Korruptionsfall bei den BundesbahnenSBB-Bauleiter soll Bestechungsgelder im Wert von 20’000 Franken angenommen haben
Ein Baumeister der SBB liess sich über Jahre hinweg bestechen. Da er seine offizielle E-Mail-Adresse verwendete, kam man ihm relativ leicht auf die Schliche. Der Fall wird jetzt am Bundesstrafgericht verhandelt.
Der Fall könnte für die SBB zum Imageproblem werden: Ein ehemaliger Bauleiter der Immobilienabteilung der Bundesbahnen hat über Jahre hinweg Bestechungsgelder für die Vergabe von Immobilienaufträgen angenommen. Der inzwischen pensionierte Baumeister vergab wiederholt Aufträge im Gesamtwert von 65’000 Franken an das gleiche Basler Architekturbüro. Dafür bezog er Bestechungsgelder im Wert von 20’000 Franken.
Aufgeflogen ist der Korruptionsfall, weil der angeklagte Basler Architekt die Bestechungsgelder in seiner Buchhaltung mit entsprechenden Schlagwörtern kennzeichnete: So soll er Zahlungen an den SBB-Bauleiter mit den Vermerken «SBB» und «Provisionen» gekennzeichnet haben, wie CH Media berichtet.
Auch der angeklagte SBB-Bauleiter ging bei seiner Kommunikation im Zusammenhang mit den Korruptionsfällen nicht besonders vorsichtig vor: Für die Korrespondenz mit dem Basler Architekten verwendete er seine SBB-Geschäfts-E-Mail-Adresse. Dadurch konnte die Bundesanwaltschaft den Mailverkehr der beiden rekonstruieren.
Der inzwischen 68-jährige Bauleiter mailte seinem Architektenfreund detaillierte Angaben zu den Preisen, die konkurrierende Architekturbüros für ausgeschriebene Projekte eingereicht hatten. Dadurch konnte dieser im Falle weiterer Angebotsrunden seine Konkurrenz unterbieten.
Bundesanwaltschaft kritisiert fehlende Kontrollmechanismen gegen Korruption
Ausgeschriebene Aufträge bis zu einem Wert von 10’000 Franken konnte der ehemalige SBB-Bauleiter selber vergeben und so den Basler Architekten bevorzugen. Weiter sind die beiden Männer wegen der Aushandlung überhöhter Honorare und der Abrechnung von gar nicht geleisteten Arbeitsstunden angeklagt.
Auch wenn es sich nur um verhältnismässig kleine Beträge handelt, schadet der Fall wohl dem Image der SBB. Die Bundesanwaltschaft kritisiert in ihrer Anklageschrift im Besonderen, «dass bei den SBB freihändige Vergaben an immer dasselbe Unternehmen problemlos möglich waren», dass es also keine Kontrollmechanismen gab, um diese Korruptionsfälle zu verhindern.
Der Prozess zum Bestechungsfall beginnt diesen Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Taten liegen bereits über zehn Jahre zurück. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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