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Pressekonferenz zur Corona-Lage
«Wir beobachten diese Ausbrüche an den Schulen mit Sorge»

Das Wichtigste in Kürze

  • Einreisende aus Risikogebieten sollen sowohl einen negativen PCR-Test vorweisen als auch in Quarantäne gehen müssen.

  • Zudem will sich der Bund an den Kosten gezielter Massentests beteiligen. Neu sollen auch Personen ohne Symptome vermehrt getestet werden.

  • Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist.

  • Die Härtefallhilfe soll um weitere 2,5 Milliarden auf insgesamt 5 Milliarden Franken aufgestockt werden.

  • Ausserdem plant der Bund die Wiedereinführung von Ordnungsbussen bei Verstössen gegen das Covid-19-Verordnung.

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Zusammenfassung: Jetzt kommt die Testoffensive

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Bevölkerung aufgerufen, sich mehr testen zu lassen – auch wenn keine Symptome vorliegen. Der Bund übernimmt die Kosten im rahmen von Massentests. Auf weitere einschränkende Massnahmen verzichtet die Regierung, auch an Schulen.

Weil die Hälfte aller Fälle ohne Symptome verläuft, sollen mit der angepassten Teststrategie mehr Ansteckungen entdeckt werden, wie Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien sagte. An Schulen, in Hotels, an Arbeitsplätzen – überall müsse mehr getestet werden.

Grund für das Handeln: Die epidemiologische Situation verbessert sich zwar, aber nur langsam. Sorge bereiten den Behörden weiterhin die neuen Virusvarianten, die ansteckender sind als die ursprüngliche Virusform. Die Fälle der neuen Virusvarianten verdoppelten sich jede Woche, sagte Berset.

Die neue Teststrategie war in der Vernehmlassung von den Kantonen begrüsst worden, einige bezeichneten den Schritt als überfällig. Einzelne Kantone führen bereits seit Mitte Dezember auf eigene Kosten Massentests durch.

Neue Einreiseregeln

Reagiert hat der Bundesrat zudem auf die Kritik an der Kontaktquarantäne. Gemäss der bisherigen Regel muss eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntägige Quarantäne. Diese kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem siebten Tag beendet werden. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Für die Aufhebung der Quarantäne sind die kantonalen Behörden zuständig.

Ab dem 8. Februar gilt zudem für alle Einreisenden in die Schweiz, dass sie einen negativen Test vorweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Von allen Personen werden die Kontaktdaten systematisch erfasst. Die Grenzgänger sind von dieser Regelung aber nicht betroffen.

Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen sich in Quarantäne begeben. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Kontaktquarantäne. Personen, die aus Ländern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen und können sich danach frei bewegen.

Ordnungsbussen bei Verstössen

Nachgebessert hat der Bundesrat bei den Ordnungsbussen. Bisher waren diese Bussen nicht explizit aufgeführt. Wer gegen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstösst, kann ab dem 1. Februar mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.

Des Weiteren finanziert der Bund künftig auch das Impfen in der Apotheke. So können die Kantone die Apotheken in ihre Impfstrategie einbinden. Ferner hat der Bundesrat entschieden, wie es mit den beim Bund und den Kantonen gelagerten Atemschutzmasken weitergehen soll, die möglicherweise nicht sicher sind. Sie sollen nachgeprüft werden.

Status quo an Schulen

Schulschliessungen oder einheitliche Vorschriften auf nationaler Ebene will der Bundesrat weiterhin nicht erlassen. «Die Situation an den Schulen haben wir im Griff, die Kantone reagieren regelmässig und angepasst auf die Lage», sagte Berset. «Eine Vereinheitlichung sehen wir nicht vor.»

Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit im Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte zwar, dass in den vergangenen Tagen «etliche Ausbrüche an Schulen beobachtet wurden». Die Kantone könnten aber gezielter dagegen Massnahmen ergreifen.

Bundespräsident erklärt sich

Bundespräsident Guy Parmelin warb bei der Bevölkerung um Verständnis für die Corona-Politik des Bundes. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass Bürger einfache Lösungen bevorzugen würden. Aber solche gebe es in einer direktdemokratischen und offenen Gesellschaft wie der Schweiz nicht. Es gebe Interessenskonflikte, die abgewogen werden müssten.

Parmelin bekräftige den Willen der Landesregierung, dass sie die geeignetsten Massnahmen ergreifen wolle, um für die Mehrheit der Bevölkerung und das Gemeinwohl des Landes eine gute Lösung zu finden. Die Entscheide seien «nie perfekt». Sie würden aber nach bestem Wissen und Gewissen getroffen.

Ende der Pressekonferenz

Vizekanzler André Simonazzi beendet die Fragerunde.

Frage: Wieso werden geimpfte Personen nicht von der Quarantäne ausgenommen?

«Wir werden das in Zukunft anschauen müssen», sagt Mathys. «Wir haben noch keine Zweitimpfungen durchgeführt, also verfügt in der Schweiz noch niemand über einen vollständigen Impfschutz. Das wird dann Thema, wenn dann ein grösserer Teil der Bevölkerung geimpft ist.»

Frage: Bereut der Bundesrat seine «Mit dem Virus leben»-Strategie, die weniger erfolgreich war als etwa Taiwan oder Neuseeland?

«Wir können klar sagen, dass wir zufrieden mit unserer Strategie sind», sagt Parmelin. «Es ist so, dass die Prozesse teilweise etwas schneller hätten laufen können, aber das ist unsere Demokratie. Wenn ich mir anschaue, wie es in asiatischen Ländern läuft, dort ist auch nicht alles perfekt.»

«Man kann nicht diese asiatischen Länder oder Neuseeland mit uns vergleichen», ergänzt Berset. «Sie sind nicht im Herzen eines Kontinents, wo es viele Kontakte und grenzübergreifende Agglomerationen gibt.»

Bundespraesident Guy Parmelin spricht an einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Frage: Bleibt es so, dass neugegründete Firmen keinen Anspruch haben?

«Wir überprüfen das momentan», sagt Maurer. «Eigentlich ist fast jede Firma ein Spezialfall.»

Frage: Wie lange reicht das bewilligte Geld für die Härtefallhilfen?

«Wir wüssten auch gerne, ob das genügt», sagt Maurer. «Unsere Schätzungen gehen von Ende Februar aus. Ich schliesse nicht aus, dass wir diesen Betrag noch einmal erhöhen müssen. Wir werden sehen, wie weit wir damit kommen.»

Frage: Ist es noch sinnvoll, dass die Kantone in Bezug auf Schulen nicht einheitlich handeln?

«Wir verfolgen diese Situation sehr genau», sagt Berset. «Die Schulen sind Sache der Kantone. Mit den neuen Möglichkeiten der Massentests können wir solche Ausbrüche besser beobachten, aber Ausbrüche an Schulen sind noch kein Grund, jetzt alle Schulen zu schliessen

Patrick Mathys vom BAG ergänzt: Es sei tatsächlich so, dass etliche Ausbrüche an Schulen zu beobachten seien. «Wir beobachten diese Ausbrüche mit Sorge und überlegen uns, wie wir dem begegnen können.»

Frage: Reut es Bundesrat Maurer, das Geld auszugeben?

«Nein, aber ich will darauf aufmerksam machen, dass wir zwar ein reiches Land sind, aber auch kein Geld mehr haben», sagt Maurer. «Wenn wir Schulden machen, geben wir das Geld unserer Kinder aus.»

Frage: Wieso und wann werden wieder Covid-Kredite mit Bürgschaften aufgelegt?

«Wir bereiten das Bürgschafts-Verfahren wieder vor, aber unserer Meinung nach braucht es das nicht. Es braucht derzeit keine weiteren Kredite, sondern A-fonds-perdu-Beiträge», sagt Maurer.

Bundesrat Ueli Maurer, links, und Bundespraesident Guy Parmelin sprechen an einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Frage: Müssen Autofahrer, die in die Schweiz einreisen, ebenfalls einen negativen Test vorweisen?

«Wenn sie aus einem Risikogebiet kommen, ja», sagt Berset.

Frage: Warum verbreitet die Regierung angesichts der sinkenden Fallzahlen nicht mehr Optimismus?

«Unsere Infektionszahlen sind so tief wie nicht mehr seit Oktober», sagt Berset. «Das ist erfreulich.» Die Varianten, die in anderen Ländern zu starken Anstiegen geführt haben, seien aber auch bei uns präsent. Die Schweiz müsse die Ausbreitung der britischen und südafrikanischen Varianten eindämmen. Deren Anzahl verdoppele sich aktuell etwa jede Woche. Berset: «Bei wenigen hundert Fällen merkt man das noch nicht so stark. Bei einer Verdoppelung von 2000 auf 4000 Fällen hingegen schon.» Es gehe auch darum, die Impfkampagne nicht zu gefährden.

«Diese Frage illustriert genau, was ich am Anfang gesagt habe», ergänzt Parmelin. «Es ist für uns eine Gratwanderung zwischen Optimismus und dem Ernstnehmen der neuen Varianten, während die Corona-Müdigkeit bei der Bevölkerung hoch ist.»

Frage: Sind auch Bahnunternehmen verpflichtet, Kontaktdaten von Einreisenden zu erheben?

Lustiger Moment an der Medienkonferenz: Berset sagt erst, dass die ÖV-Unternehmen im Gegensatz zu den Airlines nicht verpflichtet seien, Kontakdaten zu erheben. Doch der BAG-Chefjurist Gerber korrigiert seinen obersten Chef. Seiner Meinung nach müssen auch Transportbetriebe im grenzüberschreitenden Verkehr genaue Personendaten erheben. Berset fragt noch einmal nach: «Müssen das also auch die SBB tun?» «Gemäss dem aktuellen Beschluss müssen sie das, ja», sagt Gerber. Und verspricht, das noch einmal ganz genau abzuklären.

Frage: Wann genau übernimmt der Bund die Kosten für gezielte Massentests?

Der Bund übernehme die Kosten in zwei Fällen, erklärt Michael Gerber vom BAG: «Bei sozialen Institutionen wie Altersheimen oder wenn es darum geht, lokale Ausbrüche in Schulen, Betrieben zu verhindern.» «Es ist eine Kosten-Nutzen-Frage», ergänzt Berset. «Das kann sonst sehr schnell sehr teuer werden. Die Kantone müssen darum auch ein Konzept präsentieren. Der Test um die Quarantäne früher zu beenden wird auch nicht vom Bund übernommen.»

Bundesrat Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Frage: Gilt die Verlängerung des Taggeldbezugs auch rückwirkend?

«Es braucht dafür eine Gesetzesänderung», sagt Boris Zürcher vom Seco. «Das wird wohl im Verlauf des März beschlossen. 66 Taggelder können rückwirkend auf Anfang März angewendet werden. Wir haben momentan weniger Bezüger als vor einem Jahr. Technisch ist es nicht möglich, das noch weiter rückwirkend auszubezahlen, weil die Person dann vielleicht schon wieder im Arbeitsleben ist.»

Frage: Wieso übernimmt der Bund nicht die gesamten 2,5 Milliarden, sondern nur einen Drittel?

«Wir wollen die Kantone mit im Boot haben, weil man vorsichtiger mit dem Geld umgeht, wenn man nicht einfach nur Bundesgeld verteilt», so Finanzminister Maurer. Er gehe aber davon aus, dass einige Katone an diesem Verteilschlüssel noch rütteln wollen.

Griff an die Maske: Guy Parmelin (Mitte) beobachtet während der Medienkonferenz Ueli Maurer

Frage: Drohen Strafen, wenn sich jemand einem Test widersetzt?

«Eine Anordnung des Kantons ist strafbewehrt. Sprich: Es droht eine Strafe, wenn sich eine Person nicht an die Anordnung des Kantons hält», sagt Gerber. «In Einrichtungen müsste es sich um den Schutz der Arbeitnehmenden handeln, aber es kommt sehr auf die Art und das Umfeld der Aktivität an.»

Frage: Gibt es eine Testpflicht für Besucher in Altersheimen?

«Ob eine Testpflicht eingeführt wird, ist letztlich Sache der Altersheime», präzisiert Michael Gerber vom BAG. Klar ist aber laut Berset: Wenn bei Altersheimen getestet wird, zahlt künftig der Bund die Rechnung dafür.

Frage: Ist die Verkürzung der Quarantäne vertretbar?

«Es ist eine Risikoabschätzung», sagt Berset. «Es erscheint uns im Rahmen des Vertretbaren, dass man die Quarantäne mit einem negativen Test drei Tage früher beenden darf.»

Frage: Wie betreffen die Einreise-Regeln die Grenzgänger?

Jetzt beginnt die Fragerunde der Journalisten. Die erste betrifft das Grenzregime: «Die Grenzgänger sind nicht von den neuen Entscheiden betroffen», sagt Berset. «Wir brauchen eine Lösung die umsetzbar ist. Wir können nicht alle an der Grenze testen.»

«Der Bund finanziert neu auch die Schnelltests für Symptomfreie»

Mittlerweile habe die Schweiz genug Tests, um Menschen zu testen, die keine Symptome aufweisen. «Wir haben seit November die Schnelltests, aber die Kapazität war limitiert», so Berset. «Der Bund finanziert neu auch die Schnelltests für Symptomfreie, weil das zu wenig verwendet wurde. Benutzen Sie das! In Schulen, Firmen, Pflegeheimen.»

Ein zweiter Entscheid wurde in Bezug auf die Quarantäneregeln gefällt. «Wenn eine Person in Quarantäne ist, kann diese nun schon nach 7 statt erst nach 10 Tagen aufgehoben werden, wenn ein negativer Test vorliegt», sagt Berset. «Wir haben auch für die Reisequarantäne neue Regeln eingeführt. Wer aus einem Hochrisiko-Land zurückkehrt, muss einen negativen Test zeigen. Ebenfalls alle Flugzeug-Reisenden.»

«Es ist klar, dass ein negativer Test kein Wundermittel ist», sagt Berset. «Es ist einfach eine Momentaufnahme.» Zusätzlich müssen die Kontaktdaten bei der Einreise in die Schweiz angegeben werden um das Contact Tracing zu ermöglichen. Zudem ist die Quarantäne obligatorisch, die aber auch nach 7 Tagen beendet werden kann.

Die neuen Regeln gelten ab dem 8. Februar.

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