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Folgen der Credit-Suisse-Übernahme
CS-Anleihenbesitzer sind frustriert: Anwälte bereiten Sammelklage vor

Frust bei Investorinnen und Investoren: Die Übernahme der CS durch die UBS bringt Ärger. 
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Schon am ersten Tag nach der Zwangshochzeit von UBS und CS geht der Ärger los: Die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan stellt derzeit ein Team zusammen, um rechtliche Schritte wegen der Übernahme der CS durch die UBS zu prüfen. Das geht aus einer Mitteilung der Kanzlei hervor.

Die Kanzlei führe bereits Gespräche mit Investoren, die AT1-Kapitalinstrumente der Credit Suisse besässen und sich nun bei der Rettung der CS durch die UBS benachteiligt fühlten. Gegen wen die Kanzlei Klage erheben will, geht aus der Mitteilung nicht hervor. AT1-Anleihen wurden nach der globalen Finanzkrise eingeführt, um als Puffer zu dienen, wenn Banken zu scheitern drohen.

Damals wurde auch festgelegt, dass diese Anleiheneigner bei einer Pleite bevorzugt behandelt werden. Aktienanleger kommen in der Kaskade der Geschädigten bei einem Konkurs normalerweise am Schluss und verlieren ihr Investment. Nicht so im Fall UBS-CS. Hier wurden die Besitzer von «Additional Tier 1»-Anleihen der Credit Suisse im Wert von 16 Milliarden Franken zu einem totalen Abschreiber gezwungen.

«Sie haben das Gesetz geändert und im Grunde Anleihen im Wert von 16 Milliarden Franken gestohlen.»

Davide Serra, Algebris Investments

In der Mitteilung der Finanzmarktaufsicht (Finma) zum Kauf der CS durch die UBS heisst es: «Die ausserordentliche staatliche Unterstützung löst eine vollständige Abschreibung des Nennwerts aller AT1- Anleihen der Credit Suisse im Umfang von rund sechzehn Milliarden Franken und damit eine Steigerung des Kernkapitals aus.»

Die Anleihen wurden in Eigenkapital umgewandelt, womit diese Investoren ihr Geld verlieren. Die Aktionäre müssen zwar auch einen grossen Verlust hinnehmen, wenigstens erhalten sie aber 76 Rappen pro Aktie.

Gegenüber der «Financial Times» kritisieren mehrere Investoren den Vorgang. Davide Serra vom Londoner Vermögensverwalter Algebris Investments bezeichnete den Schritt als einen «Fehler» der Schweizer Behörden. «Sie haben das Gesetz geändert und im Grunde Anleihen im Wert von 16 Milliarden Franken gestohlen.» Gegenüber Bloomberg sagte Patrik Kauffmann, Portfoliomanager beim Zürcher Vermögensverwalter Aquila Asset Management: «Das macht einfach keinen Sinn.»

Zentralbanken zeigen Unverständnis

Die Europäische Zentralbank und die Bank of England kritisieren den Vorgang ebenfalls. In einer Mitteilung der EZB und der Europäischen Bankenaufsicht heisst es: Der Abwicklungsrahmen legt unter anderem die Reihenfolge fest, in der Anteilseigner und Gläubiger einer in Schwierigkeiten geratenen Bank Verluste zu tragen haben. Die Instrumente des harten Kernkapitals sind die ersten, die Verluste absorbieren. Erst wenn dieses Kapital aufgezehrt sei, dürfe das «Additional Tier 1»-Kapital abgeschrieben werden.

Die Mitteilung sei als ein Hinweis darauf zu verstehen, dass man das in der europäischen Bankenunion anders handhaben würde, so ein EZB-Sprecher auf Anfrage.

Auch die Bank of England lässt ihr Unverständnis durchblicken. In ihrer Mitteilung heisst es: Die Inhaber solcher Instrumente sollten damit rechnen, dass sie im Falle einer Abwicklung oder Insolvenz in der festgelegten Reihenfolge Verluste erleiden. Heisst: Die Rangfolge kann nicht einfach im Nachhinein geändert werden.

So habe es die Bank of England auch bei der Pleite der britischen Tochter der Silicon Valley Bank gehandhabt, die am Schluss für den symbolischen Betrag von 1 Pfund von der britischen Bank HSBC aufgekauft wurde.

Die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hat in der Vergangenheit bereits Anleihegläubiger einer Bank vertreten, deren Wertpapiere wertlos wurden. 2017 arbeitete sie mit Anlegern des spanischen Kreditinstituts Banco Popular zusammen, das für 1 Euro von der Banco Santander übernommen wurde. Bis vor kurzem war dies der einzige Fall, bei dem AT1-Anleihen abgeschrieben wurden.