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Pressekonferenz des Bundesrats
Schluss mit 5er-Regel: Party und Familienfest bereits ab Samstag möglich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Am 6. Juni dürfen alle bisher noch geschlossenen Betriebe die Tore öffnen, sofern sie ein Schutzkonzept vorweisen können.
  • Von den Lockerungen profitieren zum Beispiel Bergbahnen, Campingplätze und andere touristische Angebote, Schwimmbäder, Zoos, Kinos und Theater.
  • Bereits am 30. Mai wird die 5er-Regel aufgehoben, künftig sind wieder spontane Zusammenkünfte bis 30 Personen zugelassen.
  • Der Bundesrat lässt auch Veranstaltungen bis 300 Personen zu, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Ist diese nicht möglich, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden aufgenommen werden.
  • Grosseltern dürfen ihre Enkel wieder hüten.
  • Die Grenzen zwischen der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich werden am 15. Juni geöffnet.
  • Die «ausserordentliche Lage» wird per 19. Juni aufgehoben.

Zusammenfassung der Pressekonferenz

Die Schweiz macht einen grossen Schritt Richtung Normalität: Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die «ausserordentliche Lage» zu beenden. Bergbahnen, Campings und Kinos dürfen den Betrieb aufnehmen. Auch grössere Veranstaltungen sind wieder erlaubt.

Die ersten Lockerungen hätten nicht zu einem Anstieg der Fallzahlen geführt, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Die Situation sei unter Kontrolle, es sei an der Zeit, weitere Öffnungsschritte zu machen. Auch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga zeigt sich erfreut über die epidemiologische Entwicklung. Sie habe es in den vergangenen Tagen gespürt: «Die Schweiz ist aufgeblüht.»

Fünfer-Regel fällt

Vor diesem Hintergrund hebt der Bundesrat die meisten der noch verbliebenen Einschränkungen auf, die er zur Eindämmung des Coronavirus in den vergangenen Monaten erlassen hatte. Schon am nächsten Samstag fällt die Fünfer-Regel. Ab dann sind wieder spontane Versammlungen mit bis zu 30 Personen erlaubt. Ein Schutzkonzept ist dafür nicht nötig. Die Distanz- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

Unterschriftensammlungen sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. Ab dann laufen auch die bisher sistierten Fristen für die Unterschriftensammlungen weiter. Die Initiativ- und Referendumskomitees müssen sich jedoch an ein Schutzkonzept halten.

Der grosse Öffnungsschritt folgt am 6. Juni. Dann dürfen alle bisher noch geschlossenen Betriebe die Tore öffnen, sofern sie ein Schutzkonzept vorweisen können. Davon profitieren zum Beispiel Bergbahnen, Campingplätze und andere touristische Angebote, Schwimmbäder, Zoos, Discos, Kinos oder Theater.

Voraussetzung ist in jedem Fall ein Schutzkonzept. Zudem müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Wo es zu engen Kontakten kommt, muss eine Rückverfolgung möglich sein. Dafür müssen beispielsweise Kontaktlisten geführt werden.

Anlässe mit bis zu 300 Personen

Der Bundesrat lässt auch Veranstaltungen bis 300 Personen zu. Das können Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Kundgebungen sein. Für grössere Veranstaltungen sei es zu früh, sagte Berset.

Diese Einschränkung betrifft insbesondere Sportveranstaltungen. Am 24. Juni entscheidet der Bundesrat, wann Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen zugelassen werden. Grossveranstaltungen sind bis mindestens Ende August verboten.

Weitere Lockerungen gewährt der Bundesrat auch in Restaurants. Dort dürfen künftig wieder mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen. Bei grösseren Gruppen muss aber mindestens eine Person ihre Kontaktangaben hinterlassen.

Polizeistunde um Mitternacht

Weiterhin darf in Restaurants nur sitzend konsumiert werden, alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen, pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte erlaubt.

Ab dem 6. Juni ist auch der Präsenzunterricht an Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie bei Weiterbildungen wieder erlaubt. Die Bedingungen legen die Kantone und die Bildungsinstitutionen fest.

Ursprünglich hatte der Bundesrat den Lockerungsschritt für den 8. Juni angekündigt – einen Montag. Laut Berset können die Einschränkungen aber ohne weiteres schon am Samstag aufgehoben werden, was dem Tourismus zugute kommt sowie Veranstaltungen, die übers Wochenende stattfinden.

Bundesrat gibt Macht wieder ab

Wenig spürbar, doch von grosser Symbolkraft ist die Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» gemäss Epidemiengesetz. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat diese am 16. März ausgerufen und damit die Grundlage für den Erlass von Notrecht geschaffen. Am 19. Juni wird dieses Regime beendet, es gilt die «besondere Lage», bei der auch die Kantone wieder ein Wort mitzureden haben.

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) begrüsst den Schritt. Die Kantone könnten einen allfälligen Handlungsbedarf vor Ort früh erkennen und richtige Massnahmen einleiten, erklärte ihr Präsident Benedikt Würth gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Das bereits geltende Notrecht bleibt vorläufig in Kraft. Der Bundesrat arbeitet derzeit an der Überführung der relevanten Covid-Bestimmungen in ein dringliches und befristetes Covid-19-Gesetz. Dieses wird voraussichtlich am 19. Juni 2020 in die Vernehmlassung geschickt.

Sommerferien im Ausland möglich

Parallel zu den Lockerungen im Inland passt der Bundesrat auch das Regime an der Grenze an. Ab dem 8. Juni werden Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/Efta-Raum wieder bearbeitet. Zudem können Schweizer Unternehmen wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen.

Die Einschränkungen an der Grenze zu Deutschland, Frankreich und Österreich sollen wie angekündigt am 15. Juni fallen. Spätestens am 6. Juli möchte der Bundesrat die Reisefreiheit mit allen Schengen-Staaten wieder herstellen – auch mit Italien.

«Zahlen sind gut»

Die zügige Aufhebung der Corona-Massnahmen ist dank der epidemiologische Situation möglich. «Die Zahlen sind gut», sagte Berset. Nach über 1500 täglichen Neuansteckungen im März waren die Fallzahlen über die vergangenen Wochen hinweg stetig gesunken. In den vergangenen Tagen wurden jeweils unter 20 neue Fälle registriert. Am Mittwochmittag meldete das Bundesamt für Gesundheit 15 Neuansteckungen innerhalb eines Tages.

Schluss

Die Pressekonferenz des Bundesrats ist zu Ende.

Daniel Koch geht definitiv in Pension

Zum Abschluss der Pressekonferenz übernimmt Gesundheitsminister Alain Berset noch einmal das Wort. Er bedankt sich bei Daniel Koch, dem Delegierten für Covid-19 des BAG, der nun in Pension geht. Koch wurde bereits im April 65 Jahre alt. Sein Ruhestand wurde aufgrund des Virus jeodch verschoben. «An seinem Geburtstag haben wir gemeinsam die Verordnung überarbeitet», erzählt Berset schmunzelnd. Er habe es sehr geschätzt, während der Krise mit Koch zusammenzuarbeiten, sagt der Gesundheitsminister. «Und ich finde es beeindruckend, dass sie bei jedem Treffen eine andere Kravatte trugen.»

Daniel Koch nutzt den Abschied für Dankesworte: «Ich danke auch denen, die hinter mir standen, allen Mitarbeitern des BAG, den kantonsärztlichen Diensten und allen Spezialisten, ohne die ich meine Arbeit gar nicht hätte machen können. Es war mir eine sehr grosse Ehre, dem Bundesrat dienen zu dürfen.»

Frage: Welche Regeln gelten für Demonstrationen?

Laut Alain Berset laufen derzeit Diskussionen über Schutzkonzepte bei Demonstrationen. Eine Herausforderung seien aber unbewilligte Demonstrationen. «Auch hier appellieren wir an Eigenverantwortung. Es muss aber möglich sein, dass das politische Leben in unserem Land weiter funktioniert – inklusive Demonstrationen.»

Frage: Können Schweizer aus Italien in die Schweiz einreisen, auch wenn die Schweiz noch immer Grenzkontrollen zum südlichen Nachbarland durchführt?

«Schweizer Bürger konnten immer in ihr eigenes Land einreisen. Wir verweigern aber nach wie vor die Einreise von italienischen Touristen oder Einkaufstouristen», sagt Karin Keller-Sutter.

Auf geplante Flüge der Swiss im Juni angesprochen, sagt die Justizministerin: «Die Swiss kann ihre Flüge organisieren, wie sie will, das ist nicht unsere Sache. Aber die Einreisebestimmungen müssen eingehalten werden.»

Frage: Welche Auswirkungen haben die Lockerungen auf gefährdete Personen?

«Wir versuchen gefährdete Personen weiterhin speziell zu schützen, etwa im Home Office. Aber: Im Moment gibt es keine Probleme, das müssen wir klar sagen», sagt Alain Berset. «Mit den Änderungen von heute dürfen gefährdete Personen nun wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.» Laut Berset liegt es an den Betroffenen, sich weiterhin zu schützen.

Frage: Ist die Grenzöffnung am 6. Juli ein Geschenk an die Tourismusbranche?

«Ob Sie das als Geschenk anschauen, überlasse ich Ihnen. Es ist das Bestreben des Bundesrats, die Reisefreiheit im Schengenraum wieder herzustellen», sagt Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Frage: Müssen Theater und Kinos Sitze freilassen zwischen den Besuchern, um den Abstand zu gewährleisten?

«Wo immer es möglich ist, soll die Distanzregel weiterhin eingehalten werden», sagt Alain Berset. «Noch einmal: Wo sich bis zu 300 Menschen aufhalten und das Einhalten des Abstands nicht möglich ist, braucht es zwingend Kontaktlisten.»

Frage: Auch mit den Lockerungen am 6. Juni gilt weiterhin eine Corona-Polizeistunde. Weshalb müssen alle Betriebe um Mitternacht schliessen?

«Wir haben Ende Februar und Anfang März gesehen, dass es spätnachts oft schwerer fällt, die Distanzregeln einzuhalten», sagt Alain Berset. Der Gesundheitsminister verweist darauf, dass auch andere Länder in Europa mit den Lockerungen eine Polizeistunde eingeführt haben. «Unser Ziel bleibt aber, das wieder zu ändern, sobald es möglich ist.»

Frage: Gibt es einen zweiten Lockdown, wenn der Bund die Übertragungsketten wieder aus den Augen verliert?

«Nein, wir werden nicht mehr die gleichen Schritte einleiten, wie zum Beginn der Krise», sagt Alain Berset. Der Gesundheitsminister erinnert daran, dass man im März nur sehr wenig über das Virus wusste. «Wir haben viel gelenrnt.» Sollten die Fälle tatsächlich wieder stark ansteigen, wären Möglichkeiten wie die Verstärkung von Schutzkonzepten denkbar.

Frage: Müssen Besucher von Clubs, Discos oder Konzerten die Distanz einhalten oder nur durch das Angeben ihrer Personalien das Contact Tracing ermöglichen?

«Wichtig ist, die Distanz einzuhalten. Beim Tanzen geht das nicht. Also braucht es da Kontaktlisten», sagt Michael Beer, Vizedirektor BLV.

Auch Simonetta Sommaruga betont erneut, dass die Distanz weiterhin eingehalten werden soll. «Ergänzend oder falls dies nicht möglich ist, sollen Kontaktlisten geführt und wo möglich Masken getragen werden», sagt die Bundespräsidentin. «Wir sind jetzt in einer Transitphase. Die Veranstalter müssen sich überlegen, wie sie sich organisieren, damit das Ansteckungsrisiko tief bleibt.» Dies sei auch ein Grund, wieso der Bundesrat am 24. Juni gewisse Vereinfachungen vornehmen will, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

«Wir wollen heute nicht einfach alles erlauben. Es braucht gewisse Regeln», sagt Alain Berset. «Die Frage bleibt immer: Was passiert, wenn die Fälle wieder ansteigen? Deshalb braucht es weiterhin eine gute Begleitung mit Schutzkonzepten.»

Frage: Woher weiss der Bundesrat, dass die Distanz- und Hygieneregeln die wichtigsten Massnahmen waren?

«Mittlerweile wissen wir ziemlich genau, wie das Virus sich überträgt. Deshalb können wir sicher sein, dass Abstand und Hygiene geholfen haben», sagt Alain Berset. Laut dem Gesundheitsminister hatten Grossveranstaltungen im Februar einen grossen Einfluss auf die Verbreitung des Virus.

Berset spricht auch die Saisonalität des Coronavirus an. «Uns hat sicher geholfen, dass die Epidemie im Frühling begann und nicht im Herbst.»

Daniel Koch ergänzt, dass immer sehr viele Faktoren eine epidemische Welle beeinflussen. «Das Verhalten der Menschen ist einer der wichtigsten Faktoren. Es besteht kein Zweifel, dass das Social Distancing und die Hygienemassnahmen ein ganz wesentlicher Faktor waren.»

Lesen Sie dazu auch unser Special: Wie sich das Coronavirus verbreitet — und wie nicht

Frage: Die Unterstützung für selbstständige Künstler soll Ende Mai gestrichen werden. Will man riskieren, dass die Betroffenen in existenzbedrohende Situationen kommen?

Der Bundesrat ist sich laut Simonetta Sommaruga bewusst, dass er für selbständige Künstler eine Lösung präsentieren muss. «Der Trend geht in die Richtung, die Unterstützung über Ende Mai hinaus zu verlängern», erklärt die Bundespräsidentin.

Frage: Wann entscheidet der Bundesrat definitiv, ob die Grenzen am 15. Juni geöffnet werden?

«Wir versuchen, keine Versprechungen zu machen, die wir nicht halten können. Wir kommunizieren lieber vorsichtig», erklärt Karin Keller-Sutter. «Deshalb sagen wir heute nicht: Wir öffnen definitiv.» Die Justizministerin geht jedoch davon aus, dass die Grenzen planmässig geöffnet werden können.

Frage: Weshalb gelten die Lockerungen nicht ab sofort?

«Wir haben den Branchen immer Zeit gegeben zwischen dem Entscheid und der Ausarbeitung sowie Umsetzung der Schutzkonzepte. Das wird auch hier der Fall sein», sagt Alain Berset. Bei spontanen Veranstaltungen sei das nicht nötig, deshalb wird diese Regel schon am 30. Mai umgesetzt.

Frage: Was passiert, wenn es wieder zu einem Anstieg der Neuinfektionen kommt?

«Selbstverständlich werden wir die Zahlen weiterhin beobachten», sagt Daniel Koch, Delegierter für Covid-19 des BAG. Sollten sich Neuansteckungen wieder häufen, werde der Bund den Ursprung suchen. Dann könnte man spezifische Massnahmen ins Auge fassen. «Im Moment gibt es aber sehr wenige Viren, die zirkulieren. Deshalb ist es relativ einfach, jeden Fall zu finden und die Kontaktpersonen in Quarantäne schicken. Das könnte sich im Herbst oder Winter wieder ändern.»

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Warum haben wir jetzt so tiefe Corona-Zahlen? Und wie steckt man sich derzeit überhaupt noch an? Dazu Public-Health-Experte Marcel Tanner. Er sagt auch, wie wir nun ein normales Leben führen können.

Frage: Welche Strafen drohen, wenn man die Regeln des Bundes nicht einhält? Und: Wie soll man den Abstand etwa in einem Orchester oder an einer Hochzeit einhalten?

«Es geht nicht primär darum, Strafen auszustellen, sondern gemeinsam die Epidemie zu bekämpfen», sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Für die Einhaltung der Regeln seien die verschiedenen Kontrollorgane der einzelnen Bereiche zuständig. So müssten ja beispielsweise bei Restaurants die Kontaktdaten angegeben werden.

«Bei Festen wie einer Hochzeit ist es zum Beispiel klar, dass hier die Distanzregeln nicht immer penibel eingehalten werden kann», sagt Berset. «Auch hier ist aber der grosse Vorteil: Man weiss, wer dabei war. Wenn es ein Problem gibt, kann man die Infektionskette zurückverfolgen.»

Frage: Wie sollen die Schutzkonzepte in der Erotikbranche umgesetzt werden?

«Auch für den Erotikbereich braucht es Schutzkonzepte», sagt Alain Berset. «Aber ich verstehe, dass das schwierig oder etwas gegensätzlich ist.»

Für den Bundesrat sei es primär darum gegangen, diesen Bereich nun ebenfalls wieder zu öffnen. «Erotikbranche wollten wir Sicherheit und Prävention ermöglichen. Denn die Dienstleistungen wurden so oder angeboten.»

Zum Schutzkonzept für die Erotikbranche.

Frage: Wenn Trainings erlaubt sind, sind dann auch Testspiele wieder erlaubt?

Laut Alain Berset sind Wettkämpfe im Amateursport erlaubt ­ allerdings noch mit gewissen Einschränkungen. «Die Regeln sind dabei in jeder Sportart etwas unterschiedlich.» Im Spitzensport verweist Berset auf die Regelungen des Rettungspakets von Bundesrätin Viola Amherd.

Frage: Sind die zwei Meter Abstand überall Pflicht, auch etwa im Kino?

«Die Distanz ist die zentrale Frage», sagt Alain berset. Ein Abstand von einem Meter sei keine Distanz. «Ob 1.80 oder zwei Meter: Wichtig ist, dass wir Distanz halten.»