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Pressekonferenz des Bundesrats
Schluss mit 5er-Regel: Party und Familienfest bereits ab Samstag möglich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Am 6. Juni dürfen alle bisher noch geschlossenen Betriebe die Tore öffnen, sofern sie ein Schutzkonzept vorweisen können.
  • Von den Lockerungen profitieren zum Beispiel Bergbahnen, Campingplätze und andere touristische Angebote, Schwimmbäder, Zoos, Kinos und Theater.
  • Bereits am 30. Mai wird die 5er-Regel aufgehoben, künftig sind wieder spontane Zusammenkünfte bis 30 Personen zugelassen.
  • Der Bundesrat lässt auch Veranstaltungen bis 300 Personen zu, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Ist diese nicht möglich, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden aufgenommen werden.
  • Grosseltern dürfen ihre Enkel wieder hüten.
  • Die Grenzen zwischen der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich werden am 15. Juni geöffnet.
  • Die «ausserordentliche Lage» wird per 19. Juni aufgehoben.

Leben mit dem Coronavirus

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Lockerung der Abstandsregel in Sicht

Der Bundesrat stellt gemäss Recherchen dieser Zeitung bereits die nächsten Schritte der Lockerungen in Aussicht: Am 6. Juli, noch vor den Sommerferien, könnte die Distanzregel gelockert werden, etwa im öffentlichen Verkehr. Dann wären je nach epidemiologischer Lage auch Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder möglich, die bisher frühestens ab September vorgesehen waren.

Ausstieg aus dem Notrecht

Gesundheitsminister Alain Berset soll heute im Bundesrat den Ausstieg aus dem Notrecht zur Diskussion bringen. Die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiegesetz soll Mitte Juni nach drei Monaten enden, und es soll wieder die besondere Lage gelten. Darüber hat am Dienstag zuerst der «Blick» berichtet.

Der Bundesrat würde damit seinen Willen bekräftigen, aus dem Notrechtsregime auszusteigen, und er erfüllte eine Forderung der Kantone. Mit Basel-Landschaft hat am Dienstag der erste Kanton beschlossen, seine Notlage per Ende Mai auslaufen zu lassen.

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Die praktischen Folgen der besonderen Lage sind jedoch begrenzt: Der Bundesrat ist wieder verpflichtet, die Kantone anzuhören, verfügt aber weiterhin über weitreichende Kompetenzen. Auch die befristeten Notrechtsmassnahmen bleiben gültig. Für jene, die länger als sechs Monate überdauern sollen, will Berset am 19. Juni ein dringliches Bundesgesetz vorschlagen.

Wissenschaftler empfehlen günstige Massnahmen

Bersets Pläne stehen im Einklang mit den jüngsten Empfehlungen der Covid-Taskforce, die demnächst veröffentlicht werden. Aufrechterhalten sollen die Behörden demnach nur jene allgemeinen Massnahmen, die keine hohen Kosten verursachen, namentlich das Social Distancing, die Hygiene sowie das Tragen von Gesichtsmasken.

Kostspielige Eingriffe wie die generelle Schliessung von Geschäften seien hingegen zu vermeiden, fordern die Wissenschaftler. Stattdessen seien allfällige Massnahmen stärker auf regionale Verhältnisse zuzuschneiden. Das sei indes nur möglich, wenn die Ansteckungszahlen tief bleiben. Dafür sollen Bund und Kantone den Zugang zu Tests vereinfachen, um Infizierte schnell erkennen und Infektionsketten unterbrechen zu können.

Die Forscher empfehlen überdies dringend den Einsatz der Corona-App sowie eine Überwachung der Virusverbreitung mit regelmässigen Tests etwa in Schulen oder bei Gesundheits- und Servicepersonal.

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