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Notübernahme der Credit Suisse
Umkehrung der Gläubiger-Hierarchie sorgt für hitzige Diskussionen

Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wurden die sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen der Credit Suisse wertlos.

In Medienberichten war von einer De-facto-Enteignung die Rede. Und eine Klagewelle ist im Anrollen: So erhielt das Eidgenössische Finanzdepartement bereits zwei Klagen von Obligationären. Und auch im Ausland werden rechtliche Schritte gegen die Schweizer Behörden geprüft. So etwa in Singapur, wie die «Financial Times» am Donnerstag berichtete.

Der Hintergrund: Im Zuge der vom Bund orchestrierten CS-Rettung und Zwangsübernahme durch die UBS wurden die so genannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der Credit Suisse in Höhe von 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt. Die Gläubiger dieser Finanzinstrumente erlitten also einen Totalverlust.

Wichtige Bedingung für Übernahme

Experten beschwichtigen allerdings: Gemäss der Finanzmarktaufsicht Finma wäre die Credit Suisse ohne die Abschreibung der AT1-Anleihen Konkurs gegangen, sagt Matthias Ogg, Leiter «Special Products» im Kapitalmarktteam der Zürcher Kantonalbank (ZKB). «Unter dieser Prämisse hat das Instrument seinen ursprünglich angedachten Zweck erfüllt», sagt er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.

Ähnlich tönt es von Vontobel-Analyst Andreas Venditti: «Ich kann mich noch gut erinnern, als diese Papiere neu aufgekommen sind nach der Finanzkrise», sagte er und stellt sich auf den folgenden Standpunkt: «Die ganze Idee dahinter war ja genau eine Klasse von Papieren, die im Krisenfall in Kernkapital gewandelt werden können.»

Durch die Abschreibung sei eine Übernahme gemäss Bundesrat überhaupt erst möglich gewesen, so Ogg von der ZKB weiter. «Wären die AT1-Anleihen nicht abgeschrieben worden, wäre die Übernahme für die UBS massiv teurer gewesen.» Die Abschreibung sei daher wohl «eine wichtige Bedingung» für die gewählte private Lösung gewesen, ohne dass der Staat die CS übernimmt.

Finma weiss mehr

Die Experten gehen auch davon aus, dass die Bedingungen für die Wertloserklärung erfüllt gewesen seien. «Die Finma kann das dank täglicher Updates relevanter Kennzahlen natürlich viel besser beurteilen als der Markt und sieht schon früher, ob die Existenz einer Bank bedroht ist», sagt dazu Venditti von Vontobel. «Ich gehe davon aus, dass die Aufsichtsbehörde in dieser Krisensituation von der Credit Suisse täglich Daten erhalten hat – etwa, wie hoch die Abflüsse von Kundengeldern waren.»

Finanzministerin Karin Keller-Sutter habe ja gesagt, den Montag hätte die CS nicht mehr überlebt. «Ich kann das nicht beurteilen – aber die Bundesrätin wird sicher die Informationen gehabt haben», sagt Venditti.

Hoher Zins für hohes Risiko

AT1-Anleihen werden von Ratingagenturen grundsätzlich als spekulativ bewertet. Denn abgesehen vom Eigenkapital (etwa Aktien) ist es das «nachrangigste» Instrument: Sollte die Bank in Schwierigkeiten geraten, werden die Anleger erst nach allen nicht-nachrangigen Schuldtiteln (wie Pfandbriefe oder «normale» Anleihen) bedient.

Solange es gut läuft, können die Investoren aber auch deutlich mehr verdienen als bei «normalen» Anleihen, denn der Zins ist deutlich höher. Bei den AT1-Anleihen der CS erhielten die Investoren bis zu 9,75 Prozent.

Nichts für schwache Nerven

Im CS-Fall war es nun aber so, dass sich die Halter der AT1-Anleihen in der Rangordnung sogar hinter den Aktionären einreihen mussten. Die CS-Aktien haben – anders als die abgeschriebenen Anleihen – durch den Übernahmepreis von rund 3 Milliarden Franken nämlich noch einen Wert. Diese Umkehrung der Gläubiger-Hierarchie sorgte für hitzige Diskussionen.

Die Finma hatte allerdings laut Experten das Recht, die Abschreibung zu verordnen. Das darf die Aufsichtsbehörde nämlich, wenn sie eine drohende Insolvenz feststellt, aber eben auch – wie im aktuellen Fall – wenn die öffentliche Hand eine «ausserordentliche Unterstützung» zusagt.

Write-off-Struktur immer beliebter

An den Finanzmärkten war bis dato allerdings die Überzeugung dominant, es handle sich bei AT1-Anleihen jeweils immer um Pflichtwandelanleihen, welche im Krisenfall zu Aktien gewandelt würden. Einige Investoren – etwa auch solche, die nur indirekt über Fonds an CS-Anleihen beteiligt waren – dürften daher kalt erwischt worden sein.

Die Vertragsbedingungen und die Risiken der AT1-Anleihen sowie die Mechanismen wurden von der Bank aber beschrieben. «Es muss den Anlegern eigentlich bekannt gewesen sein», sagen Berufshändler. Die Investoren hätten in diesem Fall «ihre Hausaufgaben nicht gemacht».

SDA