Freiheiten zurück», sagt Justizministerin Karin Keller-Sutter. «Unternehmen können ihre Kontakte zu ausländischen Kunden und Lieferanten wieder normalisieren und bei Bedarf Fachkräfte rekrutieren, die sie in der Schweiz nicht finden.»

Ab dem 8. Juni werden die Kantone wieder Gesuche von Erwerbstätigen bearbeiten aus den EU- und EFTA-Staaten. Auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten können die Kantone ab dem 8. Juni wieder bearbeiten. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Lockerungen für ausländische Studierende und Schüler sind ebenfalls vorgesehen.

Keller-Sutter spricht auch die komplette Grenzöffnung zu Deutschland, Österreich und Frankreich am 15. Juni an. «Private sowie berufliche Reisen sind ab dem 15. Juni wieder wie vor der Corona-Krise möglich», sagt Keller-Sutter.

Italien hat eine Grenzöffnung ab dem 3. Juni angekündigt. Dies sei eine souveräne Entscheidung der Regierung in Rom gewesen. Der Bundesrat bevorzugt jedoch eine koordinierte Grenzöffnung. «Die Schweiz wird ihre Grenzen zu Italien daher nicht ab dem 3. Juni wieder öffnen», so Keller-Sutter.

Bis spätestens am 6. Juli soll mit allen EU- und EFTA-Staaten wieder eine Normalität gefunden werden. Die Reisefreiheit wie auch die Personenfreizügigkeit werde bis im Juli im ganzen Schengen-Raum wieder hergestellt.

«Grosseltern dürfen Enkel wieder hüten»

Die Beschränkung auf 300 Personen sei nach wie vor nötig. Am 24. Juni werde über Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen entschieden.

Berset spricht dann spezifisch über die Risikogruppen: «Arbeitnehmer, die besonders gefährdet sind, müssen wenn möglich im Homeoffice bleiben oder am Arbeitsplatz geschützt werden», sagt Berset. Das sei auch die Empfehlungen für alle anderen, um überfüllte ÖV zu vermeiden.

Die Lage lasse nun auch Lockerungen für die gefährdeten Personen zu. «Ältere Menschen können das Sozialleben wieder aufnehmen. Grosseltern dürfen ihre Enkel wieder hüten», sagt Berset.

Der Gesundheitsminister ergänzt, die Lockerungen seien an klare Bedingungen geknüpft: «Es braucht überall ein Schutzkonzept. Überall dort, wo es zu engen Kontakten kommt, muss das Contact Tracing sichergestellt sein, deshalb müssen wir teils auch auf Präsenzlisten bestehen.»

Berset: «Die Situation ist unter Kontrolle»

Die ersten Lockerungen hätten nicht zu einem Anstieg der Fallzahlen geführt, sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Die Situation sei unter Kontrolle, es sei Zeit, weitere Öffnungsschritte zu machen.

Dies sei aber nur unter Bedingungen möglich. Hygiene- und Abstandsvorschriften müssten weiterhin eingehalten werden. Wo es zu engen Kontakten komme, müsse eine Rückverfolgung möglich sein.

Schon ab dem 30. Mai sind spontane Versammlungen mit bis zu 30 Personen erlaubt. Ein Schutzkonzept ist dafür nicht nötig. Am 1. Juni werden Unterschriftensammlungen zugelassen. Am 6. Juni fallen die weiteren Einschränkungen.

Ursprünglich war dafür der 8. Juni vorgesehen gewesen – ein Montag. Laut Berset sind die Lockerungen aber ohne weiteres schon am Samstag möglich. Das kommt laut Berset Familienfesten, dem Tourismus oder anderen Veranstaltungen zu Gute, die übers Wochenende stattfinden.

Im Restaurant dürfen künftig wieder mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen. Die Betriebe müssen aber die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen. Weiterhin darf aber nur sitzend konsumiert werden, alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen, pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte erlaubt.

Für grössere Veranstaltungen sei es zu früh, sagt Berset. Am 24. Juni entscheidet der Bundesrat, wann Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen zugelassen werden. Im Bundesrat stand der Schritt schon am Mittwoch zur Diskussion, fand aber keine Mehrheit. Bereits entschieden hat die Regierung, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis mindestens Ende August verboten sind.

Berset wendet sich auch an ältere Menschen. Diese seien nun lange und diszipliniert zu Hause geblieben, sagte er. Nun sei es an der Zeit, sich wieder am öffentlichen Leben zu beteiligen und sich auch um ihre Enkelkinder zu kümmern.

Sommaruga: «Schweiz ist aufgeblüht»

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga zeigt sich erfreut über die epidemiologische Entwicklung. Sie habe es in den vergangenen Tagen gemerkt: «Die Schweiz ist aufgeblüht». Mit den weiteren Lockerungen könne sich die Bevölkerung auf die neue Normalität einstellen.

Weil täglich nur noch rund zehn neue Corona-Fälle zu verzeichnen seien, könne man statt vom Lockdown von Lockerungen sprechen, sagt Sommaruga. Selbst wenn es zu einem Wiederanstieg von Fällen käme, seien die Spitäler gut vorbereitet.

Dass es nicht so weit komme, könne jeder und jede beeinflussen. «Wir wissen: Man kann das Virus mit Distanz- und Hygieneregeln in Schach halten.» In vielen Fällen sei das nicht so schwierig. Auch die Betreiber und Veranstalter müssten dafür sorgen, das Ansteckungsrisiko möglichst tief zu halten.

«Jetzt können alle wieder planen»: Simonetta Sommaruga.

Wenn sich der positive Trend fortsetze, werde der Bundesrat die Corona-Regeln «so weit als möglich vereinfachen», sagt Sommaruga weiter. Schon ab dem 6. Juni stelle sich nicht mehr die Frage, ob man etwas tun könne, sondern wie man es tue.

Die Lockerungen seien nicht nur für die Bevölkerung eine gute Nachricht, sondern auch für verschiedene Branchen. Diese erhielten wieder eine Perspektive.

Es gebe in der Schweiz so viel zu entdecken, sagte die Bundespräsidentin auf die vielfach beworbenen Sommerferien in der Schweiz. «Jetzt können alle wieder planen.»

Parlament am Zug

Laut Sommaruga hat sich das schrittweise Vorgehen des Bundesrats bewährt. «Sorgen wir nun dafür, dass wir die neuen Lockerungen auch geniessen können.»

Der Regierung sei es wichtig, ein Teil der weitreichenden Kompetenzen abzugeben. «Das ist wichtig und richtig.» Künftig entscheide das Parlament, welche Massnahmen es weiterführen wolle.

Per 6. Juni soll deshalb eine ganze Reihe von Lockerungen gemacht werden. Es solle nicht mehr die Frage, ob man etwas machen darf, sondern diejenige, wie man das macht im Vordergrund stehen. Nach wie vor gelte es, keine unnötigen Risiken einzugehen.

Die Betreiber und Veranstalter müssen dafür sorgen, dass wir das Ansteckungsrisiko möglichst tief halten.» Hände waschen, Abstand halten und wo nötig eine Maske tragen, das könne jeder selber tun. «So können wir die schönen Dinge wieder geniessen.» Es stelle sich eine neue Normalität ein.

Weitere Lockerungen – Bundesrat beendet Notrechts-Regime

Die Schweiz macht einen grossen Schritt Richtung Normalität: Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die «ausserordentliche Lage» zu beenden. Bergbahnen, Campings und Kinos dürfen den Betrieb aufnehmen, Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind wieder erlaubt.

Wenig spürbar, doch von grosser Symbolkraft ist die Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» gemäss Epidemiengesetz. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat diese am 16. März ausgerufen und damit die Grundlage für den Erlass von Notrecht geschaffen. Am 19. Juni wird dieses Regime beendet, es gilt die «besondere Lage», bei der auch die Kantone wieder ein Wort mitzureden haben. Das bereits geltende Notrecht bleibt vorläufig in Kraft.

Auch in den Alltag kehrt die Normalität schrittweise zurück, und zwar rascher als geplant. In den vergangenen Wochen hatte der Bundesrat bereits die Öffnung von Geschäften, Restaurants, Dienstleistern und Schulen erlaubt.

Nun fallen weitere Einschränkungen:

  • Am 6. Juni dürfen alle bisher noch geschlossenen Betriebe die Tore öffnen, sofern sie ein Schutzkonzept vorweisen können. Ursprünglich hatte der Bundesrat den 8. Juni als Stichtag genannt.
  • Von den Lockerungen profitieren zum Beispiel Bergbahnen, Campingplätze und andere touristische Angebote, Schwimmbäder, Zoos, Kinos und Theater.
  • Bereits am 30. Mai wird die 5er-Regel aufgehoben, künftig sind wieder spontane Zusammenkünfte bis 30 Personen zugelassen.
  • Der Bundesrat lässt auch Veranstaltungen bis 300 Personen zu, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Ist diese nicht möglich, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden aufgenommen werden.
  • Wann Veranstaltungen bis 1000 Personen zugelassen werden, entscheidet der Bundesrat am 24. Juni. Das betrifft insbesondere Sportveranstaltungen.

Die epidemiologische Situation erlaubt dem Bundesrat, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen rascher zu lockern als ursprünglich geplant. Nach über 1500 täglichen Neuansteckungen im März waren die Fallzahlen über die vergangenen Wochen hinweg stetig gesunken. In den vergangenen Tagen wurden jeweils unter 20 neue Fälle registriert.

Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen

Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum und auf öffentlichen Plätzen sowie auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher fünf auf 30 Personen erhöht. Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum sind mit entsprechendem Schutzkonzept ab dem 1. Juni wieder zulässig. Den Initiativ- und Referendumskomitees steht ein Standard-Schutzkonzept zur Verfügung.

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt

Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

Sportveranstaltungen wieder möglich

Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlistengeführt werden.

Restaurationsbetriebe: grössere Gruppen erlaubt

In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.

Ferienlager für Kinder und Jugendliche möglich

Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen statt. Viele Gemeinden organisieren zudem während den Ferien Tagesstrukturen. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.

Vollständige Reisefreiheit im Schengen-Raum bis spätestens 6. Juli

Bis spätestens am 6. Juli will der Bundesrat die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum wieder vollständig herstellen. Schon vom 8. Juni an werden die Einreisebeschränkungen weiter gelockert. Die Stellenmeldepflicht wird wieder aktiviert.

Insbesondere können Schweizer Unternehmen ab dem 8. Juni wieder dringend benötigte Arbeitskräfte aus dem EU/Efta-Raum rekrutieren, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Zudem wird die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, damit inländische Stellensuchende bei der Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung haben.

Wie bereits angekündigt, wird der Bundesrat die Grenzöffnungen zwischen der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich am 15. Juni definitiv veranlassen, wie es weiter hiess. Damit werde die Reisefreiheit und die Personenfreizügigkeit zwischen diesen vier Ländern wieder vollständig hergestellt.

Grenzöffnung nach Italien noch offen

Für eine Aufhebung der Grenzkontrollen mit Italien am 3. Juni sei es zu früh, findet der Bundesrat. Er will diesen Schritt mit Italien sowie allfällige begleitende grenzsanitarische Massnahmen in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens koordinieren. Dabei wird insbesondere auch das Tessin miteinbezogen.

Sofern es die epidemische Lage zulässt, beabsichtigt der Bundesrat, die Einschränkungen bei der Einreise in die Schweiz und bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt und zum Aufenthalt ab Mitte Juni bis spätestens 6. Juli für alle Schengen-Staaten aufzuheben.

Familiennachzug wieder vollständig möglich

Zahlreiche Lockerungen hat der Bundesrat ab dem 8. Juni auch für den Migrationsbereich beschlossen. Die Kantone können wieder alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder Efta-Staat bearbeiten. Auch Gesuche für Arbeitskräfte aus Drittstaaten werden wieder bearbeitet.

Alle Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene dürfen wieder Familienmitglieder nachziehen. Auch Schüler und Studierende dürfen ab dem 8. Juni wieder einreisen.

Quarantänemassnahmen möglich

Die Kantone bearbeiten auch wieder Gesuche um eine Kurzaufenthaltsbewilligung von Personen, die eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen wollen mit einer Schweizer Staatsangehörigen oder mit einem ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Für bestimmte Personengruppen, die aus Risikostaaten einreisen, kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) grenzsanitarische Massnahmen wie Temperaturmessungen, Gesundheitsfragebögen oder Quarantänemassnahmen anordnen. Die Kanalisierung von Passagierflügen aus dem Ausland an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel wird aufgehoben.

Medienkonferenz ab 15 Uhr

Heute Nachmittag ab 15 Uhr informieren Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Justizministerin Karin Keller-Sutter sowie Gesundheitsminister Alain Berset über die Lockerungen der Corona-Massnahmen ab dem 8. Juni. Wir berichten live.

Diese Lockerungen gibt der Bundesrat heute bekannt

Zahlreiche Verbote sollen am 8. Juni fallen oder aufgeweicht werden. Angekündigt war, dass eine ganze Reihe von Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Zoos, Bergbahnen und Campings den Betrieb wieder aufnehmen dürfen und das Versammlungsverbot gelockert wird. Auch fängt an Berufs-, Mittel- und Hochschulen wieder der Präsenzunterricht an.

Nun ist durchgesickert, dass Berset dem Bundesrat am Mittwoch zahlreiche weitere Lockerungen unterbreitet. Bereits der Öffnungsschritt vom 11. Mai war deutlich grösser ausgefallen als zunächst geplant, weshalb Epidemiologen einen Anstieg der Infektionszahlen befürchteten. Eingetreten ist das Gegenteil: Seit fast einem Monat werden weniger als 100 Personen pro Tag positiv getestet, seit Tagen ist die Zahl sogar nur noch im tiefen zweistelligen Bereich.

Anlässe bis 1000 Personen möglich

Nun will Berset ab dem 8. Juni wieder Versammlungen und Demonstrationen mit bis zu 30 Personen zulassen, ebenso grössere Anlässe wie Hochzeiten mit bis zu 300 Personen, sofern die Gäste registriert werden. Zugelassen werden sollen auch sämtliche Veranstaltungen wie Konzerte oder Fussballspiele mit bis zu 300 Besuchern, wenn diese stehen, und mit bis zu 1000 Personen, wenn diese sitzen. Voraussetzungen sind, dass die Abstandsregel von 2 Metern eingehalten wird und ein Schutzkonzept existiert. Ebenso müssen die Veranstalter die Besucher registrieren, damit diese im Nachhinein kontaktiert werden können. Das soll verhindern, dass sich das neuartige Coronavirus ein zweites Mal unbeobachtet explosionsartig verbreiten kann.

Gastrobetriebe sollen profitieren, indem die bisherige Beschränkung auf vier Gäste pro Tisch fällt. Ebenso dürften sie wieder Live-Musik und Unterhaltung wie Dart anbieten. Auch das Nachtleben will Kulturminister Berset wieder in Gang setzen, zumindest bis zur Polizeistunde um Mitternacht: Diskotheken sollen bis 300 Personen einlassen dürfen, wenn sich diese registrieren. Erotikbetriebe können ebenfalls wieder Freier empfangen, sofern diese ihre Kontaktangaben hinterlassen.