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LiveNews-Ticker zur Wintersession
+++ Parlament sagt Ja zur «Ehe für alle» +++ Neues Gesicht im Nationalrat

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom 30. November bis zum 18. Dezember halten National- und Ständerat im Berner Bundeshaus die Herbstsession ab.

  • Für Firmen in Härtefall-Situationen und für Profi-Sportvereine wird es wegen der Folgen der Pandemie mehr finanziellen Support geben.

  • Auf dem Traktandum steht auch das Rahmenabkommen mit der EU.

  • Der Nationalrat debattierte erneut um den Mieterlasse für die Geschäftsmiete und entschied sich mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen dagegen.

  • SVP-Wahlen: Wirtschaftsminister Guy Parmelin ist Bundespräsident, der Emmentaler Andreas Aebi neuer Nationalratspräsident, der Schwyzer Parteikollege Alex Kuprecht führt neu die kleine Kammer an. (Lesen Sie auch: Wie dieses SVP-Trio 2021 die Schweiz prägen will).

Ständerat verlangt Nachbesserungen bei der Agrarpolitik ab 2022

Der Ständerat hat die Agrarpolitik 2022+ auf Eis gelegt. Er hat am Montag mit 28 zu 16 Stimmen entschieden, die Vorlage erst zu beraten, wenn der Bundesrat mit einem Bericht Nachbesserungen geliefert hat. Das bedeutet mehrere Jahre Verzögerung für die Vorlage.

Nationalrat will Antibiotikaresistenzen vermehrt bekämpfen

Der Nationalrat will das Potenzial der Komplementärmedizin vermehrt nutzen, um die Gefahr von Antibiotikaresistenzen zu lindern. Er hat eine entsprechende Motion von Edith Graf-Litscher (SP/TH) am Montag knapp angenommen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Stimmt auch die kleine Kammer der Motion zu, muss der Bundesrat Forschungsprojekte fördern, die untersuchen, welchen Beitrag Behandlungstherapien aus der Komplementärmedizin zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen leisten können. Die Erkenntnisse daraus soll der Bundesrat anschliessend in Informationskampagnen, den Richtlinien und der Ausbildung berücksichtigen.

Untersuchungen zeigten, dass Ärztinnen und Ärzte mit einer komplementärmedizinischen Weiterbildung deutlich weniger Antibiotika als ihre konventionell tätigen Kolleginnen und Kollegen verschreiben, argumentierte die Motionärin. Dieses Potenzial gelte es zu nutzen.

Der Bundesrat empfiehlt den Vorstoss zur Ablehnung. Es liefen bereits verschiedene Projekte, die dem Anliegen der Motionärin nahekämen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Trotzdem stimmte die grosse Kammer mit 91 zu 88 Stimmen bei 9 Enthaltungen knapp für den Vorstoss.

Ständerat heisst neue Gelder für Corona-Härtefälle gut

Der Ständerat hat die zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken, die der Bundesrat für Härtefälle im Kampf gegen die Corona-Krise zur Verfügung stellen will, gutgeheissen. Zudem sollen nicht nur Kulturunternehmen, sondern auch wieder Kulturschaffende unterstützt werden.

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, weitere 750 Millionen Franken den besonders von der Krise getroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Kantone sollen 33 Prozent beisteuern. Weitere 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.

Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.

Hilfe auch für Kulturschaffende

Zu den Anpassungen des Bundesrats von Freitag gehören noch weitere Anpassungen. So sollen nicht mehr nur Kulturunternehmen ergänzende Ausfallentschädigung beantragen können, sondern auch Kulturschaffende. Der Rat stimmte dem zu.

Ausserdem sollen die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt werden. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent als Bestimmung. Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefall-Gelder selbst regulieren können und nicht so starr an diese 40 Prozent gebunden sein. So könnten die Bedürfnisse entsprechend der Situation aufgefangen werden, sagte Bundesrat Ueli Maurer. Der Rat folgte diesem Antrag ebenfalls ohne Gegenstimme.

Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefall-Gelder selbst regulieren können: Finanzminister Ueli Maurer (14. Dezember 2020)

Der Rat ist aber dagegen, dass der Bundesrat spezielle Branchenlösungen auch mit Branchenvertretern aushandeln zu können. Das bedeute ansonsten zu viel Lobbyismus.

Umstrittene Fixkosten

Diese genannten Punkte gehen auf die Änderungsanträge des Bundesrats vom Freitag zurück. Daneben sind noch Differenzen zwischen den Räten offen, die in den vergangenen zwei Wochen nicht bereinigt werden konnten.

Bei den Härtefällen geht es etwa um die Frage, ob bei den Einbussen nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Diese Frage soll aber aufgrund der neuen Ausgangslage in der Kommission noch einmal neu diskutiert werden, der Ständerat hat am Montag entsprechend noch keinen Entscheid gefällt.

Neuer Vorschlag für Nationalrat

Der Ständerat machte dem Nationalrat aber auch neue Vorschläge. Dabei geht es etwa um die professionellen und halbprofessionellen Mannschaftssport-Clubs. Ihnen stehen A-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Der Nationalrat wollte als massgebliche Grösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/19 setzen, der Ständerat das Stichdatum 12. Oktober 2020. Der Ständerat schlägt nun den 13. März 2020 – das Datum, als die Covid-Krise begonnen hat und Fussball und Sportklubs gleichermassen traf – als Stichtag vor..

Zahlreiche weitere Punkte wurden noch nicht besprochen, weil der Nationalrat zunächst am Zug ist. Dieser wird sich voraussichtlich am Dienstag mit dem Geschäft befassen. Danach ist wieder der Ständerat am Zug. Bis zu den Schlussabstimmungen muss das Geschäft bereinigt sein, damit es in Kraft treten kann.

Räte nähern sich Einigung beim revidierten ETH-Gesetz

Die Revision des ETH-Gesetzes ist auf der Zielgeraden. Bei der Frage nach dem Beschwerderecht für die ETH und Forschungsanstalten will der Ständerat eine Brücke bauen. Eine Differenz verbleibt aber noch.

Unklar war nämlich, ob den ETH und den Forschungsanstalten ein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates möglich sein sollen. Der Nationalrat wollte dies, Stände- und Bundesrat nicht. Ein Vermittlungsvorschlag von Benedikt Würth (CVP/SG) soll dem Nationalrat nun die Brücke für eine Einigung bauen.

Er schlägt vor, dass in einigen Bereichen eine Beschwerde möglich sei, in anderen, etwa im Personalbereich, müsse der ETH-Rat aber abschliessend entscheiden können. Der Bundesrat erachtet den Vorschlag als «elegant», wie Bildungsminister Guy Parmelin sagte. Über den Vorschlag aus dem Ständerat muss nun der Nationalrat entscheiden.

Uneinig sind sich die Räte weiterhin bei der Frage, ob der Bundesrat oder der ETH-Rat die interne Beschwerdekommission wählen soll. Der Ständerat möchte, dass der Bundesrat Wahlbehörde ist, Nationalrat und Bundesrat möchten diese Aufgabe beim ETH-Rat belassen. Der Rat hielt mit 31 zu 9 Stimmen an seinem ursprünglichen Entscheid fest. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Wie weiter in der Landwirtschaft?

Die Ausrichtung der Landwirtschaft ab 2022 ist Thema im Ständerat. Zunächst entscheidet der Rat aber, ob er die Vorlage beraten oder ob er sie – bis auf die Gelder für Direktzahlungen – auf Eis legen will. Das würde die Vorlage um Jahre verzögern.

Der Bundesrat will der Landwirtschaft in den Jahren 2022 bis 2025 zwar nicht weniger Geld zur Verfügung stellen, aber die Auflagen für die Direktzahlungen erhöhen, vor allem für mehr Umweltschutz. Auch beim Tierwohl, der Betriebsentwicklung, der Wertschöpfung am Markt und bei der sozialen Absicherung will der Bundesrat ansetzen.

Der Bundesrat will damit der Pestizidverbots- und der Trinkwasserinitiative neue Gesetzesbestimmungen entgegenstellen. Solche hat das Parlament allerdings inzwischen selbst ausgearbeitet; die Vorlage ist bei beiden Räten in der Beratung.

Die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) besteht aus vier Teilen. Drei davon, nämlich die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz, im Gesetz über das bäuerliche Bodenrecht sowie im Tierseuchengesetz, will die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) sistieren. Dies beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen und bei einer Enthaltung dem Rat.

Die rot-grüne Minderheit der WAK-S ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden: Sie will das Postulat ablehnen und stattdessen die ganze AP22+ beraten. Sonst werde die Gelegenheit verpasst, die Landwirtschaft auf die internationalen Entwicklungen und ökologischen Herausforderungen der kommenden Jahre vorzubereiten.

Beraten will die WAK-S hingegen den vierten Teil der AP22+, nämlich den Landwirtschafts-Zahlungsrahmen für die Jahre 2022 bis 2025. Der Bundesrat will ihn stabil halten und für Direktzahlungen insgesamt 13,8 Milliarden Franken zur Verfügung stellen.

Massnahmen zur Kostendämpfung bleiben in den Räten umstritten

Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen sind sich National- und Ständerat weiterhin uneinig. Der Nationalrat räumte am Montag zwei der fünf verbleibenden Differenzen aus – jene zu den Rechnungen und jene bei den Patientenorganisationen.

Mit einem Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Gestützt auf einen Expertenbericht hatte der Bundesrat dem Parlament vor einem Jahr ein erstes Massnahmenpaket mit vermeintlich unproblematischen Vorschlägen vorgelegt.

Landesweite Tarifstrukturen

Anders als der Ständerat hat der Nationalrat der Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 143 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen, sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern.

Ebenfalls anders als der Ständerat möchte der Nationalart, dass der Bundesrat subsidiär Änderungen anbringen kann, wenn sich die Tarifpartner nicht auf eine schweizweite Lösung einigen können.

Gestrichen hat der Nationalrat hingegen die Möglichkeit für den Bund, Organisationen zu subventionieren, die Patientinnen und Patienten bei der Interpretation und allenfalls bei der Anfechtung einer Rechnung zu unterstützen.

Experimentierartikel bleibt umstritten

Umstritten bleibt der geplante Experimentierartikel. Dieser erlaubt es, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zu erproben wie zum Beispiel Experimente für mehr Präventionen oder Kantonale Krankenkassen.

Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte im Rat, dass es sich beim Experimentierartikel um ein Schlüsselelement dieses Gesetzes handle. «Die Frage, die uns in den Kommissionen beschäftigte, war, wie können wir den Artikel so formulieren, damit er verfassungskonform ist?» Pilotprojekte müssten so eng definiert sein, damit sie im rechtlichen Rahmen sind – und dem werde die Version der vorbereitenden Kommission gerecht.

Der Nationalrat entschied sich schliesslich mit 109 zu 78 Stimmen für die relative enge Definition, die vom Bundesrat vorgeschlagen worden war.

Oppositionslos schloss sich der Nationalrat schliesslich beim Grundsatz für die Rechnungsausstellung dem Ständerat an. Die Leistungserbringer sollen ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen erstellen, sind sich nun beide Räte einig. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

Anpassungen Covid-Gesetz

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, zusätzlich 1,5 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen, um jene Unternehmen zu unterstützen, die am stärksten von den Corona-Massnahmen betroffen sind. 750 Millionen sollen gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern sollen. 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.

Ursprünglich waren im Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung von November um 400 Millionen und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.

Ständerat beginnt mit Beratung

Der Ständerat beugt sich am Montagnachmittag als Erstes über die neuerlichen Änderungen. Der Bundesrat hat am Freitag dem Parlament beantragt, die Änderungen noch in dieser Wintersession zu beschliessen.

Dazu gehören noch weitere Anpassungen. So sollen nicht mehr nur Kulturunternehmen Ausfallentschädigung beantragen können, sondern auch Kulturschaffende. Ausserdem sollen die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt werden. Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefall-Gelder selbst regulieren können, damit er die Bedingungen für Betriebe lockern kann, die allenfalls mehrere Monate schliessen müssen.

Mit dem Covid-19-Gesetz, das bereits in Kraft ist, werden notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert. Gegen das Gesetz dürfte ein Referendum zustande kommen.

Parlament will Pestizidrisiken verringern

Das Parlament hat eine Vorlage grundsätzlich gutgeheissen, mit der die Risiken für das Trinkwasser durch Pestizide verringert werden soll. Der Nationalrat hat die Vorlage der Ständerates gutgeheissen und ist in den Details fast immer der kleinen Kammer gefolgt.

Formell ist der von der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) ausgearbeitete Gesetzesentwurf zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Er soll den beiden Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.

Der Nationalrat verabschiedete die Vorlage am Donnerstag mit 122 zu 57 Stimmen der SVP und einzelner Mitglieder der Mitte-Fraktion.16 Ratsmitglieder – die meisten davon aus der Mitte- und der FDP-Fraktion – enthielten sich. Die Debatte war zeitweise emotional.

Zuletzt gaben Änderungen im Gewässerschutzgesetz zu reden. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) hätte bei massgeblichen Grenzwerten für die Überprüfung einer Zulassung den fraglichen Wirkstoff und relevante Abbauprodukte in Betracht ziehen wollen. Im Text des Ständerates wollte sie das Wort «relevant» ergänzen.

Umstrittenes Wort «relevant»

Marcel Dettling (SVP/SZ) warnte, dass mit der strengeren Formulierung der kleinen Kammer die Schweiz weniger Lebensmittel produzieren könnte. In den Augen der Mehrheit ist dem Schutz des Trinkwassers so Genüge getan, weil Abbauprodukte, deren Auswirkungen zu wenig bekannt seien, als relevant betrachtet werden.

Risiken für Trinkwasser und Umwelt durch Pestizide sollen verringert werden.

Eine rot-grüne Minderheit wollte dem Ständerat und dem Bundesrat folgen und setzte sich mit 103 zu 88 Stimmen durch, mit Hilfe der FDP und einzelnen Mitgliedern der Mitte-Fraktion. Sei der Wirkstoff erst einmal ins Grundwasser gelangt, sei es zu spät, sagte Beat Jans (SP/BS) und erinnerte an den Fall Chlorothalonil. Die Bauern müssten wissen, welche Wirkstoffe sie anwenden dürften.

Auch einen Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG), den Kantonen vorzuschreiben, bis 2035 für den Trinkwasserschutz Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse zu bezeichnen, hiess der Rat gut, mit 105 zu 89 Stimmen. Der Ständerat hatte im Herbst eine Motion mit dem selben Anliegen angenommen, über die der Nationalrat noch zu befinden hat.

Nährstoffverluste senken

Wesentliche Entscheide hatte die grosse Kammer bereits vergangene Woche gefällt – und blieb weitgehend bei der Linie des Ständerates. Aus Zeitgründen konnte sie die Vorlage nicht zu Ende beraten. Die meisten Minderheitsanträge von SP, Grünen und GLP für verbindlichere und griffigere Bestimmungen drangen nicht durch.

Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen gemäss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.

Gesenkt werden sollen auch die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 «angemessen reduziert» werden.

SP, Grüne und GLP hätten einen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen, gegenüber dem Mittel von 2014 bis 2016. Diese Formulierung hatte schon der Ständerat abgelehnt, gleiches tat der Nationalrat.

Abgelehnt hat es der Nationalrat auch, bei der Reduktion von Stickstoff und Phosphor neben der Landwirtschaft auch die anderen Anwender und Verursacher zu berücksichtigen. Dies hatte Landwirt Martin Haab (SVP/ZH) beantragt.

Offenlegungspflicht

Zusätzlich aufgenommen hat die grosse Kammer aber eine Offenlegungspflicht. Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, muss dem Bund Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe melden. Dies soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird. Der Rat hiess einen entsprechenden Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) gut.

Die Vorlage der WAK-S beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz. Sie geht nun zurück an den Ständerat.

Kleine Kammer verschiebt Diskussion über Härtefallhilfe

Die Räte sind einverstanden mit der Aufstockung der Geldmittel für die Härtefallhilfe in der Pandemie. Noch sind aber Details im angepassten Covid-19-Gesetz umstritten. Die Ständerat hat am Donnerstag entschieden, die Differenzbereinigung erst in der kommenden Woche fortzusetzen.

Grund dafür sind die bevorstehenden Entscheide des Bundesrats, die dieser voraussichtlich am Freitag treffen wird. Verschiedene Branchen müssen in den kommenden Wochen mit weiteren Corona-Einschränkungen rechnen, was für diese negative wirtschaftliche Folgen hat.

Kommisisonspräsident Christian Levrat (SP/FR) sagte, dass sich die Wirtschaftskommissionen beider Räte am Montag über das weitere Vorgehen einigen wollen. Das Ziel sei, in der dritten und letzten Sessionswoche auf mögliche Entwicklungen reagieren zu können.

Der Freiburger Ständerat Christian Levrat (SP) spricht in der Kleinen Kammer.

Das Parlament hatte in den vergangenen Tagen die finanziellen Hilfen für Unternehmen in Härtefallsituationen von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken aufgestockt. Der Bund leistet Hilfe, wenn sich auch die Kantone beteiligen. Gedacht sind diese Hilfen zum Beispiel für die Eventbranche, Schausteller, die Reise- und Gastronomiebranche.

Niemand wisse, was in der Pandemie noch bevorstehe, hatte Finanzminister Ueli Maurer am Mittwoch auf die Kritik an den ständigen Anpassungen geantwortet. Massnahmen würden bei Bedarf ergriffen. Maurer forderte aber gleichzeitig, an jene zu denken, «die diese Schulden einmal bezahlen müssen».

Nationalrat für unabhängige Meldestelle für Sport-Opfer

Eine neue unabhängige Meldestelle für Opfer von Missständen im Sport wird von einer grossen Mehrheit des Parlaments begrüsst. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat die Einführung einer solchen Anlaufstelle befürwortet.

Die Zustimmung zur entsprechenden Motion erfolgte mit 133 zu 44 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Der Ständerat hatte am Dienstag mit 26 zu 17 Stimmen dafür votiert. Auslöser sind die sogenannten «Magglinger Protokolle», die Ende Oktober im «Magazin» veröffentlicht wurden.

Darin hatten acht ehemalige Spitzen-Turnerinnen geschildert, wie sie im Leistungszentrum in Magglingen BE psychisch und physisch misshandelt worden seien. Seither gab es im Turnverband zahlreiche Rücktritte.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hatte deshalb nach Hearings mit Vertretern des Schweizerischen Turnverbandes (STV), von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport (Baspo) in einer Motion die Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlauf- oder Meldestelle für Opfer von Missständen im Sportbereich gefordert.

Sportministerin Viola Amherd ihrerseits hatte angekündigt, die Vorwürfe bezüglich der Trainingsmethoden im Nationalen Sportzentrum Magglingen BE extern aufarbeiten zu lassen. Das Baspo habe Swiss Olympic bereits 2019 damit beauftragt, eine solche Untersuchung zu evaluieren und bis Ende 2020 die Ergebnisse vorzulegen.

AHV-Nummer darf als Personenidentifikator verwendet werden

Die AHV-Nummer darf künftig als Personenidentifikator verwendet werden. Der Nationalrat ist beim umstrittensten Punkt im neuen Informationssicherheitsgesetz dem Ständerat gefolgt. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.

Der Nationalrat hatte zunächst am Mehrwert der Vorlage gezweifelt und war deshalb erst im zweiten Anlauf darauf eingetreten. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator in IT-Systemen lehnte er allerdings bis fast zuletzt ab. Er bevorzugte eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer.

Diese Variante hatte anfänglich auch der Bundesrat bevorzugt, kam dann aber davon ab. «Die Bundesbehörden sollten die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen können», sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd. Das neue AHV-Gesetz sehe die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden vor, zur Identifikation von Personen.

Am Donnerstag schloss sich der Nationalrat mit 140 zu 46 Stimmen von SVP und Grünen dem Ständerat an. Die Minderheit um Léonore Porchet (Grüne/VD) hätte beim eigenen Weg bleiben wollen. Sie argumentierte mit dem Datenschutz und der Gefahr gestohlener Identitäten.

Nationalrat fordert mehr Mittel für Bekämpfung von Menschenhandel

Der Bund soll weitere Mittel für die Bekämpfung von Menschenhandel zur Verfügung stellen. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion von Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) angenommen.

Die Schweiz sei Ziel- und Transitland für Menschenhandel, sagte Streiff-Feller im Rat. Gemäss dem im Jahr 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017-2020 (NAP) brauche es eine verstärkte Strafverfolgung für eine glaubwürdige Abschreckung und damit Ausbeutung sich nicht mehr lohne.

Gerade kleine Kantone mit kleinen Polizeikorps könnten die für eine effektive Strafverfolgung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für einschlägige Spezialisten bei Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft nicht oder nicht in ausreichendem Masse selbst aufbringen, sagte Streiff-Feller. Deshalb brauche es flankierende Massnahmen des Bundes.

Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte, dem Bundesrat sei die Bekämpfung von Menschenhandel ebenfalls wichtig. Deshalb unterstütze er auch die Massnahmen im NAP. Das Begehren der Motion sei jedoch Sache der Kantone. Der Bund leiste zudem schon Finanzhilfen. 400'000 Franken habe er namentlich für Präventionsprojekte bewilligt.

Der Bund stelle insgesamt genügend finanzielle Mittel zur Bekämpfung von Menschenhandel zur Verfügung, sagte die Bundesrätin. Es bestehe kein Anlass für einen Ausbau der Ressourcen. Zuerst sollten sich Kantone untereinander helfen. Schon heute sei die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich gut.

Die Motion geht nun in den Ständerat.

Nationalrat will Kinder vor Gewalt in der Erziehung schützen

Der Nationalrat will Kinder vor Gewalt schützen, die ihre Eltern oder Erziehungsberechtigte auf sie ausüben. Er fordert vom Bundesrat, den Schutz vor erzieherischer Gewalt im Zivilgesetzbuch zu prüfen und Lösungen vorzuschlagen.

Der Nationalrat überwies dazu mit 134 zu 46 Stimmen und bei 3 Enthaltungen ein Postulat von Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR). Körperliche Strafen in der Erziehung wirkten sich ein Leben lang aus, sagte Bulliard-Marbach im Rat. Die Schweiz sei gegenüber dem europäischen Umland im Rückstand, obwohl sie die Uno-Kinderrechtskonvention unterzeichnet habe.

Die SVP-Fraktion lehnte das Postulat ab. Sprecherin Monika Rüegger (OW) sagte, die relevanten Grundpfeiler zum Schutz des Kindes seien gesetzt, unter anderem mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die Eltern seien in der Pflicht bei der Erziehung, und da habe der Staat nicht hineinzureden.

Der Bundesrat dagegen war einverstanden mit dem Postulat. Er kann den gewünschten Bericht ausarbeiten.

Lässt sich der Schutz von Kindern gegen Gewalt in der Erziehung gesetzlich regeln? Der Nationalrat hat beim Bund einen Bericht bestellt. (Symbolbild)

Bisher drei Pass-Entzugsverfahren gegen terroristische Gefährder

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bisher drei Verfahren eröffnet, um terroristischen Gefährdern mit doppelter Staatsbürgerschaft den Schweizer Pass zu entziehen. Das sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch im Nationalrat.

Bereits in Rechtskraft erwachsen sei das Verfahren für eine Frau, die immer noch in einem Camp festsitze, sagte Keller-Sutter. Das zweite sei vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig und das dritte wegen Todes abgeschrieben worden. In etwa zehn weiteren Fällen liefen Ermittlungen.

Keller-Sutter gab dies in der Debatte zu einer Motion von Jean-Luc Addor (SVP/VS) bekannt. Dieser verlangte, so genannten Dschihadreisenden mit Schweizer und einer zweiten Staatsbürgerschaft den Schweizer Pass «systematisch» abzunehmen. Der Motionär renne daher offene Türen ein, sagte Keller-Sutter und beantragte Ablehnung. Die Motion wurde mit 95 zu 90 Stimmen abgelehnt.

Der Rat behandelte noch weitere Vorstösse aus der SVP-Fraktion ab zum Thema Terrorismus, lehnte sie aber allesamt ab. Sie forderten unter anderem eine Ausbürgerung auch von «Dschihadisten», die nur die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen und eine Verweigerung des Rückkehrrechts für «Dschihad-Touristen» in die Schweiz.

Nationalrat will gesetzliche Grundlage für Kesb-Gutachten

Der Nationalrat will eine gesetzliche Grundlage schaffen für qualitative Standards bei Gutachten zum Kinder- und Erwachsenenschutz (Kesb). Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion aus der Grünliberalen Fraktion mit 124 zu 60 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Der Bundesrat war gegen die Motion, weil er keinen zusätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene sah. Die Auswahl der geeigneten Behördenmitglieder sowie deren Aus- und Weiterbildung sei Sache der Kantone. Dem Bundesrat seien aber gute Grundlagen wichtig, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Rat. Auch wenn man nationale Standards einführe, könne ein Gutachten diese nicht erfüllen.

Beat Flach (GLP/AG) hatte das Anliegen damit begründet, dass die Qualität der Gutachten sehr unterschiedlich und stark von der Fachperson abhängig sei, die sie erstelle. Der Markt sei klein, es gebe nur wenige Gutachter. Der Schaden könne aber gross sein.

Die Gutachten seien immer eine zentrale Entscheidungsgrundlage für die Behörden, etwa bei Platzierungsentscheiden oder Entscheiden zur elterlichen Fürsorge. Deshalb müsse deren Qualität gut sein. Insofern seien gesetzliche Bestimmungen für die Erstellung von Gutachten notwendig.

Räte öffnen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Das Parlament öffnet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Differenzen in der vor sieben Jahren von den Grünliberalen angestossenen Vorlage bereinigt. Diese ist bereit für die Schlussabstimmung.

Damit dürfen gleichgeschlechtliche Paare künftig ebenso wie Frau und Mann eine Ehe eingehen. Verheiratete lesbische Paare erhalten zudem Zugang zur Samenspende. Die Bestimmungen, die das Parlament in die Vorlage eingefügt hat, trägt auch der Bundesrat mit. Anfänglich hatte er diese Frage später prüfen wollen.

Der Nationalrat folgte bei der Samenspende für Frauen-Paare der Formulierung des Ständerates. Demnach gilt die Ehefrau der Mutter als Mutter des Kindes, wenn dieses gemäss den Vorgaben im Fortpflanzungsmedizingesetz gezeugt worden ist, aber nicht nach einer Samenspende im Ausland. Das soll sicherstellen, dass das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gewährleistet ist.

«Historischer Schritt»

SP und Grüne sprachen im Nationalrat von einem historischen Schritt in Richtung Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren. «Es ist beinahe vollbracht», sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE) und erinnerte an den ersten Vorstoss der Grünen vor zwanzig Jahren im Schweizer Parlament. Mit der Gleichstellung der Geschlechter tue sich die Schweiz allerdings schwer, stellte Bertschy fest.

Der Ständerat hatte ausführlich über die Frage diskutiert, ob für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare die Verfassung geändert werden muss. Der fragliche Verfassungsartikel meine die Ehe zwischen Mann und Frau und müsse deshalb angepasst werden, fanden namentlich Vertreterinnen und Vertreter von SVP und CVP.

Die Räte haben sich geeinigt.: Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist bereit für die Schlussabstimmung. (Symbolbild)

«Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet», lautet der Artikel in der Bundesverfassung. Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit entgegneten der Minderheit, der Begriff der Ehe habe sich im Wandel der Zeit geändert, und auf Gesetzesstufe habe es immer wieder Änderungen gegeben, auch tiefgreifende.

Und im Nationalrat war bis zuletzt umstritten, ob der Zugang für Frauen-Paare zur Samenspende konform sei mit der Bundesverfassung. Einen Minderheitsantrag von Philipp Matthias Bregy (CVP/VS), die Samenspende deshalb aus der Vorlage zu nehmen, lehnte der Rat aber mit 133 zu 57 Stimmen aus der SVP- und der Mitte-Fraktion ab.

Ständerat will Hilfen für Kitas ausweiten

Von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung sollen mehr Institutionen profitieren. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat zugestimmt – anders als noch im September.

Die kleine Kammer stimmte mit 26 zu 14 Stimmen für den Vorstoss. Der Bundesrat muss nun die Mitte September ausgelaufene Covid-19-Verordnung über familienergänzende Kinderbetreuung rückwirkend so anpassen, dass die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in allen Kantonen gleichermassen unterstützt werden. Konkret sollen auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden.

Bisher wurden nur private Kitas unterstützt. Dies werde als ungerecht empfunden – insbesondere in der lateinischen Schweiz, wo viele Kitas subventioniert würden, argumentierte eine Mehrheit im Nationalrat – und nun auch im Ständerat.

Parmelin deutlich gewählt

Guy Parmelin ist im kommenden Jahr Bundespräsident, zum ersten Mal in seiner Karriere. Die Vereinigte Bundesversammlung hat den 61-jährigen SVP-Politiker am Mittwoch mit 188 von 202 gültigen Stimmen in das Amt gewählt.

In seiner Ansprache sagte Parmelin, die Wahl zum Bundespräsidenten freue ihn, ehre ihn und fordere ihn heraus. Es seien turbulente Zeiten. «Für die Bevölkerung war und ist die Pandemie ein Schock.» Er wolle im nächsten Jahr mit Engagement und Entschlossenheit eine wichtige Rolle in der Krisenbewältigung übernehmen – und zwischendurch auch etwas Optimismus verbreiten.

Parmelin will nach eigenen Angaben den Zusammenhalt des Landes ins Zentrum seines Präsidialjahres stellen. Solidarität sei besonders in Krisenzeiten wichtig. «Zusammen schaffen wir das», sagte Parmelin.

«Ein bisschen Deutschschweizer»

Alle müssten einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise leisten, sagte Parmelin. Der Zusammenhalt sei wichtig – zwischen Alt und Jung, zwischen Stadt und Land, über den Röstigraben hinaus und unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung.

«Ich verkörpere selber das Ganze», sagte Parmelin. Als französischsprachiger Meisterlandwirt aus einem kleinen Waadtländer Dorf sei er nun gewählter Bundespräsident und Wochenaufenthalter in einer grossen Schweizer Stadt. «Ich bin nicht nur noch ein Romand, sondern auch ein bisschen ein Deutschschweizer», so Parmelin.

«Er bleibt so, wie er ist»

Parmelin betonte weiter, dass er im nächsten Jahr zwar eine neue Rolle haben werde, deshalb aber nicht anders auftreten wolle als bisher. «Parmelin wird seinen Charakter nicht verändern, er bleibt so, wie er ist», sagte er in der dritten Person über sich selbst.

Bundesratssitzungen leiten

Parmelin wird ein Jahr lang als «primus inter pares» (Erster unter Gleichen) die Bundesratssitzungen leiten und Repräsentationspflichten wahrnehmen. In den Bundesrat gewählt worden war er im Dezember 2015. Er trat die Nachfolge von BDP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an und sorgte dafür, dass die SVP seither wieder zwei Bundesräte in der Landesregierung stellt.

Cassis wird Vizepräsident

Zum Vizepräsidenten wählte die Vereinigte Bundesversammlung den 59-jährigen Tessiner FDP-Bundesrat Ignazio Cassis. Er erhielt 162 von 191 gültigen Stimmen. Cassis wird damit voraussichtlich in einem Jahr zum Bundespräsidenten des Jahres 2022 gewählt.

Glückwünsche unter Präsidenten und Parteikollegen: Guy Parmelin (r.) erhält Blumen von Andreas Aebi.

Räte gedenken den verstorbenen Covid-19-Opfern

Die Vereinigte Bundesversammlung hat vor der Wahl des Bundespräsidiums am Mittwochmittag der über 5000 Covid-Opfer gedacht. Die Schweigeminute sollte laut Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) auch das Mitgefühl des Parlaments gegenüber den trauernden Hinterbliebenen ausdrücken.

Die Schweiz habe eine der höchsten Todesraten weltweit, sagte Aebi. «Wir wollen oft nicht wahrhaben, dass wir gegen den mikroskopisch kleinen Feind machtlos sind.» In den vergangenen Monaten seien oft diejenigen Menschen vergessen worden, die einen geliebten Menschen verloren hätten.

Am vergangenen Wochenende war für jedes Covid-Opfer auf dem Bundesplatz eine Kerze angezündet worden. Aebi sprach von einem «beeindruckenden Lichtermeer».

Der Nationalratspräsident hielt fest, dass das Parlament seine Arbeit in der Krise mache. Es habe es aber bisher versäumt, der Todesopfer und der trauernden Hinterbliebenen zu gedenken. «Wir trauern nun mit ihnen in dieser schweren Zeit und wünschen ihnen viel Kraft und Hoffnung.»

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Nationalrat lehnt Wiedereinführung von Covid-Krediten ab

Covid-Kredite im Solidarbürgschaftsprogramm sollen nicht auf den 1. Januar 2021 wieder eingeführt werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag von Grünen und SP abgelehnt. Finanzminister Ueli Maurer versprach jedoch, dass der Bundesrat an einem Hilfspaket arbeite.

Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz, das derzeit im Parlament beraten wird, wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt.

Die Gegenwart mit der zweiten Welle hat nun diese Vergangenheitsbewältigung schon wieder eingeholt. Am Dienstag beschloss der Bundesrat weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die Unternehmen wie zum Beispiel die Gastrobranche erneut empfindlich treffen dürften.

Härtefall-Regelung reicht der Linken nicht

Mit einem Minderheitsantrag verlangten SP und Grüne am Mittwoch, die Covid-Kredite ab dem 1. Januar 2021 wieder einzuführen. Regula Rytz (Grüne/BE) sagte, für KMU und Selbständige gebe es keine Umsatzentschädigung, die dem Namen gerecht werde. «Wir haben die Härtefall-Regelung im Covid-Gesetz und diese reicht nicht zum leben und nicht zum sterben – es braucht diese Kredite.» Deshalb müssten die Covid-Kredite wieder gewährt werden – zu den gleichen Bedingungen wie im Frühling.

Finanzminister Maurer argumentierte hingegen, dass das Bürgschaftsgesetz der Liquiditätssicherung diene und die Liquidität derzeit kein Problem sei. Es gebe aber tatsächlich Unternehmen, die Probleme hätten in dieser zweiten Welle, zum Beispiel die Gastronomie. Es sei jedoch nicht die Aufgabe des Steuerzahlers diesen Unternehmen erneut Kredite zu geben. Der Rat lehnte schliesslich den Antrag von SP und Grünen ab mit 125 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

SDA/red