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AboGeldblog: Kapitalbezug oder Rente
Je tiefer der Umwandlungssatz, desto interessanter wird ein Kapitalbezug

Am besten massgeschneidert: Bei der Rentenentscheidung gibt es kein generelles Richtig oder Falsch.
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Ich (weiblich, 59 Jahre alt) arbeite Teilzeit und möchte mich frühzeitig pensionieren lassen. Das Altersguthaben beträgt rund 410'000 Franken. Der anwendbare Umwandlungssatz beträgt 4,05 Prozent. Es ist mir bewusst, dass aus steuerlicher Sicht ein Kapitalbezug wohl vorteilhafter wäre. Auf der anderen Seite bin ich gegenüber Kapitalanlagen sehr zurückhaltend und skeptisch eingestellt. Aufgrund einer kleinen Überbrückungsrente ist vorgesehen, dass ich den Bezug meiner AHV-Rente bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters aufschiebe. Ich bin unschlüssig, ob ich mich für die Rente oder den Kapitalbezug entscheiden soll oder ob allenfalls eine Mischform sinnvoll wäre – auch unter Berücksichtigung der anziehenden Inflation. Was meinen Sie? Mein Mann ist pensioniert. Er hat sich für den Rentenbezug entschieden und wir besitzen eine Eigentumswohnung, die mit 400'000 Franken belastet ist. Leserfrage von A.W.

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