Abstimmungen im ÜberblickKantonale Vorlagen: Jura und Bern stimmen Kantonswechsel von Moutier zu
Zug hat die Transparenz-Abstimmung wiederholt, Luzern senkt Steuern für Unternehmen, Uri will keine Solarpflicht. Die Resultate aus den Kantonen.
Im Mittelpunkt der kantonalen Abstimmungen stand der Entscheid zum Kantonswechsel der gut 7000 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Stadt Moutier von Bern zum Jura. Insgesamt wurde in 13 Kantonen über 18 Vorlagen abgestimmt.
Bern und Jura
Das Städtchen Moutier wird aller Voraussicht nach Anfang 2026 jurassisch. Die jurassischen Stimmberechtigten haben dem Vertrag, der den Kantonswechsel von Bern zum Jura regelt, erwartungsgemäss deutlich zugestimmt. Sie nahmen das Vertragswerk zum Kantonswechsel von Moutier mit 19’470 Ja-Stimmen (72,9 Prozent) zu 7’253 Nein-Stimmen (27,1 Prozent) Stimmen an. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,3 Prozent.
Die Stimmberechtigten des Kantons Bern lassen die Gemeinde ziehen und haben dem Vertragswerk ebenfalls deutlich zugestimmt. 253’159 Stimmberechtigte legten ein Ja in die Urne (83,2 Prozent), 51’104 sagten Nein (16,8 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag bei 42,6 Prozent, wie die bernische Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.
Ebenfalls angenommen wurden kleinere Änderungen in der bernischen Verfassung, die aufgrund des Kantonswechsels nötig wurden. Dazu sagten 264’717 Stimmberechtigte Ja (86,7 Prozent) und 40’600 Stimmberechtigte Nein (13,3 Prozent).
Mit dem Kantonswechsel von Moutier geht im Jura auch eine Verfassungsänderung einher. Gestrichen wird ein Artikel, der bisher den Weg ebnen sollte, um das Gebiet des Berner Juras und das Kantons Jura zu vereinigen. Mit dem Wechsel von Moutier soll die jahrzehntealte Jurafrage als geklärt gelten.
Die Stimmberechtigten von Moutier haben das Konkordat zum Kantonswechsel ihrer Stadt zum Jura mit 1567 Ja gegen 1221 Nein angenommen (56,2 Prozent Ja-Stimmenanteil). Das geht aus offiziellen Zahlen der Behörden hervor, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegen.
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Baselland
Der Ärztestopp im Kanton Baselland wird Tatsache: Die Stimmbevölkerung hat mit einer Mehrheit von 61,8 Prozent Ja gesagt zur entsprechenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Für die Teilrevision wurden 46’549 Stimmen abgegeben, dagegen sprachen sich 28’802 Abstimmende aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,8 Prozent, wie die Landeskanzlei mitteilte.
Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ermöglicht der Regierung, einen sofortigen Ärztestopp in bestimmten Fachgebieten anzuordnen und Höchstzahlen festzulegen. Wenn es die Versorgungssituation nötig macht, kann sie in Einzelfällen in einem Fachgebiet oder einer Region von den Höchstzahlen abweichen. Gerechnet wird mit Einsparungen in der Höhe von 7,7 Millionen Franken pro Jahr.
Es handelt sich eigentlich um eine Bundesvorgabe: Die Kantone sind seit Juli 2023 verpflichtet, die Anzahl Ärztinnen und Ärzte in Fachgebieten, die zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen bringen, zu beschränken.
In vielen Kantonen sind entsprechende Gesetzesänderungen bereits umgesetzt worden oder in Bearbeitung. Keine Opposition gab es im Kanton Basel-Stadt, mit dem das Baselbiet eigentlich ein koordiniertes Vorgehen vorgesehen hatte.
Der Landrat hatte im April dieser Gesetzesrevision zugestimmt. Da aber im Parlament die Vierfünftel-Mehrheit nicht erreicht wurde, kam die Vorlage an die Urne. Die FDP sowie einzelne Stimmen aus der SVP hatten sich dagegen ausgesprochen. Das Nein-Komitee, bestehend aus Ärzteverbänden und FDP-Mitgliedern, befürchtete eine medizinische Unterversorgung angesichts der zunehmenden Nachfrage medizinischer Leistungen.
Zürich
Vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich müssen auch in Zukunft fünf Jahre warten, bis sie beim Kanton Stipendien beantragen können. Die Stimmberechtigten haben die Streichung der Wartefrist mit einem Nein-Stimmenanteil von 54,36 Prozent abgelehnt.
Gegen diese Änderung des Bildungsgesetzes stimmten 229’507 Zürcherinnen und Zürcher, dafür waren 192’707. Die Stimmbeteiligung betrug 45,6 Prozent.
Der Kantonsrat hatte im Februar entschieden, die Wartefrist zu streichen, weil 90 Prozent der Menschen mit Status F ohnehin in der Schweiz bleiben. Da sei es sinnvoll, sie rasch auszubilden. Die SVP wollte die Wartefrist jedoch beibehalten und ergriff das Referendum. Man dürfe Zürich für Asylbewerber nicht noch attraktiver machen, argumentierte sie. Ausländer mit Status F seien zur Ausreise verpflichtet und dürften nur so lange bleiben, bis dies möglich sei.
Unterschriften sammeln musste die SVP für das Referendum nicht. Sie wählte den Weg des Kantonsratsreferendums, für das es lediglich die Stimmen von 45 Parlamentarierinnen oder Parlamentariern braucht. Die SVP/EDU-Fraktion im Kantonsrat zählt 49 Köpfe – also mehr als genug. Unterstützt wurden SVP/EDU von der FDP.
Für die Streichung der Wartefrist waren hingegen SP, GLP, Grüne, Mitte, EVP und AL. Auch die Regierung hatte nichts gegen die Streichung der Wartefrist einzuwenden – nur schon deshalb, weil es nicht um sehr viel Geld ging. Der sofortige Zugang zu Stipendien hätte pro Jahr zu Mehrkosten von 3 bis 4 Millionen Franken geführt.
Ein grosser Teil davon hätte durch Einsparungen bei der Sozialhilfe kompensiert werden können, weil die Betroffenen mit einer Ausbildung ihr eigenes Geld verdient hätten. Aktuell leben im Kanton knapp 300 Personen, die von der Regelung hätten profitieren können.
In der Stadt Zürich befanden die Stimmberechtigten über neun städtische Vorlagen.
Zug
Das Zuger Stimmvolk hat den schlankeren Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative der Jungen Alternative angenommen. Damit werden nur die Grundsätze der Initiative in die Verfassung geschrieben, die Details dagegen sollen in einem Gesetz geregelt werden.
Die Stimmberechtigten folgten Regierungs- und Kantonsrat und hiessen den Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative gut, und zwar mit 16’360 Ja zu 15’093 Nein-Stimmen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 52 Prozent. Die Verfassungsinitiative selber lehnten sie mit 14’761 Ja zu 17’361 Nein-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung betrug 43,5 Prozent.
Zug hatte bereits am 9. Juni über diese Vorlage abgestimmt. Die Abstimmung wurde aber wegen Problemen bei der Auszählung für ungültig erklärt.
Regierung und Parlament waren der Ansicht, dass das Anliegen der Initianten nicht auf Verfassungsstufe zu regeln sei. Mit einem «schlankeren» Gegenvorschlag wollen sie ausschliesslich die Grundsätze der Initiative bezüglich Finanzierung und Interessenbindung in der Verfassung verankern. Die konkrete Ausgestaltung – beispielsweise Franken-Schwellenwerte – gehört ihrer Meinung nach ins Gesetz.
Die Verfassungsinitiative hätte die Offenlegung der Finanzierung der im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, ihrer Kampagnen im Hinblick auf kantonale Wahlen und Abstimmungen sowie die Offenlegung von Interessenbindungen der Amtsinhaber und Kandidierenden umfasst. Spenden Privater von über 5000 Franken und Spenden von Unternehmen über 1000 Franken hätten künftig offengelegt werden sollen.
In der Schweiz ist die Transparenz bei der Parteienfinanzierung ein Dauerbrenner. Auf Bundesebene gelten Transparenzregeln. Und die Kantone Jura, Tessin, Genf, Neuenburg und Schwyz führten bereits Vorschriften ein.
Genf
Im Kanton Genf soll die Ausbildung von Primarschullehrern nicht von vier auf drei Jahre verkürzt werden. Nach Auszählung von 95 Prozent der Stimmen wurde die Verkürzung auf drei Jahre mit rund 61 Prozent der Stimmen abgelehnt.
Die von der rechten Mehrheit im Grossen Rat verabschiedete Änderung des Gesetzes über das öffentliche Bildungswesen zielte darauf ab, mehr Studierende in Genf auszubilden und ihnen einen schnelleren Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die Linke und die Lehrergewerkschaften hatten das Referendum gegen die Gesetzesreform ergriffen. Sie hatten davor gewarnt, dass der zu 80 Prozent von Frauen ausgeübte Lehrerberuf durch eine weniger umfassende Grundausbildung die Mobilitätsmöglichkeiten einschränken und zu niedrigeren Löhnen führen könnte. Diese Kritik wurde vom Mouvement Citoyens Genevois (MCG) und von der Mitte geteilt, die ebenfalls dazu aufgerufen hatten, die Reform abzulehnen.
Im Kanton Genf sollen ausserdem die Steuern für Unternehmer nicht gesenkt werden. Gemäss provisorischen Ergebnissen wird die Vorlage mit 58 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung natürlicher Personen sollte die lokale Wirtschaft unterstützen. Sie wurde von der Linken und Gewerkschaften wegen befürchteter Steuerausfälle von 30 Millionen Franken pro Jahr mit dem Referendum bekämpft.
Schwyz
Die Schwyzer Stimmbevölkerung hat dem neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrums Kaltbach knapp zugestimmt. Dieses wird den Kanton 139 Millionen Franken kosten.
Die Vorlage wurde vom Volk mit 27’024 Ja zu 25’152 Nein-Stimmen, bei einem Ja-Anteil von 51,8 Prozent angenommen, wie es auf der Homepage des Kantons Schwyz hiess. Die Stimmbeteiligung lag bei 48,6 Prozent.
Im neuen Verwaltungsgebäude wird die neue Einsatzleitzentrale und der Hauptposten der Kantonspolizei untergebracht. Zudem wird dort auch die Stützpunktfeuerwehr Schwyz sowie der Rettungsdienst integriert. Durch den Neubau in Kaltbach können zwölf Verwaltungsstandorte aufgehoben werden.
Das Gebäude soll voraussichtlich 2029 bezugsbereit sein. Für den bisherige Verwaltungsstandort an der Bahnhofstrasse 15 ist die Vergabe eines Baurechts vorgesehen. Es soll eine Nachfolgelösung mit privatwirtschaftlichen Arbeitsplätzen realisiert werden.
Das Referendum ergriffen hatte eine Gruppierung mit dem Namen «Fortschrittlich konservative Bewegung».
Uri
Die Urner Bevölkerung hat sich klar gegen eine ausgedehntere Solarpflicht auf Neubauten ausgesprochen. Der Teilrevision des Steuergesetzes stimmte das Volk zu.
Die Bevölkerung entschied sich mit 7398 zu 4121 Stimmen gegen die Energieverordnung, wie der Kanton am Sonntag auf seiner Homepage mitteilte. Das entspricht einem Nein-Anteil von 64 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 35,8 Prozent.
Damit besteht die Solarpflicht bei Neubauten weiterhin ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300 Quadratmetern. Das Urner Parlament hatte die Grenze bei 100 Quadratmetern festlegen wollen. Denn bei einer Grenze von 300 Quadratmetern seien rund 92 Prozent der Bauten nicht betroffen, wie es in der Abstimmungsbotschaft hiess. Dies sei in Anbetracht der Strommangellage «zu wenig».
Die Teilrevision des Steuergesetzes wurde vom Volk mit 7039 zu 4039 Stimmen, bei einem Ja-Anteil von 64 Prozent, angenommen.
Wesentliche Punkte betrafen den Kinderdrittbetreuungsabzug, welcher auf 25’000 Franken pro Kind begrenzt wurde, der Fahrkostenabzug, welcher auf maximal 13’000 Franken gesenkt wurde sowie steuerfreie Überbrückungsleistungen für ältere, ausgesteuerte Arbeitslose.
Luzern
Im Kanton Luzern sinkt die Eigenkapitalsteuer für Unternehmen auf 0,01 Promille. Auch Menschen mit kleinen Einkommen und Familien werden steuerlich entlastet. Die Stimmberechtigten haben ein Steuerpaket gutgeheissen, das der öffentlichen Hand hohe Ausfälle bringt.
Für den Kanton werden ab 2028 Mindereinnahmen von 56 Millionen Franken, für die Gemeinden von 67 Millionen Franken erwartet. Mehrere Gemeinden opponierten deswegen der Vorlage, der Gemeindeverband verhielt sich neutral. Nicht nur SP und Grüne, auch ein Teil der Mitte lehnte die Steuersenkungen ab.
In der Volksabstimmung resultierte nun dennoch eine komfortable Ja-Mehrheit von 67 Prozent. 83’436 stimmten der Vorlage zu, 41’279 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 45,57 Prozent.
Ein Pfeiler der Steuergesetzrevision ist die faktische Abschaffung der Eigenkapitalsteuer für Unternehmen. Diese wird bis 2028 von 0,5 Promille schrittweise auf minimale 0,01 Promille gesenkt. Damit soll die Abwanderung kapitalstarker Unternehmen verhindert werden.
Entlastet werden dank eines neuen degressiven Sozialabzugs auch Personen mit tiefen Einkommen sowie Familien, die höhere Abzüge geltend machen können. Wer Geld aus Vorsorgeleistungen bezieht, zahlt ebenfalls weniger Steuern als heute.
Mit der Steuersenkungsrunde will der Kanton erreichen, dass er im Steuerwettbewerb den Anschluss nicht verliere. SP und Grüne kritisierten, dass der Fokus zu stark auf grosse und internationale Unternehmen gerichtet sei.
Nidwalden
Die Nidwaldner Gemeinden erhalten mehr organisatorische Freiheiten. So dauert die Amtsdauer des Präsidiums nicht mehr zwingend zwei Jahre, sondern sie kann neu auch vier Jahre dauern. Der Gemeinderat erhält mehr Zeit, um eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einzuberufen.
Die Stimmberechtigten haben eine Änderung der Kantonsverfassung mit einem klaren Mehr von 82 Prozent (11’786 Ja zu 2548 Nein-Stimmen) gutgeheissen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Stimmbeteiligung betrug 47 Prozent.
Über die gleichzeitige Revision des Gemeindegesetzes wurde nicht abgestimmt. Dieses unterlag im Gegensatz zur Verfassungsänderung nicht dem obligatorischen Referendum.
Eine weitere Neuerung ist, dass Verordnungen des Gemeinderats nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen. Zudem wurde mit den Änderungen juristisch der Weg für eine elektronische Stimmabgabe geebnet.
Mit der Revision wurden Anliegen der Gemeinden umgesetzt. Die Neuerungen waren auch im Landrat unbestritten.
Solothurn
Der Solothurner Regierungsrat kann den Staatsschreiber künftig selbst auswählen und anstellen. Das Stimmvolk hat die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Es stimmte auch einer zweiten Verfassungsänderung zur kantonalen Gebäudeversicherung zu.
In der obligatorischen Abstimmung bestätigte das Volk die Änderung zum Staatsschreiber und Staatsschreiberin mit einer Ja-Mehrheit von 71 Prozent (Ja: 49’060 Stimmen, Nein: 20’304 Stimmen). Die Beteiligung betrug 39,2 Prozent, wie die Staatskanzlei Solothurn mitteilte.
Bisher wählte das Kantonsparlament alle vier Jahre den Staatsschreiber und dessen Stellvertretung. Als Beamter ist der Staatsschreiber gleichzeitig Stabschef des Regierungsrats und des Parlamentsdienstes.
Diese Doppelfunktion widerspricht der Gewaltentrennung zwischen Regierung und Parlament. Auch hat das Parlament seit 1989 einen eigenen Ratssekretär. Mit der neuen Regelung verlieren der Staatsschreiber und die Stellvertretung den Beamtenstatus.
Die Kantone haben die Wahl beziehungsweise Anstellung des Staatsschreibers unterschiedlich geregelt. In 15 Kantonen stellt der Regierungsrat den Stabschef an, in 11 Kantonen wählt ihn das Parlament.
Unbestritten war auch die Änderung der Verfassung zur Gebäudeversicherung. Das Volk stimmte der Vorlage klar zu – mit einer Ja-Mehrheit von 75 Prozent zu (Ja: 51’469 Stimmen, Nein: 17’569 Stimmen).
Die Gebäudeversicherung kann neu Reglemente erlassen, die technischer Natur sind oder sich rasch ändernde Verhältnisse betreffen. Falls die Gebäudeversicherung überbordet, haben 17 Mitglieder des Parlaments innert 60 Tagen die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.
Graubünden
Der Kanton Graubünden kann ein neues Ausbildungszentrums für den Zivilschutz bauen. Der knapp 19 Millionen Franken teure Neubau war an der Urne wie zuvor schon im Parlament unbestritten.
Für das Minergie-P-Eco-Haus sprachen sich 42’607 Stimmberechtigte aus, dagegen waren 12’563. Das entspricht einem Ja-Anteil von 77,23 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 40,05 Prozent, wie die Standeskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Das neue Ausbidungsgebäude entsteht auf dem Zivilschutzareal Meiersboda in Churwalden an der Stadtgrenze zu Chur. Es ersetzt dort das bestehende kantonale Ausbildungsgebäude aus den 1970er-Jahren. Das neue Zentrum soll für die Grund- und die Kaderausbildung im Zivilschutz des ganzen Kantons wieder eine zeitgemässe Infrastruktur bereitstellen.
Der Bedarf für den Neubau war im April im Kantonsparlament unbestritten. Das bestehende 50-jährige Gebäude erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr. Das aktuelle Projekt wurde im Grossen Rat durchs Band gelobt für seinen ganzheitlichen und zukunftsorientierten Ansatz für nachhaltiges Bauen.
Im Frühling 2025 fahren voraussichtlich im Meiersboda die Bagger auf. Ende 2027 soll das neue Ausbildungsgebäude seinen Betrieb aufnehmen. Das alte wird dann abgerissen sein.
Freiburg
Der Kanton Freiburg kann armutsgefährdete Familien finanziell entlasten. Die Stimmbevölkerung hat das Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG) mit fast 70 Prozent Ja-Stimmen deutlich gutgeheissen.
63’761 Stimmberechtigte stimmten der Vorlage zu, 27’817 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 43,2 Prozent, wie der Kanton mitteilte.
Somit werden einkommensschwache Freiburger Familien mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren künftig Unterstützung in Form von finanzieller Hilfe und sozialer Betreuung in Anspruch nehmen können. Die Massnahme soll es den Betroffenen ermöglichen, auf die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zu verzichten oder aus ihr auszusteigen.
Der Kanton Freiburg schätzt, dass rund 1500 Familien von den Leistungen profitieren können. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Umsetzung des FamELG wird mit jährlichen Kosten in der Höhe von rund 15 Millionen Franken einhergehen, wie es in den Abstimmungsunterlagen hiess. Gleichzeitig dürften die Gemeinden Sozialhilfekosten von 4,4 Millionen Franken einsparen.
Regierung und Parlament hatten sich für die Gesetzesänderung ausgesprochen. Mit dem FamELG wird ein Artikel in der Kantonsverfassung konkretisiert, der seit 20 Jahren in Kraft ist. Er sieht vor, dass der Kanton Familien mit Kleinkindern ergänzende Leistungen ausrichtet, wenn dies ihre finanziellen Verhältnisse erfordern.
SDA/oli
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