Geldblog: KonkursfallSind Fondsanteile und ETFs geschützt?
Klassische Anlagefonds und Exchange Traded Funds sind punkto Konkursschutz sichere Anlagevehikel. Geldberater Spieler erklärt, wieso.
Mein Depot ist bei der CS, die leider immer wieder für schlechte Schlagzeilen sorgt. Bei Schwierigkeiten der Bank bleiben die Aktien in meinem Besitz. Meine heutige Frage ist: Sind Fondsanteile und ETFs auch geschützt? Leserfrage von M.H.
Die Negativschlagzeilen rund um den US-Hedgefonds Archegos und die Finanzvehikel von Greensill bei der Credit Suisse sind ärgerlich und für die Bank schädlich. Dennoch ist die Bank nicht gefährdet. Mit einer Pflichtwandelanleihe hat sie am Finanzmarkt zusätzlich Geld aufgenommen, um die Kapitalbasis zu stärken. Dennoch ist es sinnvoll, dass man sich auch als Besitzer von Fondsanteilen oder Exchange Traded Funds ETF grundsätzlich Gedanken darüber macht, wie sicher diese sind, falls es an den Finanzmärkten erneut zu gravierenden Turbulenzen käme und auch Banken oder Fondsfirmen zusammenbrechen würden.
Bei Ihrer Fragestellung gilt es zu unterscheiden zwischen dem Risiko eines Konkurses der Depotbank und eines Konkurses der Fondsverwaltung. Wenn Ihre Depotbank Pleite gehen würde, wäre Ihr in Fonds investiertes Geld nicht einfach weg. Denn Wertschriften wie Fonds, Aktien oder Obligationen, welche Sie im Depot der Bank halten, bleiben auch im Konkursfall der Bank in Ihrem Besitz. Die Wertschriften würden dann auf eine andere Depotbank übertragen. Gefährdet sind indes allenfalls liquide Mittel, denn im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind nur liquide Mittel bis maximal 100’000 Franken je Kunde und Bank geschützt.
Komplexer wäre es, wenn eine Fondsfirma Konkurs geht. In einer solchen Konstellation würde gemäss den Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes das Anlegervermögen ausgesondert. Die Fonds gehen dadurch nicht einfach in die Konkursmasse, sondern bleiben ebenfalls in Ihrem Besitz, denn das Fondsvermögen ist nicht Teil der Bilanz der Fondsleitung. Sollte diese zusammenbrechen, wird das Fondsvermögen zugunsten der Anleger juristisch abgesondert. Dies führt dazu, dass bei klassischen Anlagefonds ein eigentliches Emittentenrisiko, wie wir es bei Strukturierten Instrumenten kennen, in der Regel nicht vorhanden ist.
Gegen das Anlagerisiko hilft auch ein guter gesetzlicher Anlegerschutz nichts. Das Anlagerisiko trägt man immer selbst.
Über das bereits erwähnte Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) stehen die Fondsfirmen und die Fonds unter der Überwachung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), welche für die Lancierung und Führung von Fonds strenge Auflagen macht. Einen guten Schutz bieten auch die an der Börse gehandelten Exchange Traded Funds ETF. Auch diese gelten als Sondervermögen und sind beim Konkurs des Anbieters geschützt.
Bei den an der Börse gehandelten Produkten gibt es aber wichtige Unterschiede, die man beachten sollte, wenn man hohen Wert auf Sicherheit im Konkursfall legt. Exchange Traded Commodities (ETC) beispielweise, welche Rohstoffe abbilden, weisen nicht den gleichen Schutz auf wie ETFs. Der Grund: Bei den Exchange Traded Commodities handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen. Und diese sind anders als die ETFs kein Sondervermögen.
Bei den ETFs sehe ich ein mögliches Risiko in der Wertpapierausleihe. Wenn hier eine Gegenpartei Konkurs geht, könnten Wertpapiere, die dem Fonds gehören, aber gegen eine Gebühr ausgeliehen wurden, gefährdet sein. Generell aber kann ich Sie beruhigen: Klassische Anlagefonds und Exchange Traded Funds sind punkto Konkursschutz sichere Anlagevehikel und profitieren von einem hohen gesetzlichen Anlegerschutz. Nicht geschützt sind Sie indes gegen das Anlagerisiko. Wenn es an den Märkten turbulent zu- und hergeht und die Kurse einbrechen, müssen Sie mit hohen Buchverlusten rechnen. Gegen das Anlagerisiko hilft auch ein guter gesetzlicher Anlegerschutz nichts. Das Anlagerisiko trägt man immer selbst. Darum sollte man sich immer genau überlegen, wie viel Anlagerisiken man eingehen will und kann.
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