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Kompromiss im Bundeshaus
Das milliardenschwere Covid-Gesetz ist auf der Zielgeraden

Bundesrat Ueli Maurer hatte im Nationalrat beim Covid-Gesetz einen schwereren Stand als im Ständerat.
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Das bisher teuerste Gesetz der Eidgenossenschaft steht kurz vor dem Durchbruch. Die jüngste Fassung des Covid-19-Gesetzes regelt, wer als Härtefall gilt und damit Anrecht auf Entschädigung hat. Festgeschrieben wird im Gesetz auch, wer À-fonds-perdu-Beiträge erhält.

Bis zu zehn Milliarden Franken kann der Bund mit dem Gesetz aufwenden, um Härtefälle zu unterstützen. Bis zuletzt haben National- und Ständerat hart um die Details gefeilscht. Noch am Mittwochmorgen wollte der Nationalrat 1,7 Milliarden Franken mehr ausgeben. Weil die Räte sich nicht einig wurden, kam eine sogenannte Einigungskonferenz zum Zug. Durchgesetzt hat sich dort der Ständerat, der die Version des Bundesrats durchbrachte: Für Härtefälle stehen nun 10 statt wie bisher 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung.

In der Einigungskonferenz haben die Vertreter des Nationalrats zurückbuchstabiert. Sie akzeptierten eine etwas strengere Definition, was einen Härtefall ausmacht. Um bezugsberechtigt zu sein, müssen Betriebe einen hohen Umsatzverlust nachweisen können. Der Jahresumsatz muss unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegen. Der Nationalrat hatte diese Messlatte zwischenzeitlich tiefer angesetzt. Hätte er sich mit seinen Maximalforderungen durchgesetzt, hätte der Bund gegen 20 Milliarden Franken für Härtefälle bereitstellen müssen.

Beiträge für Sportclubs

Für Selbstständigerwerbende haben die Räte bereits am Mittwochmorgen einen Kompromiss gefunden. Diese können Entschädigung beantragen, wenn sie eine Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent erleiden – gemessen am durchschnittlichen Umsatz der Jahre 2015 bis 2019. Im geltenden Covid-Gesetz ist noch ein Umsatzminus von 40 Prozent festgeschrieben.

Differenzen bestanden zwischen den beiden Kammern bis zur Einigungskonferenz auch bei der Unterstützung für Sportclubs in Profiligen. Wer die volle Entschädigung will, muss das durchschnittliche Einkommen ab 148’000 Franken um 20 Prozent senken. Zwingend sind Lohnkürzungen aber nicht, um an À-fonds-perdu-Beiträge zu gelangen. Wer die Löhne nicht reduziert, hat immer noch Anrecht auf die Hälfte der Entschädigung.

Volk stimmt am 13. Juni ab

Vom Tisch ist auch die Forderung des Nationalrats, dass behördlich geschlossene Betriebe von À-fonds-perdu-Beiträgen profitieren könnten. Der Ständerat wollte davon nichts wissen.

Das Covid-Gesetz beschäftigte National- und Ständerat die ganze Session über prioritär. Das Ziel, die neuen Bestimmungen am Freitag in der Schlussabstimmung unter Dach und Fach zu bringen, schien zeitweise gefährdet. Mit dem Kompromiss aus der Einigungskonferenz ist ein Scheitern der Vorlage unwahrscheinlich. Morgen werden beide Kammern über den Kompromissvorschlag befinden.

Gegen das Covid-Gesetz, das heute schon in Kraft ist, wurde das Referendum ergriffen. Das Gesetz wurde am vergangenen 25. September von National- und Ständerat als dringlich verabschiedet. Die Volksabstimmung darüber findet am 13. Juni statt. Interessant: Würde das Covid-19-Gesetz an der Urne abgelehnt, fielen ab dem kommenden 25. September auch die dringlichen Bestimmungen im nun revidierten Gesetz dahin.