Geldberater: Einlegerschutz beim KonkursWerden Hypotheken und Guthaben verrechnet?
Hypothekarverträge vieler Banken beinhalten ein Verrechnungsverbot. Warum sich Kunden möglichst dagegen wehren sollten.
Wie verhält es sich mit dem Einlegerschutz bei einer Bank, wenn man eine Hypothek bei dieser besitzt: Kann die Hypothek dem Guthaben direkt gegenübergestellt werden? Leserfrage von C.U.
Nein. Gemäss der Einlagensicherung Esisuisse darf die Bank Schulden des Kunden bei der Bank, wozu Hypothek zählen, nicht mit gesicherten Guthaben des Kunden verrechnen. Theoretisch kann laut Esisuisse bei Guthaben von mehr als den gesetzlich maximal gesicherten 100'000 Franken «abhängig vom individuellen Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Bank eine Verrechnung zulässig sein.»
Ich empfehle, ein Verrechnungsverbot in den Hypothekenverträgen möglichst nicht zu akzeptieren.
In der Praxis haben die meisten Banken in den letzten Jahren ein Verrechnungsverbot in Ihre Geschäftsbedingungen für Hypotheken aufgenommen. Ich rate Ihnen, Ihren Hypothekenvertrag sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank zu studieren. Dann sehen Sie, was bei Ihnen gilt. Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen ein Verrechnungsverbot enthalten ist, da sich die Banken rechtlich gut abgesichert haben.
Unabhängig davon ist eine Hypothek vom Zusammenbruch einer Bank nicht betroffen. Denn der Vertrag läuft weiter und Sie als Kunde würden dem Institut weiter Zinsen und Amortisationen schulden. Zudem müssten Sie die Hypothek bei Fälligkeit wie vertraglich vereinbart zurückzahlen. Darum ist das Verrechnungsverbot in den Verträgen heikel. Ich empfehle, ein solches in den Hypothekenverträgen möglichst nicht zu akzeptieren, was allerdings oft schwierig ist.
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