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LiveNews-Ticker zur Wintersession
+++ Parlament sagt Ja zur «Ehe für alle» +++ Neues Gesicht im Nationalrat

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom 30. November bis zum 18. Dezember halten National- und Ständerat im Berner Bundeshaus die Herbstsession ab.

  • Für Firmen in Härtefall-Situationen und für Profi-Sportvereine wird es wegen der Folgen der Pandemie mehr finanziellen Support geben.

  • Auf dem Traktandum steht auch das Rahmenabkommen mit der EU.

  • Der Nationalrat debattierte erneut um den Mieterlasse für die Geschäftsmiete und entschied sich mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen dagegen.

  • SVP-Wahlen: Wirtschaftsminister Guy Parmelin ist Bundespräsident, der Emmentaler Andreas Aebi neuer Nationalratspräsident, der Schwyzer Parteikollege Alex Kuprecht führt neu die kleine Kammer an. (Lesen Sie auch: Wie dieses SVP-Trio 2021 die Schweiz prägen will).

Parlament sagt Ja zur Ehe für alle

18 Vorlagen haben der National- und der Ständerat am Freitag parlamentarisch unter Dach und Fach gebracht. Darunter sind das aktualisierte Covid-19-Gesetz, das unter anderem die Unterstützung für von der Pandemie betroffene Unternehmer und Angestellte regelt, und die Vorlage «Ehe für alle». Mit ihr wird die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, und verheiratete Frauen-Paare erhalten Zugang zur Samenspende.

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Die Vorlage «Ehe für alle» wurde mit 136 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen (Nationalrat) und 24 zu 11 Stimmen bei 7 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.

Basler SP-Politikerin Sarah Wyss im Nationalrat vereidigt

Sarah Wyss ist neue Nationalrätin. Die 32-jährige Baselstädter SP-Politikerin ist am Freitag, am letzten Sessionstag des Jahres, als Nachfolgerin von Beat Jans vereidigt worden. Jans war im Herbst in die Basler Kantonsregierung gewählt worden.

Sarah Wyss gehört seit 2013 dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt an. Sie ist Mitglied der Finanzkommission und präsidiert seit 2017 die Gesundheits- und Sozialkommission. Wyss verfügt über einen Master in European Studies und ist Geschäftsführerin der Stiftung Selbsthilfe Schweiz.

Beat Jans hat insgesamt zehn Jahre im Nationalrat politisiert. Der Umweltnaturwissenschaftler ETH arbeitete zuletzt in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) mit. Bis vor einem Jahr hatte er auch der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) angehört.

Der Nationalrat verabschiedete Jans bereits am Donnerstag, mit anhaltendem Applaus. Ratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) würdigte ihn als Vermittler, Brückenbauer und offenen und umgänglichen Kollegen, der zu pragmatischen Lösungen beigetragen habe.

Parlament will Tourismus-Standort Schweiz stärken

Ausländische Tourenanbieter sollen nur für den in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz mehrwertsteuerpflichtig sein. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat eine entsprechende Motion angenommen.

Die grosse Kammer stimmte dem Vorstoss von Erich von Siebenthal (SVP/BE) mit 107 zu 79 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Der Ständerat hatte am Mittwoch Ja gesagt zu einem gleichlautenden Vorstoss von Hans Stöckli (SP/BE). Das Anliegen gilt damit als überwiesen.

Die Motion sei eigentlich bereits erfüllt, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Der Bundesrat habe bei der Revision der Mehrwertsteuer das Anliegen aufgenommen. Da noch nicht alle Hürden genommen seien, solle man dem Vorstoss dennoch zustimmen, argumentierte von Siebenthal.

Das Problem besteht darin, dass bei der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes die Ausgangslage für ausländische Tourenanbieter stark geändert haben. Sie müssen wie Schweizer Unternehmen Mehrwertsteuern zahlen. Laut der Tourismuswirtschaft haben daher ausländische Anbieter das Interesse verloren, Reisen in die Schweiz anzubieten.

Rahmenabkommen: Ständerat schlägt SVP ein Schnippchen

Die SVP-Fraktion verlangte eine ausserordentliche Session zum Rahmenabkommen mit der EU. Der Ständerat möchte aber nicht darüber diskutieren. Er hat am Donnerstag die Debatte mit einem angenommenen Ordnungsantrag abgeklemmt.

Der Antrag, die beiden traktandierten SVP-Vorstösse zum Rahmenabkommen zur Vorprüfung an die Kommission zu überweisen, fiel mit 23 zu 14 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Ruedi Noser (FDP/ZH) hatte den Antrag eingereicht.

Paul Rechsteiner (SP/SG), der den Ordnungsantrag unterstützte, wies darauf hin, dass der Ständerat bereits vor rund einem Jahr eine Motion zum Thema verabschiedet habe. Er forderte, dass Zusatzverhandlungen geführt werden zu umstrittenen Punkten des ausgehandelten institutionellen Abkommens. Der Bundesrat ist daran, dieses Anliegen umzusetzen.

Scharfe Worte

Nicht zur Sprache kamen im Ständerat zwei Motionen. Die eine verlangt, dass die Klärungen verbindlich im Vertragstext festgehalten werden sollen. Mit einer zweiten Motion fordert die SVP-Fraktion, das institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, das Vorhaben abzuschreiben und dies der EU klar und unmissverständlich mitzuteilen. Beide Vorstösse waren am Mittwoch vom Nationalrat deutlich abgelehnt worden.

«Sie sind heute nicht willens, diese Thematik zu diskutieren», konstatierte Motionär Hannes Germann (SVP/SH) nüchtern. Eine Debatte tue aber Not. Je länger das Parlament abwarte, desto schwieriger werde es, Korrekturen am Vertrag anzubringen – «und desto schwieriger wird es, den Reset-Knopf zu drücken».

Thomas Minder (parteilos/SH) reagierte ungehaltener. Er nannte Nosers Ordnungsantrag «ganz schön frech». Das Recht auf eine ausserordentliche Session sei ein Minderheitsrecht. Dieses auszuhebeln, sei «mehr als ein Schildbürgerstreich» und «ein Witz».

Aussenminister Ignazio Cassis äusserte sich traditionsgemäss nicht inhaltlich zum Ordnungsantrag. «Der Bundesrat steht Ihnen bereit, aber Sie entscheiden, ob sie darüber debattieren wollen.» Der Ständerat wollte nicht.

Parlament klärt Frage zu Hilfe für Sportclubs

Das Parlament hat am Donnerstag in aller Eile die letzte Frage beim angepassten Covid-19-Gesetz geklärt. Die Räte folgten bei den Finanzhilfen für Sportunternehmen dem Antrag der Einigungskonferenz, der sich im Grundsatz am Ansatz des Nationalrats orientiert.

Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs stehen À-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Bedingung für die Inanspruchnahme ist, dass die Clubs Saläre kürzen. Umstritten war das Referenzdatum für Lohnkürzungen in Sportclubs, die finanzielle Hilfen beanspruchen.

Auf Antrag der Einigungskonferenz sind für die Berechnung dieses durchschnittlichen Einkommens nun die Einkommen der Angestellten in der Saison 2018/2019 massgeblich – so, wie es der Nationalrat wollte. Der Bundesrat kann aber auf Gesuch hin auch die Einkommen der Angestellten mit Stichtag am 13. März 2020 berücksichtigen. Dieses Datum entspricht dem Antrag des Ständerats.

So sollte es für alle Clubs möglich sein, einen gangbaren Weg zu finden, sagte Esther Friedli (SVP/TG) im Namen der Einigungskonferenz. Mit dieser Regelung wurde dem Ständerat eine Brücke geschlagen.

Mit dem Segen des Parlaments: Professionellen Sportclubs stehen À-fonds-perdu-Beträge von total 115 Millionen zur Verfügung.

Lohnsenkungen, die im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundes aufgrund der Covid-19-Epidemie bereits vorgenommen wurden, sollen angerechnet werden. Der Bundesrat kann zudem Ausnahmen für Clubs vorsehen, deren Gesamtlohnsumme erheblich tiefer ist als der Ligadurchschnitt. Finanzminister Ueli Maurer erachtete die Lösung als sinnvoll.

Der Nationalrat stimmte dieser Regelung am Donnerstagmorgen mit 170 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen. Der Rat sprach zudem mit 186 zu 2 Stimmen für Dringlichkeit des Covid-19-Gesetzes aus, im Ständerat sollte die Abstimmung am Donnerstag noch stattfinden. Sagt er auch Ja, können die Gesetze nach der Schlussabstimmung am Freitag in Kraft gesetzt werden.

Bundesbudget steht mit einem Defizit von 6,1 Milliarden Franken

National und Ständerat haben sich am Mittwoch geeinigt – das Bundesbudget 2021 ist unter Dach und Fach. Für 2021 ist ein Minus von 6,1 Milliarden Franken budgetiert. Die Ausgaben belaufen sich auf 82 Milliarden Franken.

Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat die Bundesbeteiligung von insgesamt 1,9 Milliarden Franken an den Härtefallmassnahmen am Mittwoch genehmigt. Der Bundesrat hatte die höhere Beteiligung am vergangenen Freitag vorgeschlagen – im Hinblick auf strengere Corona-Massnahmen in den nächsten Wochen. Diese Ausgaben werden ausserordentlich abgerechnet. Bei der ausserordentlichen Rechnung wird Stand Mittwochmorgen mit einem Defizit von 4,8 Milliarden Franken gerechnet, wie Finanzminister Ueli-Maurer sagte.

Finanzminister Ueli Maurer erläutert im Nationalrat das Bundesbudget. (15. Dezember 2020)

Die Ausgaben für die Covid-Kredite belaufen sich damit auf 6,6 Milliarden Franken. Angesichts dieser Mehrausgaben hatte Finanzminister Maurer die Räte zu Beginn der Budgetdebatte davor gewarnt, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Ausgaben zu erhöhen. Es handle sich um ein ausgeglichenes Budget – und explizit nicht um ein Sparbudget, erklärte er. National- und Ständerat sind dieser Aufforderung schliesslich auch mehrheitlich gefolgt. Von grösseren Aufstockungen bei einzelnen Budgetposten hat der Rat abgesehen.

So sind 2021 im Bundesbudget insgesamt 2,2 Milliarden Franken für Einkommensverluste vorgesehen. Weiter wurden Kredite gesprochen für die Kultur (130 Millionen Franken), den Transport (514 Millionen Franken), die Rekapitalisierung von Skyguide (250 Millionen) und für die Solidarbürgschaften (1 Milliarde).

Mehr Geld für Landwirtschaft und Bildung

Bei den anderen Budgetposten, die zu Diskussionen führten, folgte der Ständerat bei der Landwirtschaft dem Nationalrat, der die Direktzahlungen etwa auf dem Niveau vom vergangenen Jahr belassen und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen kürzen wollte. Die Mittel für die Direktzahlungen belaufen sich damit auf 2,812 Milliarden Franken. Acrosope, das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, erhält vier Millionen Franken mehr als vom Bundesrat budgetiert.

Die Mittel für die Berufsbildung werden um 5,1 Millionen Franken auf 57,5 Millionen Franken erhöht. Im Gegenzug verzichten National- und Ständerat darauf, die Gelder für die ETH und andere Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung zu erhöhen.

Auch die Gelder für die Mobilität von Studierenden werden ins Budget aufgenommen – obwohl der Bundesrat noch keine Botschaft dazu verabschiedet hat. Konkret geht es um das Austauschprogramm Erasmus+ der Europäischen Union. Der Bundesrat hat diese Verhandlungen noch nicht zu Ende geführt.

Kinderrechte und Kultur

Bei den Geldern für die Kinderrechte und den Kinderschutz hat der Ständerat schliesslich auf die Linie des Nationalrats eingelenkt. Der Bundesrat hatte für diesen Budgetposten 1,13 Millionen vorgesehen – nun sind es 2 Millionen Franken.

Bei der Kultur hat das Parlament seinen Entscheid vom September bestätigt und die damals beschlossenen Gelder im Umfang von 5,6 Millionen Franken freigegeben.

Schliesslich beschlossen die beiden Kammern, dass die Sicherheit im Bundeshaus erhöht werden soll, und auch bewaffnetes Sicherheitspersonal eingesetzt werden soll. Der dafür notwendige Kredit bei der Sicherheit wurde um 1,5 Millionen Franken erhöht.

Nationalrat gegen Kopfbedeckungsverbot an Schulen in der Verfassung

Der Nationalrat will nichts davon wissen, Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen mit einem Verfassungsartikel zu verbieten. Einer entsprechenden parlamentarischen Initiative gab er am Mittwoch mit 130 zu 51 Stimmen nicht Folge.

Jean-Luc Addor (SVP/VS) hatte mit dem Verfassungsartikel den Schulen ein Instrument in die Hand geben wollen gegen «bestimmte parallelgesellschaftliche Erscheinungsformen». Solche breiteten sich in der Gesellschaft aus und verhinderten die Integration.

Addor formulierte seinen Antrag als «generelles Kopfbedeckungsverbot» und meinte mit Kopfbedeckungen unter anderem den Hijab von Muslimas, aber beispielsweise auch Kapuzenpullover oder «viertelgedrehte Schirmmützen». Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) sah indes das islamische Kopftuch im Zentrum des Vorstosses. Dieser greife unverhältnismässig in die Religionsfreiheit ein, argumentierte im Namen der Kommission Irène Kälin (Grüne/AG).

In den Augen der Mehrheit ist es Sache der Schulbehörden, für einen reibungslosen Schulbetrieb zu sorgen. Die Minderheit hätte der Initiative Folge geben wollen. Mit dem Nein des Nationalrates ist die Initiative vom Tisch.

Parlament spricht Mittel für Teilnahme an EU-Forschungsprogramm

Die Schweiz soll bei der nächsten Generation des EU-Forschungsprogrammes Horizon dabei sein können. Das Parlament hat die dafür notwendigen Gelder in Höhe von 6,15 Milliarden Franken gesprochen.

Von diesen 6,15 Milliarden entfallen 5,42 Milliarden Franken auf Pflichtbeiträge für Horizon Europe, das Euratom-Programm, die internationale Infrastruktur für Fusionsforschung (Iter) und das Digital Europe Programme. 614 Millionen Franken sind als Reserve gedacht, 117 Millionen für nationale Begleitmassnahmen in der Schweiz.

Der Nationalrat folgte mit 138 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung. Einen Antrag der SVP, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, lehnte der Rat mit 135 zu 49 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Der Bundesbeschluss ist damit definitiv angenommen. Es gehe darum, die Fortsetzung einer guten Zusammenarbeit ohne Unterbruch zu sichern, sagte Bildungsminister Guy Parmelin.

Bundesrat Guy Parmelin spricht während der Wintersession im Ständerat. (15. Dezember 2020)

Nationalrat will junge und weibliche Flüchtlinge besser schützen

Flüchtlinge, die Opfer von Gewalt wurden – namentlich Frauen und Mädchen -, sollen einen besseren Zugang zur benötigten Gesundheitsversorgung erhalten. Das fordert der Nationalrat. Er hat eine Motion seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) angenommen.

Der Entscheid am Mittwoch fiel mit 114 zu 76 Stimmen bei 2 Enthaltungen. SVP und FDP waren dagegen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Sagt auch er Ja, soll der Bundesrat für eine schnellere Opferidentifikation sorgen. Konkret soll er die fachliche Betreuung für gewaltbetroffene, traumatisierte Geflüchtete in den Bundesasylzentren und den Zugang zu externen Angeboten ausbauen.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Justizministerin Karin Keller-Sutter anerkannte zwar die Unterversorgung im Bereich der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Verschiedene bereits eingeleitete Massnahmen erwiesen sich jedoch als wirksam für einen nachhaltigen Angebotsaufbau. Dem Anliegen der Motion werde also bereits nachgekommen.

Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter wird dem Anliegen der Motion bereits nachgekommen. (16. Dezember 2020)

Parlament schreibt Initiative für mehr Grenzwächter ab

Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine Standesinitiative abgelehnt, die eine Aufstockung des Grenzwachtkorps verlangt. Der Kanton Basel-Landschaft hatte die Initiative vor fünf Jahren eingereicht. Das Anliegen sei nun erfüllt, befanden beide Räte.

Die kantonale Initiative stammte aus einer Zeit, an der die Lage an der Grenze sehr angespannt war, sagte der Schaffhauser Thomas Minder (parteilos) für die vorberatende Kommission des Ständerats. Mit der Pandemie sei «die Lage bei der Migration» nun eine andere als vor fünf Jahren. Damals hatten beide Räte der Standesinitiative zugestimmt.

Auch mit dem Transformationsprozess, in dem die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in ein Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) umgebaut werde, sei die Motion weitgehend erfüllt, argumentierte Minder weiter. Hintergrund der neuen Struktur ist der Ruf des Parlaments nach mehr Personal an der Grenze und die Digitalisierung.

Der Ständerat folgte dieser Argumentation oppositionslos und schrieb die Initiative ab. Der Nationalrat hatte die Initiative bereits zuvor abgeschrieben.

Grenzwächter und Soldaten an der Grenze in Thonex bei Genf im April 2020.

Nationalrat lehnt Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene ab

Vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz soll es nicht grundsätzlich verboten werden, ins Ausland zu reisen. Der Nationalrat ist am Mittwoch nicht auf den Vorschlag des Bundesrats eingetreten. Eine Links-Rechts-Allianz stoppte die Pläne.

Die grosse Kammer folgte der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Der Entscheid für Nichteintreten fiel mit 117 zu 72 Stimmen. Gegen die Vorlage wehrten sich SVP, SP und Grüne, dafür waren FDP, Mitte und GLP.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Tritt dieser ebenfalls nicht auf den Gesetzesentwurf ein, ist die Vorlage vom Tisch. Tritt die kleine Kammer ein und stimmt sie den Änderungen in der Gesamtabstimmung zu, ist erneut der Nationalrat am Zug.

Wechsel des Geschlechtseintrages wird einfacher

Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Das Parlament hat einer Änderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt.

Mit dieser können Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, den Wechsel vollziehen zu wollen, mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken, indem sie dort persönlich vorsprechen.

Jedes Kind muss nach der Geburt innert drei Tagen mit Namen, Abstammung und Geschlecht beim Zivilstandsamt angemeldet werden. Kann das medizinische Fachpersonal das Geschlecht des Neugeborenen nicht bestimmen, muss das Kind trotzdem mit einem männlichen oder weiblichen Geschlecht angemeldet werden. Das Geschlecht und der Vorname können später nur in einem administrativen oder gerichtlichen Verfahren geändert werden.

Bis vor wenigen Jahren war die Änderung des Geschlechtseintrages sogar erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung möglich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, müssen Transmenschen weiterhin grosse Hürden überwinden. Mit dem einfachen Eintrag im Personenregister will der Bundesrat den Betroffenen das Leben erleichtern.

Zustimmung der Eltern umstritten

Um eine Einführung eines dritten Geschlechts ging es nicht. Im Register gibt es weiterhin nur die Kategorien weiblich und männlich. Eine Änderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse bleiben unverändert.

Zuletzt umstritten war im Parlament noch, ob Minderjährige und Menschen mit Beistand dafür eine Zustimmung der Eltern respektive des gesetzlichen Vertreters brauchen. Der Nationalrat lehnte dies ab. Der Ständerat erachtet dies aber als nötig. Er kam dem Nationalrat aber mit dem Vorschlag von Andrea Caroni (FDP/AR) insofern entgegen, dass eine Zustimmung nur vor der Vollendung des 16. Lebensjahr notwendig ist.

Mit Ausnahme der SVP-Fraktion ging der Nationalrat am Mittwoch auf den Kompromiss ein – mit einem Stimmverhältnis von 124 zu 47 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die SVP sei der festen Überzeugung, dass dieser Kompromiss nicht im Dienste der jungen Personen ist, sagte Sprecher Mauro Tuena (ZH). Das Schutzbedürfnis zwischen 16 und 18 Jahren sei etwas geringer, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Bundesrat unterstütze daher den Kompromiss. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Covid-19-Gesetz wird ein Fall für die Einigungskonferenz

Das Covid-19-Gesetz, die Grundlage für die Unterstützung von Härtefällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, muss in die Einigungskonferenz. Umstritten ist das Referenzdatum für Lohnkürzungen in Sportclubs, die finanzielle Hilfen beanspruchen.

Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs stehen À-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Das steht bereits fest. Bedingung für die Inanspruchnahme ist, dass die Clubs Saläre kürzen, etwa von Spielerinnen und Spielern.

Umstrittenes Referenzdatum

Der Nationalrat will als massgebliche Referenzgrösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/2019 setzen, der Ständerat das Stichdatum 13. März 2020, den Tag des Beginns des Lockdown im März. Der Stichtag sei die Verbindung zur Covid-Krise, ergänzte Christian Levrat (SP/FR).

Mit 22 zu 20 Stimmen hielt die kleine Kammer an diesem Datum fest. Die Minderheit hätte sich dem Nationalrat anschliessen wollen. So könnte eine vollständige Saison als Grundlage genommen werden. Die Endphase einer Saison mit den Prämien sei entscheidend für die Einkommen, begründete Hannes Germann (SVP/SH) den Antrag.

In der Formulierung umstritten ist die Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen. Der Nationalrat will ab Anfang Dezember 2020 und bis Ende März 2021 Löhne bis 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigen, dem Mindesteinkommen im Gastgewerbe.

Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt, ab 4340 Franken gilt die übliche Regelung. Ruedi Noser (FDP/ZH) warnte im Rat davor, diese Notregelung in einen Dauerzustand zu überführen.

Kurzarbeit voll entschädigen

Geeinigt haben sich die Räte hingegen bei der Bemessung von Härtefällen. Es soll nicht nur das gesamte Vermögen berücksichtigt werden, sondern auch ungedeckte Fixkosten. Das hat der Nationalrat in die Vorlage eingebracht, der Ständerat hat sich nun angeschlossen.

Auch die Regelung der Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige ist unter Dach und Fach. Personen gelten demnach als massgeblich eingeschränkt, wenn sie eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben.

Es setzte sich die Reglung des Nationalrates durch. Bundesrat und Ständerat hatten zunächst beim geltenden Recht bleiben und eine Verlustschwelle von 55 Prozent festschreiben wollen.

Nationalrat wartet auf Resultate des Bundesrats zum Rahmenabkommen

Der Nationalrat hat am Mittwoch an einer ausserordentlichen Session das EU-Rahmenabkommen thematisiert. Die Debatte zeigte erneut: Das ausgehandelte Abkommen ist in der Schweiz derzeit nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat hat eine schwierige Aufgabe.

Der Bundesrat hatte am 11. November seine Position zum Rahmenabkommen festgelegt, sie allerdings nicht öffentlich kommuniziert. Der Bundesrat wolle seine Position nicht offenlegen, um den «Spielraum für die Schweiz zu bewahren», hatte Bundesratssprecher André Simonazzi den Entscheid begründet.

Die EU-Kommission hat derzeit wegen verschiedenen anderen offenen Dossiers keine Zeit für Gespräche über Präzisierungen in den Bereichen Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen. Laut Aussenminister Ignazio Cassis wird sich das aber in den nächsten Tagen ändern.

Kein Plan B

Für die SP sind insbesondere Verbesserungen beim Lohnschutz unabdingbar, wie Fraktionschef Roger Nordmann (VD) sagte. Sibel Arslan (Grüne/BS) forderte vom Bundesrat eine «baldige verbindliche Klärung der offenen Punkte».

Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) will den Klärungen eine Chance geben. «Das Schweizer Volk muss über das Ergebnis abstimmen können.» Roland Fischer (GLP/LU) war gleicher Meinung. Er sprach im Namen seiner Fraktion von einem «guten Vertrag».

Kritischer war Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL): «Ohne weitere Konzessionen wird der Vertrag weder im Parlament noch beim Volk eine Mehrheit finden.» Weil noch kein Plan B existiere, sei noch unklar, was passiere, wenn das Abkommen nicht zustande komme.

Verbindliche Klärungen

Die Landesregierung will 2021 den Prozess zum Abschluss des Abkommens und zur Verabschiedung einer Botschaft fortsetzen, wie es in den Jahreszielen heisst. Das ist der SVP zu vage: Sie verlangte in einem ersten Vorstoss, dass die Klärungen verbindlich im Vertragstext festgehalten werden sollen.

Der Bundesrat erwecke den Anschein, dass er sich mit unverbindlichen Erklärungen seitens der EU zufriedenstellen lassen könnte, argumentierte SVP-Sprecher Andreas Glarner (AG). Die notwendige rechtliche Sicherheit bezüglich der offenen drei Punkte könne jedoch nur mittels Anpassungen im Vertragstext selber erreicht werden.

Bundesrat an der Arbeit

Aussenminister Cassis entgegnete, dass nicht die Form der Lösungen entscheidend sei, sondern der Inhalt. Der Bundesrat habe seit Sommer 2019 mit den Kantonen und Sozialpartnern zusammengearbeitet, um intern breit abgestützte Lösungen für die noch zu klärenden Punkte zu finden.

Nicht die Form der Lösungen sei entscheidend, sondern der Inhalt: Bundesrat Cassis an der Session.

«Der Bundesrat wird das institutionelle Abkommen nur unterzeichnen, wenn für die offenen Punkte zufriedenstellende Lösungen vorliegen», sagte Cassis. Dies setze namentlich voraus, dass die Lösungen für beide Parteien verbindlich seien, damit die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet sei. Das Anliegen der Motion sei deshalb bereits erfüllt.

Die grosse Kammer lehnte den Vorstoss mit 111 zu 64 Stimmen bei 19 Enthaltungen ab. Dieser ist damit vom Tisch.

«Beziehungen auf Augenhöhe»

Mit einer zweiten Motion verlangte die SVP-Fraktion, das institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, das Vorhaben abzuschreiben und dies der EU klar und unmissverständlich mitzuteilen. Das Verhandlungsergebnis sei inakzeptabel, sagte Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG). Er plädierte für «Beziehungen auf Augenhöhe» mit der EU, eine dynamische Rechtsübernahme widerspreche dem.

Auch diese Motion lehnte der Nationalrat ab – mit 142 zu 52 Stimmen. Cassis sagte, dass der Bundesrat den Kontakt mit der Europäischen Kommission wiederaufgenommen habe. Ziel sei ein «grösstmöglicher Marktzugang mit grösstmöglicher Souveränität».

Der Ständerat hat am Donnerstag ebenfalls eine ausserordentliche Session zum Thema auf dem Programm. Traktandiert sind ebenfalls zwei Motionen der SVP.

Martha Niquille ist neue Bundesgerichtspräsidentin

Martha Niquille (CVP) ist neue Präsidentin des Bundesgerichts. Sie ist am Mittwoch von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt worden, allerdings nicht ohne Nebengeräusche.

Der National- und der Ständerat wählten Martha Niquille am Mittwoch mit 173 von 174 gültigen Stimmen zur neuen Präsidentin für die Amtszeit 2021 bis 2022 gewählt. 53 Stimmzettel wurden leer eingelegt. Niquille wird Nachfolgerin von Ulrich Meyer (SP).

Dutzende leere Stimmzettel

Neuer Vizepräsident des Bundesgerichts wird Yves Donzallaz (SVP). Er erhielt 160 von 161 gültigen Stimmen. Bei dieser Wahl wurden 62 Stimmenzettel leer abgegeben.

Niquille ist seit vier Jahren Vizepräsidentin des Bundesgerichtes. Donzallaz ist drittes Mitglied der Verwaltungskommission. Beide waren vom Bundesgericht vorgeschlagen worden. Die Gerichtskommission (GK) hatte sie ohne Gegenkandidaten nominiert, aber nicht einstimmig.

Martha Niquille und Ulrich Meyer. (Archivbild)

Kritik gab es an Niquille und Donzallaz im Zusammenhang mit einer Untersuchung von Mobbing- und Sexismusvorwürfen am Bundesstrafgericht. Als Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesgerichts waren beide Kandidierenden an dieser Untersuchung beteiligt.

Eine von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) angeführte Minderheit beantragte deshalb Rückweisung und forderte zwei neue Wahlvorschläge vom Bundesgericht. Ihr Antrag wurde mit 168 zu 54 Stimmen abgelehnt.

Vertrauen auf dem Spiel

Das Vertrauen in die Institutionen und die Professionalität der Aufsicht, stünden auf dem Spiel, sagte Schwander zum Antrag. Auch habe die Aufsicht des Bundesgerichts nicht eingegriffen, als bei Fifa-Fällen in Bellinzona die Verjährung drohte. Urteile konnten im so genannten Sommermärchen-Prozess im März nicht gefällt werden.

Die Mehrheit der Gerichtskommission kam indes zum Schluss, dass Niquille und Donzallaz für die neuen Funktionen geeignet seien. Beide seien ausführlich angehört worden und hätten ihr Verhalten erklären können, sagte Kommissionspräsident und Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR).

Bundesbudget steht mit einem Defizit von 6,1 Milliarden Franken

National und Ständerat haben sich am Mittwoch geeinigt – das Bundesbudget 2021 ist unter Dach und Fach. Für 2021 ist ein Minus von 6,1 Milliarden Franken budgetiert. Die Ausgaben belaufen sich auf 82 Milliarden Franken.

Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat den Nachtragskredit von 1,5 Milliarden Franken für die Härtefälle am Mittwoch genehmigt. Der Bundesrat hatte diesen Betrag am vergangenen Freitag vorgeschlagen – im Hinblick auf strengere Corona-Massnahmen in den nächsten Wochen. Diese Ausgaben werden ausserordentlich abgerechnet. Bei der ausserordentlichen Rechnung wird Stand Mittwochmorgen mit einem Defizit von 4,8 Milliarden Franken gerechnet, wie Finanzminister Ueli-Maurer sagte.

Die Ausgaben für die Covid-Kredite belaufen sich damit auf 6,6 Milliarden Franken. Angesichts dieser Mehrausgaben hatte Finanzminister Maurer die Räte zu Beginn der Budgetdebatte davor gewarnt, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Ausgaben zu erhöhen. Es handle sich um ein ausgeglichenes Budget – und explizit nicht um ein Sparbudget, erklärte er. National- und Ständerat sind dieser Aufforderung schliesslich auch mehrheitlich gefolgt. Von grösseren Aufstockungen bei einzelnen Budgetposten hat der Rat abgesehen.

So sind 2021 im Bundesbudget insgesamt 2,2 Milliarden Franken für Einkommensverluste vorgesehen. Weiter wurden Kredite gesprochen für die Kultur (130 Millionen Franken), den Transport (514 Millionen Franken), die Rekapitalisierung von Skyguide (250 Millionen) und für die Solidarbürgschaften (1 Milliarde).

Kleine Kammer fordert umfassenden Medienartikel

Der Ständerat will den Medienartikel in der Bundesverfassung so ändern, dass nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch Presseunternehmen direkt gefördert werden könnten. Er hat am Dienstag einer parlamentarischen Initiative mit 24 zu 16 Stimmen Folge gegeben.

Die Initiative stammt von alt Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI). Die Presse bleibe für die Meinungsbildung bei Wahlen und Abstimmungen nachweislich das wichtigste Medium, hatte er seinen Vorstoss begründet. Wie Radio und Fernsehen würde die Presse einen Service public erfüllen. Dies rechtfertige eine direkte Presseförderung.

Alle Sparten und Technologien

Lombardi schlug deshalb einen «Medienartikel» für die Verfassung vor, der sämtliche Sparten umfasst und technologie-neutral formuliert ist. Auch die Mehrheit der Fernmeldekommission des Ständerats (KVF-S) erachtet die Initiative als sinnvoll, wie Präsident Stefan Engler (CVP/GR) ausführte.

Der Handlungsspielraum des Bundes solle grösser werden, angesichts neuer Technologien und dem veränderten Berufsbild der Journalisten, fand Engler. Unterstützung erhielt die Initiative von SP, Grünen und den Vertreterinnen und Vertretern der Mitte-Fraktion.

Beat Rieder (CVP/VS) stellte fest, dass bei der gedruckten Presse eine bisher nicht gesehene Konzentration laufe, vor allem in der französischsprachigen Schweiz. «Fast jedes Jahr verschwinden Titel.» Charles Juillard (CVP/JU) legte ein Wort ein für regionale Medien. Diese brauchten Sicherheit.

FDP verweist auf Pressefreiheit

FDP und SVP lehnten den Vorstoss ab. Die im Parlament hängigen Massnahmen zur Unterstützung der Medien könnten mit der aktuellen Verfassungsbestimmung umgesetzt werden, sagte Olivier Français (FDP/VD). Die verlangte Verfassungsänderung laufe der Pressefreiheit und der Meinungsvielfalt zuwider.

Wolle man Medien helfen, brauche es gezielte Eingriffe auf Gesetzesstufe, fand Français und warf die Frage auf, weshalb per Verfassungsbestimmung private Unternehmen unterstützt werden sollten.

Der Ständerat will in der Bundesverfassung verankern, dass auch die gedruckte Presse von einer direkten staatlichen Förderung profitieren könnte.

Auch wenn eine konkrete Vorlage für die Unterstützung der Medien in Arbeit sei, sollte die Verfassungsgrundlage zur Medienförderung unter die Lupe genommen und allenfalls renoviert werden, hielt Paul Rechsteiner (SP/SG) dagegen. Zu den Bedenken von Français sagte er, dass die Verfassung die Medienfreiheit garantiere.

Direkte Presseförderung heute unmöglich

Der fragliche Artikel 93 der Bundesverfassung regelt heute lediglich Radio und Fernsehen. Andere Medien sind nur nebenbei erwähnt. Demnach ist «auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, Rücksicht zu nehmen».

Strittig ist auch die Formulierung der «anderen Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung». Es steht die Frage im Raum, ob für diesen Medienbereich Leistungsaufträge und damit einhergehende Fördergelder zulässig sind oder nicht.

Klar ist, dass der Bund heute keine verfassungsrechtliche Grundlage hat für die Regulierung und die direkte Förderung der Presse. Initiant Lombardi bezeichnete das als «nicht mehr zeitgemäss».

Umstrittene Förderung von Online-Medien

Kritiker des geltenden Medienartikels geben zu bedenken, dass die Presse neu auch im Vergleich zu Onlinemedien benachteiligt werden könnte. Im neuen Mediengesetz, über das der Nationalrat voraussichtlich im Frühling ein nächstes Mal diskutieren wird, sollen Onlinemedien neu förderberechtigt sein. Dieser Punkt ist aber umstritten.

Die Initiative geht nun an den Nationalrat. Dessen vorberatende Kommission hatte sich im September 2019 – also vor der Neubesetzung des Parlaments – mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung dagegen ausgesprochen. Würde das Parlament dennoch einer Verfassungsänderung zustimmen, wäre bei einer Abstimmung das Volks- und Ständemehr erforderlich.

Parlament legt Grundlage für weitere Härtefallgelder

Das Parlament hat die zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken, die der Bundesrat für Härtefälle im Kampf gegen die Corona-Krise zur Verfügung stellen will, im Covid-19-Gesetz gutgeheissen. Zudem sollen nicht nur Kulturunternehmen, sondern auch wieder Kulturschaffende unterstützt werden.

Der Bundesrat hatte am Freitag entschieden, weitere 750 Millionen Franken den besonders von der Krise getroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Kantone sollen 33 Prozent beisteuern. Weitere 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.

Eine Minderheit der Nationalratskommission, welche Zusatzbeiträge des Bundes an die Kantone auf 2 Milliarden Franken aufstocken wollte, scheiterte am Dienstag im Plenum deutlich mit 111 zu 82 Stimmen. SP, Grüne und GLP waren dafür.

Ursprünglich waren im Covid-19-Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.

Hilfe für Kulturschaffende

Zu den Anpassungen des Bundesrats vom Freitag gehören noch weitere Gesetzesänderungen. So sollen nicht mehr nur Kulturunternehmen ergänzende Ausfallentschädigung beantragen können, sondern auch Kulturschaffende. Das entspricht der Notregelung des Frühjahrs. Nach dem Ständerat stimmte dem auch der Nationalrat zu.

Ein Minderheitsantrag von der Ratslinken, die Hilfe für die Kultur auf 200 Millionen Franken zu verdoppeln, scheiterte ebenso wie der Vorschlag der SVP, beim geltenden Recht zu bleiben und keine zusätzlichen Hilfen für Kulturschaffende zu schaffen.

Umstrittene Details

Ausserdem sollen die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt werden. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent als Bestimmung. Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefallgelder selbst regulieren können und nicht so starr an diese 40 Prozent gebunden sein. So könnten die Bedürfnisse entsprechend der Situation aufgefangen werden, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Räte folgten diesem Antrag ebenfalls ohne Gegenstimme.

In den Details zur Ausgestaltung der Härtefallregeln bestehen jedoch noch Differenzen zwischen den Räten. Es geht etwa um die Frage, ob bei den Einbussen nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Der Nationalrat ist dafür, der Ständerat dagegen.

Kurzarbeit voll entschädigen

Zu reden gaben überdies die Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige. Geht es nach dem Nationalrat, gelten Personen als massgeblich eingeschränkt, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Bundesrat und Ständerat wollten bisher beim geltenden Recht bleiben und sahen eine Verlustschwelle von 55 Prozent vor.

Ohne Opposition stimmte die grosse Kammer einer Regel betreffend Kurzarbeit zu, wonach ab Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 tiefe Löhne bis 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigt werden. Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt.

Räte unter Zeitdruck

Noch nicht ganz einig sind sich National- und Ständerat bei den Finanzhilfen für professionelle und halbprofessionelle Sportclubs. Ihnen stehen À-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Der Nationalrat will als massgebliche Grösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/2019 setzen, der Ständerat das Stichdatum 13. März 2020 – das Datum, als die Covid-Krise begonnen hat und Fussball und Sportclubs gleichermassen traf.

Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Dieser wird sich voraussichtlich am Mittwoch mit dem Geschäft befassen. Bis zu den Schlussabstimmungen am Freitag muss das Geschäft bereinigt sein, damit es in Kraft treten kann.

Gesetz gegen Geldwäscherei erhält noch eine Chance

Die Verschärfung des Geldwäschereigesetzes ist noch nicht vom Tisch. Der Nationalrat hat am Dienstag die Vorlage an seine Kommission zurückgewiesen. Sie soll nun einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden. Im Zentrum stehen Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater. (Lesen Sie auch unseren Artikel: Gesetz gegen Geldwäscherei steht vor dem Aus).

Über 180 Länder, darunter die Schweiz, haben Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anerkannt. Der Bundesrat will Lücken und Schwachstellen in der heutigen schweizerischen Gesetzgebung beseitigen. Grund dafür sind auch die sogenannten Panama Papers, welche vor vier Jahren publik wurden. Mitgemischt haben da auch über tausend Schweizer Unternehmen, darunter viele Anwälte, die heikle Offshore-Konten betreuen.

Die Anwälte wehren sich vehement gegen neue Regeln – bisher mit Erfolg. Im Frühling war der Nationalrat nicht einmal auf die Vorlage eingetreten. Der Ständerat hatte das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Herbst zwar angenommen, aber die Sorgfaltspflichten für Anwälte und Treuhänder gestrichen. Diese müssten damit weiterhin keinen Verdacht auf Geldwäscherei melden.

Deutliche Mehrheiten

Das vorliegende Gesetz drohte nun im Nationalrat an einer Allianz von SVP, SP und Grünen zu scheitern. Ohne Regeln für Berater nütze die Vorlage nichts mehr, kritisierten die Gegner von links. Es gebe keinen Grund, dem internationalen Druck nachzugeben, immer mehr zu regulieren, argumentierte die SVP.

Im Kampf gegen die Geldwäscherei soll die Schweiz nicht ins Hintertreffen geraten.

Eine Mehrheit der grossen Kammer will der Vorlage nun aber eine letzte Chance geben. Sie trat mit 138 zu 50 Stimmen darauf ein und wies die Vorlage anschliessend mit einer Gegenstimme an die Kommission zurück, um eine erneute Detailberatung durchzuführen. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Frühling wieder in die grosse Kammer.

«Kleinster gemeinsamer Nenner»

Die Schweiz habe als international tätiger Finanzplatz ein grosses Interesse, den internationalen Standards zu genügen, sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Das fördere das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Kompetenz und die Qualität der Dienstleistungen. Sie plädierte dafür, nach Kompromissen zu suchen, «die weder schwarz noch weiss sind».

Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) sagte im Namen ihrer Fraktion, die Schweiz müsse ein Interesse an einem integren Finanzplatz haben. «Hinter jedem Geldwäschereitatbestand stehen Delikte wie Menschen- und Waffenhandel.» Es gelte nun, «immerhin den kleinsten gemeinsamen Nenner» zu finden. Das Pièce de Résistance seien aber Prüf- und Meldepflichten für Berater. Ohne solche werde die SP das Gesetz am Schluss nicht annehmen.

Keine zu grossen Erwartungen

Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) machte im Namen der Mitte-Fraktion klar, dass der Handlungsspielraum klein sei. Einer Integration von Regeln für Juristen werde die Mitte nicht zustimmen, «auch nicht in einer ‹Light›-Version». Man sei aber offen für Kompromisse im Bereich des Edelmetalls.

Finanzminister Ueli Maurer konstatierte, dass das Gesetz noch nicht reif sei. Er dämpfte aber sogleich die Erwartungen an die Kommission. «Erwarten Sie nicht, das Ei des Kolumbus zu finden.» Eine neue Diskussion sei aber immerhin besser, als das Geschäft zu beerdigen.

Druck wird bleiben

Mit einem Nein zum revidierten Geldwäschereigesetz würde die Schweiz riskieren, einmal mehr international ins Hintertreffen zu geraten. Die «Groupe d’action financière» (Gafi) würde in einem solchen Fall den Schweizer Finanzplatz verstärkt beobachten.

Gafi ist eine Arbeitsgruppe der G7-Staaten, deren Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen. Das Ziel der Gesetzesrevision war es ursprünglich, der Kritik der Gafi zu begegnen.

Nachtrag von 1,5 Milliarden für Härtefälle bewilligt

Der Nationalrat hat bei der Budgetberatung am Dienstag den Nachtragskredit von 1,5 Milliarden Franken für die Härtefälle genehmigt. Der Bundesrat hatte diesen Betrag am vergangenen Freitag vorgeschlagen – im Hinblick auf strengere Corona-Massnahmen in den nächsten Wochen.

Der Entscheid des Ständerats steht noch aus. Damit wird das Budget 2021 wohl mit einem Defizit von 6 Milliarden Franken abschliessen.

Des Weiteren hat der Nationalrat bei der Budgetberatung für das kommende Jahr weitere Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Die Mittel für die Bildung werden um 5,1 Millionen Franken auf 57,5 Millionen Franken erhöht. Im Gegenzug verzichtet der Nationalrat darauf, die Gelder für die ETH und andere Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung nicht noch weiter zu erhöhen.

Bei der Landwirtschaft bleiben die Direktzahlungen etwa auf dem Niveau vom vergangenen Jahr und werden nicht gekürzt – wie vom Bundesrat vorgesehen.

Damit bliebt zwischen National und Ständerat noch eine Differenz bestehen. Der Nationalrat hat mit 132 zu 55 an seinem Entscheid festgehalten, die Mittel für das Studentenaustausch-Programm Erasmus+ ins Budget aufzunehmen, obwohl der Bundesrat diese Verhandlungen noch nicht zu Ende geführt hat.

Bei den Geldern für die regionalen Flughäfen hat sich der Nationalrat hingegen dem Ständerat angeschlossen und die Unterstützungsbeiträge 2022 bis 2024 ins Budget aufzunehmen. Die Ausgaben für das kommende Jahr belaufen sich derzeit auf rund 82 Milliarden Franken. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

SDA/red