Unterstützung bei knappem BudgetHeizkosten-Zustupf: 20’000 Zürcher Haushalte dürften leer ausgehen
Die Nachfrage nach der Finanzspritze war in den vergangenen zwei Jahren gross. Doch dieses Jahr fällt die Energiekostenzulage der Stadt für einkommensschwache Haushalte wohl aus.

- Die Stadt Zürich unterstützte 2023 rund 40’000 Personen mit Heizkostenzulagen.
- Letztes Jahr stieg die Anzahl Gesuche um fast 50 Prozent.
- Wegen sinkender Energiepreise entfällt die Unterstützung dieses Jahr vermutlich.
Die Stadt Zürich zahlt eine Energiekostenzulage an einkommensschwache Haushalte aus, deren Wohnung mit Gas, Öl oder Holz beheizt wird und die dadurch von hohen Nebenkosten betroffen sind. Als einkommensschwach im Sinne der Energiekostenzulage gelten rund 80’000 Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher, die zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung bei der Krankenkasse haben.
13 Millionen Franken für Heizkostenzulagen
In den Genuss der Fördermittel kamen Zürcherinnen und Zürcher mit knappem Budget erstmals 2023. Damals erhielten rund 40’000 Personen in 17’000 Haushalten eine Heizkostenzulage. Insgesamt gab die Stadt dafür 13 Millionen Franken aus, pro Haushalt im Schnitt rund 760 Franken.
Im vergangenen Jahr war der Zustupf aus der Stadtkasse noch begehrter: Es gingen 29’000 Gesuche ein, ein Anstieg von fast 50 Prozent. Der Stadtrat legt jeweils die Höhe des Ausgleichs fest, der als Pauschalbetrag an die Haushalte ausbezahlt wird.
Doch in diesem Jahr dürfte der Geldhahn verschlossen bleiben. Dies berichtet eine Quelle.
Energiepreise gesunken statt gestiegen
Beim Sozialdepartement von Raphael Golta (SP) heisst es auf Anfrage, der Beschluss des Stadtrats zur Ausrichtung der Zulage für die Heizperiode 2024/2025 sei noch nicht gefasst. Allerdings lässt Sprecherin Heike Isselhorst durchblicken, dass der Zustupf diesmal ausfallen dürfte.
Der Stadtrat entscheide jedes Jahr neu, ob für das vorangegangene Kalenderjahr eine Energiekostenzulage ausbezahlt werden kann. Laut der entsprechenden Verordnung wird die möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist.
«Bekannterweise sind die Energiekosten im vergangenen Jahr tendenziell gesunken», sagt Isselhorst. Entsprechend sei anzunehmen, dass die 30-prozentige Kostensteigerung «wohl nicht erreicht wird und somit die Voraussetzung für die Auszahlung der Energiekostenzulage nicht gegeben sein dürfte».

Das Sozialwerk an sich ist laut der Sprecherin nicht infrage gestellt. Auch im Falle einer Nichtauszahlung in diesem Jahr bleibe das Instrument grundsätzlich bestehen. Wenn die Energiekosten also nochmals drastisch steigen, könnte wieder Geld fliessen.
Kritik an Sonderlösung in Zürich
Politisch war die Einführung der Stadtzürcher Energiekostenzulage umstritten. Bürgerliche warnten vor den finanziellen Folgen, wenn das soziale Sicherungsnetz noch stärker ausgeweitet werde. Die SVP kritisierte im Oktober 2023 im Gemeinderat, wenn man ein neues Sozialsystem einführen müsse, habe die Politik etwas falsch gemacht. Es sei zudem «irrwitzig», dass Rot-Grün den Leuten nun Geld an die Nutzung von Gas- und Ölheizungen zahle. Man investiere damit noch mehr Geld in die fossile Energie. Raphael Golta konterte: «Wir unterstützen nicht Energieträger, sondern Menschen.» Ihnen fehle das Geld wegen der gestiegenen Energiekosten.
Die Stadt sei überzeugt, ein wirksames Instrument geschaffen zu haben, um einkommensschwache Personen gezielt bei den Energiekosten zu entlasten.
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