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SRF-Recherche zur Bankenfusion
9-Milliarden-Garantie für die UBS erfolgte ohne schriftliche Verpflichtung

Der Bund hält auch nach dem Nein des Parlaments an den UBS-Krediten fest – doch die Rechtslage ist ohne schriftliche Verpflichtung unsicher.

Nachdem das Parlament die 9-Milliarden-Garantie für die UBS im Nachhinein abgelehnt hat, herrscht Uneinigkeit darüber, ob dieser Entscheid rechtliche Wirkung hat. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die Garantien nicht rückgängig gemacht werden könnten.

Recherchen von SRF zeigen nun aber, dass der Bund und die UBS gar keine schriftliche Verpflichtung unterzeichnet haben. «Zur 9-Milliarden-Verlustgarantie der UBS gibt es bis heute kein schriftliches und von beiden Seiten unterschriebenes Dokument, das eine solche verbindliche Vereinbarung belegen könnte», heisst es bei «Heute Morgen» von Radio SRF 4 News.

Zwar gebe es eine Vereinbarung über die 100-Millarden-Franken-Garantie gegenüber der Nationalbank. Für die 9-Milliarden-Garantie an die UBS existiere jedoch kein beidseitig unterzeichnetes Schriftstück, schreibt SRF.

Laut Finanzdepartement ist das «Gesamtpaket zentral»

Auf Anfrage von SRF, was der Bund am 19. März, also am Tag der CS-Übernahme, unterzeichnet habe, antwortet das Eidgenössische Finanzdepartement: «Unterschrieben wurde der Garantievertrag zwischen dem Bund und der Schweizerischen Nationalbank von Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Auftrag des Bundesrats.»

In der Antwort erwähnt das Finanzdepartement laut SRF auch «mündliche Abmachungen», die «Teil des Gesamtpakets» seien. Weiter stelle es sich auf den Standpunkt, dass die Garantie gegenüber der UBS trotzdem bereits verbindlich verpflichtet worden sei, denn: «Zentral ist das Gesamtpaket.»

Laut Rechtsexperten herrscht in diesem Fall aber grosse Rechtsunsicherheit. Wie Andreas Glaser, Staatsrechtsprofessor and der Universität Zürich, zu Radio SRF 4 News sagt, könne der Deal zwar auch mündlich rechtsbindend sein. Das grosse Problem bei einem nicht schriftlichen Vertrag sei aber die Beweisunsicherheit, etwa im Konfliktfall.

«Wenn alles gut geht, es keinen Streit oder irgendwelche Unklarheiten gibt, dann wäre das letzten Endes unproblematisch. Aber wenn irgendwelche Probleme auftreten, dann stellt sich ja die Frage: Wer beweist die angeblich mündliche Vereinbarung?», so Glaser.

Bund muss laut Rechtsexperte Klarheit schaffen

Die Situation erschwere die Frage über die Rechtswirkungen. «Wenn wir einen Vertrag hätten, dann wäre der Entscheid des Parlaments wirklich wirkungslos. Aber heute ist die Situation noch viel unklarer als vor dem Entscheid des Parlaments», so der Staatsrechtsprofessor.

Auf die Frage von Radio SRF 4 News, ob der Bundesrat im Nachhinein einen solchen Vertrag mit der UBS unterzeichnen dürfte, sagt Glaser: «Das hängt davon ab, was er mit der UBS schon vereinbart hat. Wenn das tatsächlich so ist, dass es da verbindliche mündliche Absprachen gibt, dann dürfte er im Rahmen dieser Absprachen auch noch einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Aber wenn da gar nichts weiter besprochen wurde, dann müsste er jetzt zurückrudern, soweit er kann, weil das Parlament gesagt hat, wir wollen diesen Deal so nicht.»

Nun seien das Parlament und die Öffentlichkeit darauf angewiesen, dass der Bundesrat alle Karten auf den Tisch lege und Klarheit schaffe. Erst dann könne das Parlament mit Kenntnis aller Fakten entscheiden, was es tun wolle. Gemäss Glaser ist es aber unwahrscheinlich, dass man bei dieser Rechtsunsicherheit eine abschliessende rechtliche Klärung, etwa vor Gericht, erlangen werde. Vielmehr werde es auf eine politische Beurteilung hinauslaufen, indem eine parlamentarische Untersuchungskommission den Fall aufarbeite.