Geldberater: Leserfrage zur Credit SuisseBei Konkurs einer Fondsleitung wird Fondsvermögen abgesondert
Von einer Bank verwahrte Fonds, Aktien oder Obligationen bleiben immer im Besitz der Kundinnen und Kunden.
Ich habe bei der Credit Suisse Spar- und Privatkonten von 95’000 Franken, die ja unter den Einlegerschutz fallen. Zusätzlich habe ich dort zwei CS Investment Funds. Sind diese bei einem Crash gefährdet? Leserfrage von J.R.
Nein. Wertschriften, die Sie bei einer Bank, die zusammenbricht, im Depot halten, sind nicht Teil der Konkursmasse. Fonds, Aktien oder Obligationen im Portfolio werden von der Bank nur verwahrt und bleiben immer im Besitz der Kunden, selbst dann, wenn die Depotbank Pleite geht.
Auch Anlagefonds, die von der CS herausgegeben werden, wären als kollektive Kapitalanlagen bei einem Zusammenbruch der Bank nicht gefährdet, da sie gesetzlich geschützt sind und gegenüber anderen Gläubigerinnen und Gläubigern eine Vorzugsstellung haben.
Nicht geschützt sind Sie gegen Anlagerisiken.
Laut der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma wird im Falle eines Konkurses einer Fondsleitung das sich im Anlagefonds befindliche Vermögen vom Konkursverfahren abgesondert und den Anlegerinnen und Anlegern ausbezahlt. Das Geld, das Sie im Fonds parkiert haben, wäre gesichert.
Nicht geschützt sind Sie aber gegen Anlagerisiken. Wie die US-Regionalbankenkrise zeigt, könnte es bei weiteren Konkursen zu erneuten Schockwellen an den Börsen kommen, was sich negativ auf die Fondskurse und die vom Fonds gehaltenen Wertschriften auswirkt. Indirekt würden Sie über das übliche Anlagerisiko die Folgen einer Bankenpleite zu spüren bekommen.
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