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Schiffe können wieder umgesetzt werden
Zürcher Regierung verhängt Putzpflicht wegen Quaggamuscheln

Nahaufnahme von zahlreichen Quaggamuscheln in einer Plastiktüte, Symbolbild.
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Der Zürcher Regierungsrat will verhindern, dass sich die Quaggamuschel weiter ausbreitet: Er hat per 1. April eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht beschlossen.

Wer mit seinem immatrikulierten Schiff im Kanton Zürich den See wechseln möchte, muss dies künftig im Voraus über eine Onlineplattform anmelden, wie die Regierung am Freitag mitteilte.

Das Schiff muss dann fachgerecht gereinigt werden. Selber zum Schwamm greifen sollen die Hobbykapitäninnen und Hobbykapitäne aber nicht. Dafür gibt es künftig autorisierte Reinigungsstellen.

Einschränkung zum Schutz der kleinen Zürcher Seen erlassen

Die erste Quaggamuschel wurde im September 2024 im Zürichsee gefunden. Zum Schutz von Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee, die mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel sind, erliess der Kanton daraufhin ein Einwasserungsverbot für Schiffe, die vorher auf dem Zürichsee waren.

Mit der Melde- und Putzpflicht können die Einschränkungen auf den kleineren Seen wieder gelockert werden. Schiffe können ab April also wieder in verschiedenen Seen genutzt werden.

Kaum wieder loszuwerden

Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Ist sie einmal in einem See, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden.

Nicht nur die Quaggamuschel ist beim Kanton Zürich aber auf dem Radar. Auch andere, invasive Arten könnten sich ausbreiten, beispielsweise das Schmalrohr. Dies ist eine Wasserpflanze, die im Genfersee und in den Tessiner Seen bereits dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt.

SDA/lop