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Nach Urteil am Obergericht
Glarner zieht wegen «Gaga-Rechtsextremist»-Äusserung vor Bundesgericht

Gerichtsverhandlung in Bremgarten: Andreas Glarner und Hansi Voigt im Austausch vor dem Bezirksgericht am 07.02.2024. Thema ist ein Rechtsstreit über einen Tweet von Voigt, der Glarner als ’Gaga-Rechtsextremist’ bezeichnete.
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Der Aargauer SVP-Nationalrat zieht den Fall um die «Gaga-Rechtsextremist»-Äusserung des früheren Journalisten Hansi Voigt ans Bundesgericht weiter. «Wenn das Obergericht Aargau in dieser unmöglichen Besetzung es wirklich fertig bringt, so etwas zu schützen, dann muss es halt höchstrichterlich entschieden werden», sagte Glarner am Freitag gegenüber Tele M1.

Ende März hatte das Aargauer Obergericht Voigt vom Vorwurf der Beschimpfung und der üblen Nachrede freigesprochen. Die Bezeichnung Glarners als «Gaga-Rechtsextremist» in einer Twitter-Nachricht durch Voigt im Jahr 2022 befand eine Mehrheit des Obergerichts als nicht strafbar. Es habe sich um eine scharfe, zugespitzte Einordnung im politischen Spektrum gehandelt. Zuvor hatte bereits das Bezirksgericht Bremgarten Voigt freigesprochen.

Glarner glaubt allerdings, dass das Bundesgericht in dritter Instanz zu einem anderen Urteil gelangen wird. «Man kann sagen, es ist eine Bagatelle, aber ich glaube, es geht um sehr viel mehr», so der SVP-Nationalrat. «Man ist als Milizpolitiker immer auch noch Privatperson, im Idealfall noch geschäftlich tätig, und diesen Ruf will ich mir nicht zerstören lassen.» Wann sich die Richterinnen und Richter in Lausanne mit dem Fall befassen werden, steht laut Tele M1 noch nicht fest.