Kontroverser AbstimmungskampfAutobahngegner reichen Beschwerde gegen Röstis Bundesamt für Strassen ein
Verkehrsminister Albert Rösti und sein Amt kämpfen für den Autobahnausbau – nach Ansicht der Gegner zu heftig. Sie haben deshalb eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

- Das Bundesamt für Strassen soll die freie Meinungsbildung im Abstimmungskampf beeinflusst haben, kritisieren Autobahngegner.
- Sie haben deshalb eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bundeskanzlei eingereicht.
- Für Abstimmungskämpfe gilt: Bundesräte sollen die Bevölkerung über Vorlagen informieren, dabei aber «die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit» beachten.
Im Abstimmungskampf zum Autobahnausbau, über den am kommenden Sonntag abgestimmt wird, sollen Bundesrat Röstis Bundesamt für Strassen (Astra) die Meinungsbildung in der Bevölkerung zu stark beeinflusst haben. Das kritisieren Benjamin Gautschi von der Zürcher GLP und Matthias Frick von der Schaffhauser SP. Sie haben eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Darin heisst es, dass die Behörden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger «unzulässig beeinflusst» hätten. Es soll überprüft werden, ob das Astra im Vorfeld der Abstimmung «korrekt und zurückhaltend» über das Geschäft informiert hat. Die Bundesverfassung schützt das Recht auf freie Willensbildung. Der Bundesrat muss über Abstimmungsvorlagen «sachlich und verhältnismässig» informieren. In sechs Punkten seien diese Vorgaben geritzt worden, so die Beschwerdeführer. Unter anderem geht es um Aussagen des Astra-Chefs Jürg Röthlisberger.
Kritisiert wird auch, dass das Astra jährlich über 5 Millionen Franken an PR-Agenturen bezahlt habe, um Projekte zu bewerben, die Teil der Abstimmung sind. Damit verstosse das Astra gegen die Vorgabe, wonach unverhältnismässig hohe finanzielle Mittel für die Information der Stimmberechtigten unzulässig seien.
Auch Keller-Sutter ging bei Konzerninitiative teils zu weit
Es gibt einen Präzedenzfall: FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat bei einer Abstimmung schon zu heftig gekämpft. So kam die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats letztes Jahr zum Schluss, Keller-Sutter sei im Abstimmungskampf gegen die Konzernverantwortungsinitiative teilweise zu weit gegangen. Die Kommunikation ihres Departements sei «mehr auf die Ablehnung der Initiative als auf die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgerichtet» gewesen, hiess es damals.
Im Bundesgesetz über die politischen Rechte steht, dass Bundesrätinnen und Bundesräte die Bevölkerung kontinuierlich über die Abstimmungsvorlagen informieren sollen, dabei aber «die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit» beachten müssen. Das heisst: Sie sollen aktiv informieren, dürfen, aber keine Kampagne für oder gegen eine Vorlage führen.
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