KI-Video von Sibel ArslanWegen Deep-Fake: Kommission entscheidet über Immunität von Andreas Glarner
Der Aargauer SVP-Nationalrat muss in Bern antraben. Ob ihn ein KI-Video von Nationalrätin Sibel Arslan seine Immunität kostet, ist fraglich.

Der Aargauer Nationalrat Andreas Glarner verbreitete im Wahlkampf 2023 ein mit künstlicher Intelligenz (KI) erstelltes Fake-Video von Sibel Arslan. Die Grünen-Politikerin zeigte ihn daraufhin an. Nun stellt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des SVP-Politikers, berichtet die «Aargauer Zeitung». Dabei geht es um den Straftatbestand Identitätsmissbrauch.
Ob das Ersuchen aus dem Aargau angenommen wird, entscheiden die Immunitätskommission des Nationalrats und die Rechtskommission des Ständerats. Die Zusammensetzung der beiden Ausschüsse und Entscheide in der Vergangenheit zeigen, dass Glarner darauf hoffen darf, dass er seine Immunität nicht verliert.
So blieben die beiden SVP-Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber kürzlich von einer Strafverfolgung verschont. Nach einem Handgemenge der Politiker mit Bundespolizisten während des Besuchs des ukrainischen Parlamentspräsidenten im Juni 2024 haben die Kommissionen beider Kammern im vergangenen Februar entschieden, dass die beiden parlamentarische Immunität geniessen.
Hauchdünne Mehrheitsverhältnisse
Für eine Aufhebung der Immunität braucht es in beiden Kommissionen eine Mehrheit. In jener des Nationalrats gehören vier von neun Mitgliedern der SVP an. Die «Aargauer Zeitung» schreibt, dass Mitglieder wiederholt zugunsten ihrer Fraktionskollegen stimmten. Fehle auch nur ein Mitglied einer anderen Fraktion, stehe der Entscheid fest. So auch im Fall eines Patts: Denn dann fällt der Präsident den Stichentscheid – der aktuelle gehört ebenfalls der SVP an.
Gegen Glarner läuft bereits ein Strafverfahren wegen eines islamkritischen Posts auf X. Auch die Berner Staatsanwaltschaft möchte deshalb seine Immunität aufheben. Es geht um mögliche Rassendiskriminierung. Der Entscheid steht noch aus.
Arslan wirbt vermeintlich für die SVP
Das Wahlkampfvideo, in dem Glarner die Basler Nationalrätin Arslan mithilfe von KI sprechen liess, musste der Politiker löschen. Er hatte es bei der SVP-nahen Werbeagentur Goal in Auftrag gegeben. Im Deep-Fake-Video hatte er ihr Dinge in den Mund gelegt, die sie in der Realität niemals sagen würde: Unter anderem empfahl sie Glarner zur Wiederwahl. Als sich der Clip in den sozialen Medien verbreitete, liess ihn Arslan per superprovisorischer Verfügung vom Netz nehmen und reichte Strafanzeige ein.
Die Rechtsgrundlage, auf der Glarner belangt werden könnte, ist noch neu: Identitätsmissbrauch ist in der Schweiz erst seit September 2023 strafbar. Dass ein amtierender Politiker oder eine amtierende Politikerin einen Ratskollegen oder eine Ratskollegin anzeigt, kommt in der Schweiz sehr selten vor.
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