AboInterview zum CS-Deal mit Wirtschaftsrechtler«Der Bundesrat enteignet die Aktionäre ohne Rechtsgrundlage»
Peter V. Kunz kritisiert, dass die UBS die Credit Suisse dank Notrecht übernehmen darf. Er fürchtet grossen Schaden für den Finanzplatz – und sieht eine Klagewelle auf die Schweiz zurollen.
Zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS dürfen sich die Aktionärinnen und Aktionäre beider Banken nicht äussern. Wer Aktien der Credit Suisse hält, verliert aufgrund des geringen Kaufpreises praktisch den gesamten Einsatz. Damit die Übernahme möglich wird, leistet die Nationalbank eine Liquiditätshilfe von bis zu 200 Milliarden Franken. 100 Milliarden davon garantiert der Bund, der überdies ein Verlustrisiko von 9 Milliarden trägt. All dies hat der Bundesrat gestützt auf Notrecht beschlossen. (Alle News zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS finden Sie im Ticker)