Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Geldblog: Frage zur Steueroptimierung
Wo sind die Grenzen zur Steuer­hinterziehung?

Aus steuertechnischen Gründen temporär umziehen, ist keine gute Idee. Sparen lässt sich mit besseren Strategien.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Ich beabsichtige anstelle der Rente das Kapital zu beziehen. Das Kapital beträgt rund 2,3 Millionen Franken. Wenn ich diesen Kapitalbezug in meiner Gemeinde besteure, bezahle ich 250’000 Franken. Wenn ich den gleichen Betrag in Hergiswil NW besteuere, bezahle ich 120’000 Franken. Nun ist bekanntlich der 31. Dezember und in wenigen Kantonen der 1. Januar für die Besteuerung entscheidend. Wenn ich beispielsweise meinen Wohnsitz für 3 Monate nach Hergiswil NW verlege und danach zurück in den Kanton Bern ziehe, kann ich unter Umständen belangt werden? Wo sind die Grenzen der Steuerhinterziehung? Ich möchte nichts machen, was verboten ist, jedoch die Möglichkeiten nutzen, die sich bieten. Leserfrage von P.S.

Die Besteuerung von einem Kapitalbezug erfolgt unabhängig vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Allerdings spielt es in der Tat eine grosse Rolle, in welchem Kanton man beim Bezug des Pensionskassenkapitals wohnt und steuerpflichtig ist. Je nach Kanton kommen andere Steuertarife und unterschiedliche Berechnungsmethoden zum Zug, was dazu führt, dass man für den gleichen Kapitalbezug je nach Wohnort unterschiedlich hohe Steuern abliefern muss.

Dazu kommt, dass es je nach Höhe des Kapitalbezugs wiederum grosse Steuerunterschiede je nach Kanton kommt. Einzelne Kantone sind etwa bei einem kleineren Kapitalbezug attraktiv, nicht aber bei grossen Beträgen und umgekehrt. Man sollte auch die Progression beachten und somit detailliert auf der Basis der konkret zu erwartenden Kapitalbeträge und der entsprechenden Gemeinde und Kanton vergleichen. Auch auf Gemeindeebene gibt es bei der Kapitalauszahlungssteuer Unterschiede. Diese sind in der Regel aber nicht ganz so gross wie auf der Ebene der Kantone. (Finden Sie hier Ihr Steuerparadies)

Aufgrund Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass Sie für sich bereits einen detaillierten Vergleich vorgenommen haben und wissen, wo Sie, bezogen auf Ihre Situation, besonders attraktiv fahren würden. Wenn man – so wie Sie es erwähnen – dank eines Wohnortwechsel 100’000 Franken oder mehr an Steuern spart, kann es durchaus Sinn machen, seinen Wohnsitz fürs Alter zu verlegen. Anders als im Erwerbsleben spielt der Arbeitsweg keine Rolle mehr. Man kann auch Wohnorte in Betracht ziehen, die weiter von den grossen Zentren entfernt sind und allenfalls steuerlich attraktiver sind als der bestehende Wohnort.

Lebensmittelpunkt bedeutet, dass Sie wirklich dort leben, was sich auch an Ihrem Strom- und Wasserkonsum ablesen lässt.

Eine schlechte Idee wäre es aus meiner Sicht, wenn Sie Ihren Wohnort nur kurz für drei Monate – wie Sie es in Ihrer Frage ansprechen – in einen steuergünstigen Kanton verlegen würden. Das Problem wäre nicht, dass man Ihnen Steuerhinterziehung zur Last legen würde. Das wäre es nicht. Ihr Vorgehen würde aber mit grösster Wahrscheinlichkeit von Ihrem heutigen Wohn- und Steuerkanton als Steuerumgehung taxiert.

Keine Steuerumgehung könnte man Ihnen nur vorwerfen, wenn Sie tatsächlich Ihren Lebensmittelpunkt an den neuen Wohnort verlegen würden. Wenn Sie etwa ein Haus oder eine Eigentumswohnung am alten Wohnort besitzen, diese behalten, am neuen Wohnort nur kurz eine Wohnung mieten und dann wieder zurückgehen, wird Ihr Vorgehen nicht gelingen. Lebensmittelpunkt bedeutet, dass Sie wirklich dort leben, was sich auch an Ihrem Strom- und Wasserkonsum ablesen lässt. Sie müssten also wirklich am steuergünstigen Wohnort leben und zwar nicht nur für drei Monate, sondern dauerhaft. Selbst wenn Sie sechs oder neun Monate am neuen Wohnort leben, aber dann wieder an Ihren alten Wohnort zurückziehen, dürfte dies vom Fiskus als Steuerumgehung eingestuft werden. Auf jeden Fall wären Sie mit Schwierigkeiten konfrontiert.

Ich rate Ihnen ab, Ihren Wohnort nur für die Auszahlung der Kapitalbezugssteuern an einen steuergünstigen Wohnort zu verlegen. Wenn Sie sicher sein wollen, sollten Sie Ihren Wohnort dauerhaft verlegen, was im Alter durchaus reizvoll sein kann.

Sparen mit einer Teilpensionierung

Falls Sie dies nicht möchten, empfehle ich Ihnen anstelle eines Wohnortwechsels einen gestaffelten Bezug Ihrer Vorsorgegelder. Säule 3a-Gelder sollten Sie ohnehin in einem anderen Jahr beziehen als das Pensionskassenkapital. Auch Letzteres kann man gestaffelt beziehen, indem man sich teilpensionieren lässt, wenn dies Ihre Pensionskasse im Rahmen ihres Reglements so erlaubt. Sie würden Ihr Arbeitspensum zum Beispiel von 100 auf nur 60 Prozent reduzieren und könnten einen ersten Kapitalbezug vornehmen. Den Rest könnten Sie dann bei einer vollständigen Pensionierung in einem späteren Jahr beziehen.

Ihr Wohnkanton Bern akzeptiert eine steuerlich attraktive Teilpensionierung mit Teilkapitalbezug, sofern die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Reduktion des Beschäftigungsgrades um mindestens 10 bis 20 Prozent.

  • Die Reduktion ist von Dauer und beträgt mindestens ein Jahr.

  • Der Lohn wird entsprechend reduziert.

  • Der Bezug von Altersleistungen entspricht dem Ausmass der Reduktion des Beschäftigungsgrads.

  • Die Teilpensionierung und ihre Voraussetzungen sind im Vorsorgereglement verankert.

  • Es werden maximal drei Kapitalbezüge getätigt.

Mit einem solchen Schritt könnten Sie Ihre Steuer auch ohne aufwändigen Wohnortwechsel senken.