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Pressekonferenz zur Corona-Lage
«Wir beobachten diese Ausbrüche an den Schulen mit Sorge»

Das Wichtigste in Kürze

  • Einreisende aus Risikogebieten sollen sowohl einen negativen PCR-Test vorweisen als auch in Quarantäne gehen müssen.

  • Zudem will sich der Bund an den Kosten gezielter Massentests beteiligen. Neu sollen auch Personen ohne Symptome vermehrt getestet werden.

  • Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist.

  • Die Härtefallhilfe soll um weitere 2,5 Milliarden auf insgesamt 5 Milliarden Franken aufgestockt werden.

  • Ausserdem plant der Bund die Wiedereinführung von Ordnungsbussen bei Verstössen gegen das Covid-19-Verordnung.

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Berset: «Lage ist besser aber noch nicht gut»

Gesundheitsminister Alain Berset spricht über die gesundheitliche Lage. «Die Infektionen sind zurückgegangen, aber das Niveau ist immer noch hoch.» Für die neue Mutation sieht Berset eine Verdoppelung jede Woche, die sich in den sinkenden Zahlen verstecke. «Wir müssen weiterhin aufpassen», sagt Berset.

«Wir machen 100'000 Franken Schulden pro Minute»

«Wir werden 2020 rund 15 Milliarden für die Covid-Massnahmen ausgegeben haben», so Maurer. «2021 sind es ebenfalls schon fast wieder 15 Milliarden. Der Staat hat kein Geld mehr, wir machen jeden Tag 150 Millionen Franken Schulden, das sind 100'000 Franken pro Minute. Wir sitzen also nicht auf Geld, das bedingt einen vorsichtigen Umgang.»

Was die Wirtschaftsunterstützung angehe, befinde sich die Schweiz im Spitzenfeld Europas.

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Bundesrat Ueli Maurer spricht an einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Ueli Maurer: «Wir stocken die Hilfe auf 5 Milliarden auf»

Ueli Maurer spricht zu den Härtefällen. «Wir stocken die Hilfe von 2,5 auf 5 Milliarden auf. Das ist unsere momentane Schätzung.» Dazu brauche es eine dringliche Gesetzesänderung, die bis nächsten Mittwoch erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben werden soll. «In der Märzsession soll das Parlament die Gesetzesänderung beschliessen.». Parallel dazu rollt auch die Umsetzung in den Kantonen an. Maurer: «Die Hilfe ist gut angelaufen, die Kantone nehmen Anträge entgegen, werten sie aus und haben teilweise schon erste Beträge ausbezahlt.» Es gebe noch verschiedene Fragen zu klären, wie beispielsweise, ob jede Filiale einzeln zählt oder nur Ladenketten als Ganzes.

Es werde Mitte Februar voraussichtlich neue Verordnungen dazu geben. «Zuhanden der Steuerzahler können wir sagen, dass wir unser Steuergeld sachgerecht verwenden.»

Milliarden für Kurzarbeit

«Bis heute hat keine demokratische und offene Gesellschaft eine Lösung gefunden, die Pandemie zu bekämpfen und die wirtschaftlichen Interessen unter einen Hut zu bringen», sagt Parmelin. Der Bundesrat habe an seiner heutigen Sitzung das aktuelle Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 diskutiert. «Der Taggeldbezug von Arbeitslosen wurde um drei Monate verlängert», sagt Parmelin. «Es ist klar, dass es momentan schwierig ist, neue Arbeit zu finden. Der Bundesrat stellt weitere 6 Milliarden Franken für Kurzarbeit zur Verfügung.»

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Bundespräsident Parmelin: «Uns ist bewusst, dass viele leiden»

«Der Bundesrat hat heute erneut Massnahmen wegen der Pandemie beschlossen», sagt Bundespräsident Guy Parmelin. «Die Massnahmen reflektieren die Anstrengungen des Bundes, auf neue Entwicklungen zu reagieren.» Dem Bundesrat sei bewusst, dass viele Menschen in der Schweiz unter der aktuellen Lage leiden, sagt Parmelin. Man habe sich Mühe gegeben, einen Kompromiss zu finden, der verträglich sei. «Was ich Ihnen versichern kann: unsere Diskussionen sind offen und ehrlich. Wir wollen die bestmöglichen Lösungen für die jeweiligen Situationen finden, die dem Land am besten helfen. Die Resultate sind die daraus resultierenden Kompromisse. Es wird immer Menschen geben, die damit unzufrieden sind.»

Bundespraesident Guy Parmelin spricht an einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Bundesrat ändert Testtrategie

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Teststrategie verabschiedet. Neu übernimmt der Bund die Kosten für Tests an Personen, die keine Symptome aufweisen – wenn diese im Rahmen von Massentests durchgeführt werden. Damit sollen besonders gefährdete Menschen etwa in Altersheimen besser geschützt werden. Zudem könnten lokale Infektionsausbrüche wie etwa in Schulen durch Massentests frühzeitig bekämpft werden, teilte der Bundesrat mit. Mehr als die Hälfte aller Covid-19 Kranken dürften keine Symptome aufweisen. Deshalb mache es Sinn, die Teststrategie anzupassen. Die neue Teststrategie war in der Vernehmlassung von den Kantonen begrüsst worden. Einzelne Kantone führten bereits seit Mitte Dezember auf eigene Kosten Massentests durch.

Bussen von bis zu 200 Franken für Corona-Verstösse

Nachgebessert hat der Bundesrat bei den Ordnungsbussen. Bisher waren diese Bussen nicht explizit aufgeführt. Wer gegen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstösst, kann ab dem 1. Februar mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.

Gebüsst werden kann etwa, wer an einer Haltestelle, im öffentlichen Verkehr oder in den Bahnhöfen keine Maske trägt. Aber auch die Durchführung und Teilnahme an verbotenen privaten Veranstaltungen kann gebüsst werden. Mit den Bussen soll die Einhaltung der Massnahmen gefördert und die Strafverfolgungsbehörden entlastet werden, begründet der Bundesrat seinen Entscheid.

Dauer der Quarantäne wird mit Test verkürzt

Reagiert hat der Bundesrat zudem auf die Kritik an der zehntägigen Quarantäne. Gemäss der bisherigen Regel muss eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntägige Quarantäne.Diese kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem siebten Tag beendet werden. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Für die Aufhebung der Quarantäne sind die kantonalen Behörden zuständig.

Verkürzte Reisequarantäne

Nicht nur die Kontakt-Quarantäne kann mit einem negativen Test am 7. Tag verkürzt werden, dasselbe gilt auch Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Sie müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich in Quarantäne.

Am 7. Tag kann diese mit einem negativen Testresultat beendet werden. Personen die mit dem Flugzeug aus Ländern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Die Kontrolle erfolgt beim Einsteigen in das Flugzeug.

Bundesrat Ueli Maurer, Bundespraesident Guy Parmlin, Bundesratssprecher Andre Simonazzi und Bundesrat Alain Berset, von links, sprechen vor einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Kontaktdaten von allen Einreisenden

Bei den Einreisenden wurden bisher nur Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten systematisch erfasst. Der Bundesrat weitet die Erfassung der Daten nun auf alle Personen aus, die in die Schweiz einreisen. Die Daten werden neu mit einem elektronischen Einreiseformular erfasst. Ziel dieser Massnahme sei es, die Ansteckungen einfacher und schneller zurückzuverfolgen, heisst es.

Bundesrat verdoppelt Geld für Härtefälle

Die Härtefallhilfe soll um weitere 2,5 Milliarden auf insgesamt 5 Milliarden Franken aufgestockt werden. Diese Erhöhung beantragt der Bundesrat dem Parlament. Die Beteiligung der Kantone soll gleich bleiben, das heisst, dass der Bund 1,675 Milliarden übernimmt und die Kantone den Rest.

Taggelder und Kurzarbeit

Das Finanzdepartement wird damit beauftragt, im Covid-19-Gesetz die Grundlage für eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose um drei Monate vorzuschlagen. Ausserdem schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigungen auch 2021 übernimmt. Die Kosten schätzt der Bundesrat auf 6 Milliarden Franken.

Rund 1400 Ansteckungen mit mutierten Coronaviren nachgewiesen

Die bestätigten Ansteckungen mit mutierten Coronaviren sind auf über 1400 gestiegen. Die meisten davon sind keiner der bekannten Mutationen aus Grossbritannien und Südafrika zuzuschreiben.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldete am Mittwoch 1401 Fälle, 275 mehr als am Vortag. 613 Fälle konnten der britischen Variante zugeordnet werden, 34 der südafrikanischen. In 754 Fällen war keine Zuordnung zu einer der beiden Varianten möglich.

Das BAG betont ergänzend, die Zahlen seien nicht repräsentativ, weil sie starke Unterschätzungen in Kantonen seien, aus denen nur wenig oder gar kein Material sequenziert worden sei.

In Brasilien war kürzlich eine weitere Coronavirus-Mutation nachgewiesen worden. In der Schweiz ist diese Variante den BAG-Angaben zufolge bislang nicht aufgetaucht. Für Brasilien gilt bereits ein Einreiseverbot, zudem wurde das südamerikanische Land auf die Quarantäneliste gesetzt.

Die Mutationen sind ansteckender als das ursprüngliche Virus. Dass die von ihnen verursachte Covid-19-Erkrankung schwerer verläuft, ist nicht bekannt. Viren mutieren ständig.

Hier gelangen Sie zu unserem Corona-Dashboard mit allen Zahlen.

Die Teilnehmer der Medienkonferenz

  • Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

  • Bundesrat Alain Berset, Vorsteher Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

  • Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)

  • Leitung: Vizekanzler André Simonazzi, Bundesratssprecher

Test-Pflicht an der Grenze und verkürzte Quarantäne

Der Bundesrat berät an seiner heutigen Sitzung über ein neues Grenzregime. Zur Diskussion steht, dass Einreisende aus Ländern mit hohem Ansteckungsrisiko sowohl einen negativen PCR-Test vorweisen als auch in Quarantäne gehen müssen. So hat es Gesundheitsminister Alain Berset den Kantonen vorgeschlagen. Offen ist, ob sich die Quarantäne verkürzen lässt mit einem zweiten Test – die Kantone sind in dieser Frage gespalten. Bersets Plan sieht für Grenzgänger Ausnahmen vor, analog der Regelung in den Nachbarländern Österreich und Deutschland.

Eine Verschärfung der Einreiseregeln haben auch die Präsidenten der nationalen Parteien am Sonntag in einem gemeinsamen Brief gefordert (lesen Sie hier, was die Parteipräsidenten schreiben). Sie schlugen zudem vor, dass sich auch Grenzgänger regelmässig testen lassen sollen.

Gegen diese Regelung wehren sich acht Wirtschaftsverbände aus der Schweiz, Deutschland, Österreich und Frankreich in einem gemeinsamen Brief an Bundespräsident Guy Parmelin. Der Pendlerverkehr über die Landesgrenzen hinweg dürfe nicht durch Corona-Tests behindert werden, fordern sie.

Lesetipp: Corona-Massnahmen des Bundesrats – Test-Pflicht bei der Einreise löst Widerstand aus

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Auch ohne Symptome: Testoffensive in Altersheimen, Firmen und Schulen

Der Bundesrat will das Bündner Testmodell fördern und teilweise finanzieren, wie er im Begleitbrief zur Verordnungsänderung schreibt, die vergangenen Freitag zur Vernehmlassung an die Kantone ging. Der Entscheid fällt heute Mittwoch, doch er ist absehbar: Die Kantone werden nichts dagegen haben, dass der Bund endlich mitzieht und sich vor allem finanziell engagiert.

Heute bezahlt der Bund einen Test nur, wenn jemand Symptome hat. Neu will der Bundesrat auch präventive, regelmässige Tests bezahlen (zum Bericht). Nämlich im Umfeld von besonders verletzlichen Personen, also in Heimen und Spitälern. Oder auch an Schulen und in Betrieben, sofern der Kanton wegen «hoher Transmissionsrisiken» solche Testserien anordnet. Ebenfalls kann ein zeitlich begrenztes Hotspot-Management bei unkontrollierten Ausbrüchen vom Bund finanziert werden.

Lesetipp: Gastkommentar zur Corona-Strategie – Breites Testen ist wirksam und wirtschaftlich

Mehr zum Thema: Wie gut sind Schnelltests wirklich?

Illustration eines Covid-Tests

Anpassung der Bussgelder: Maskenmuffel zahlen 100 Franken Strafe

Die Kantone hatten die vergangenen Tage Zeit, sich zur Wiedereinführung von Ordnungsbussen bei Widerhandlungen gegen Massnahmen der Covid-19-Verordnung in der besonderen Lage zu äussern. Das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) schlägt namentlich Bussen von 100 Franken vor für das Nichttragen von Gesichtsmasken dort, wo es vorgeschrieben ist. Nicht geahndet werden sollen diesbezüglich Verstösse im öffentlichen Raum.

Der Nationalrat hatte Anfang Dezember im Rahmen der Behandlung des Covid-19-Gesetzes beschlossen, dass dort, wo eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist, auf eine Busse verzichtet werden kann. Dies sei etwa in Fussgängerzonen der Fall.

Ebenfalls 100 Franken kosten Verstösse gegen die Sitzpflicht in Betriebskantinen und Restaurationsbetrieben von Hotels. Wer in privatem Rahmen mit mehr als den fünf erlaubten Personen zusammenkommt, soll ebenfalls mit einer 100-Franken-Busse bestraft werden können. Die Verordnung plädiert hier allerdings für «Augenmass» bei den Kontrollorganen. Die Organisation von solch verbotenen privaten Veranstaltungen kostet 200 Franken.

50 Franken Busse bei Angabe von falschen Kontaktdaten

Leicht feststellbare Verstösse gegen die Hygiene- und Sicherheitsregeln in Skigebieten können bis maximal 300 Franken zu Buche schlagen.

Mit 50 Franken geahndet werden können Verstösse gegen das Verbot von Menschenansammlungen. Ebenso viel muss berappen, wer bei der Ausübung politischer Rechte (Kundgebungen, Unterschriftensammlungen) keine Maske trägt. Auch wer Kontaktdaten nicht zweckdienlich verwendet, kann sich strafbar machen.

Lesetipp: Sie können keine Maske tragen – Leute starren, Kinder werden weggezerrt: «Polizei! Polizei!»

Und jetzt? Der Corona-Podcast von Tamedia

SDA/step