Mehr Hilfe für gebeutelte FirmenWer nun Härtefallgelder erhält – und wer weiterhin nicht
Das Parlament hat entschieden, was punkto Wirtschaftshilfen neu gilt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Es ist vollbracht: Die Kommissionen des Parlaments konnten sich auf eine Lösung bei den Härtefallregeln einigen. Dies nach wochenlangem Ringen um einen Kompromiss. Am Donnerstag sagte der Ständerat einstimmig und der Nationalrat deutlich ja zum neuen Covid-Gesetz, worin die Härtefälle geregelt sind. Einzig neun Mitglieder der SVP-Fraktion haben abgelehnt. Am Freitag sagten beide Räte in der Schlussabstimmung Ja zu folgenden Punkten:
Wie viel Geld gibt es denn jetzt?
Neu sind statt 2,5 Milliarden Franken 10 Milliarden für Härtefälle vorgesehen. Damit einigten sich die Räte auf die tiefere Summe, die zur Debatte stand. Im Nationalrat waren bis zu 20 Milliarden Franken gefordert. Das hatte damit zu tun, dass der Nationalrat den Richtwert des Umsatzverlusts von 40 Prozent senken wollte. Damit hätten deutlich mehr Firmen Härtefallgelder in Anspruch nehmen können.
Durchgesetzt hat sich der Ständerat. In der Einigungskonferenz der beiden Räte traten die Ständeräte geschlossen auf. Zusammen mit den im Nationalrat noch unterlegenen Bürgerlichen reichte das für eine Mehrheit.
Wer kriegt denn nun genau Geld?
Ein Geschäft, das einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet, gilt als Härtefall. Ebenso, wenn das Unternehmen während mehr als vierzig Tagen auf Anordnung geschlossen war. Das sind noch immer die gleichen Regeln, wie sie bereits bestanden hatten. Wie oben erwähnt, ist eine Ausweitung der Umsatzklausel gescheitert.
Hilfe für grössere Unternehmen
Die wichtigsten Änderungen betreffen grössere Unternehmen. So können Firmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz mehr als 750’000 Franken an Härtefallgeldern erhalten. Von den Erweiterungen für grössere Firmen profitieren etwa Restaurantketten.
Diese Gelder sind aber an Regeln gebunden. Zum Beispiel: Wer mehr als 5 Millionen Franken erhält, muss selber Eigenmittel einschiessen. In welcher Höhe, ist offen. Der Bundesrat muss darüber noch entscheiden. Ebenso über weitere Details der Ausgestaltung für grössere Firmen.
Unternehmen, die in dem Jahr einen Gewinn erzielen, für das sie Härtefallgelder erhalten, müssen die Gelder zurückzahlen. Ursprünglich sollten die Rückzahlungen noch weiter gehen. (Lesen Sie hier den Kommentar dazu.)
Welche Kosten übernimmt der Bund?
Zur Debatte stand, dass der Bund 80 Prozent der Kosten bei kleineren Firmen übernehmen soll. Doch das kam im Parlament nicht durch. Der Bund übernimmt jetzt 70 Prozent der Gelder für kleinere Firmen und 100 Prozent der Kosten bei Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken. Die Kantone sind jedoch für die konkrete Prüfung aller Unternehmen zuständig.
Was ist nicht gelöst?
Weiterhin wird es kantonale Unterschiede geben: bei der Höhe der Auszahlungen, beim Tempo und bei der Form. So zahlen gewisse Kantone Darlehen statt À-fonds-perdu-Zahlungen, andere stellen von sich aus weitere Härtefallgelder zur Verfügung. So kann es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen. Eine entsprechende Harmonisierung kam im Parlament nicht durch. (Lesen Sie hier den Kommentar dazu).
Was ist mit Firmen, die nach dem 1. März 2020 gegründet wurden?
Bisher galt: Wer seine Firma nach dem 1. März 2020 gegründet hat, ging leer aus. Neu erhalten Firmen, die bis 1. Oktober 2020 gegründet wurden, Härtefallgelder. Weiter wollte das Parlament nicht gehen: Ein Antrag, eine solche Datumsgrenze ganz wegzulassen, wurde abgelehnt.
Wer also nach dem 1. Oktober eine Firma gegründet oder die Geschäftstätigkeit aufgenommen hat und danach das Geschäft auf Anordnung der Behörden schliessen musste, erhält nichts. So soll möglicher Missbrauch verhindert werden.
Was wurde sonst noch entschieden?
Im Covid-Gesetz verankert sind neu auch Hilfen, um weitere Lücken in der Unterstützung zu füllen. (Lesen Sie hier, was Ständerat und Nationalrat zum Covid-Gesetz entschieden haben). Selbstständigerwerbende erhalten nun einfacher Erwerbsersatz. Zudem können Festivals, Messen und andere Publikumsanlässe weitergehend unterstützt werden.
Neu können Abgeltungen für ungedeckte Kosten für Veranstaltungen, die im Zeitraum von 1. Juni 2021 bis 30. April 2022 stattfinden sollten, beantragt werden. Allerdings nur, wenn die Veranstaltungen eine «überkantonale Bedeutung» haben und sich der Kanton zur Hälfte beteiligt.
Bis Ende Juni 2021 erhalten zudem Menschen mit einem tiefen Lohn bei Kurzarbeit 100 Prozent entschädigt.
Wie geht es weiter?
Noch fehlt die Verordnung zum Gesetz, in der offene Punkte genauer definiert werden sollen. Wohl an seiner Sitzung vom 31. März wird der Bundesrat darüber befinden. Vorher geht die Verordnung in eine Konsultation bei den Kantonen.
Möglich ist, dass einzelne Kantone Anpassungen für kleinere Firmen vornehmen müssen, um den neuen Regelungen gerecht zu werden. Die Härtefallprogramme sind jedoch schon angelaufen, und Firmen können sich anmelden.
Bis Ende Februar seien 30’000 Gesuche eingereicht worden, wie Bundesrat Ueli Maurer erklärte. Und es seien zwischen 500 Millionen und einer Milliarde an Härtefallgeldern ausbezahlt worden.
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